Werkstatt Golf kaputt? Fragen und Antworten zum Thema Reparatur

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Alt 24.09.2008, 10:14 #1
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Standard Totalschaden?

Hallo,

mir ist vorgestern eine junge Dame hintenrein gefahren (eigentlich müssts andersherum sein oder? ....nein Spaß... )...

Der Gutachter kam noch am gleichen Abend; War ein unabhängiger.

Das Ergebnis ist ein Totalschaden. Der Wagen wurde ohne Schaden auf einen Wert von 1200€ geschätzt, nachdem Schaden bloß noch 600€. Eine Reparatur würde sich auf 1500€~ belaufen...

Die Sache ist die... das Gestell ist nicht verzogen, soweit er das vom Kofferraum aus sehen konnte... demnach bleiben nur minimale Kratzer und ein zwei kleine Risse, jeweils zwischen Heckleuchte und Stoßfänger, an dieser "Falzlinie".

Meine Frage ist: Ist so ein kleiner Schaden so teuer? Es hat zwar mächtig gerumppst, aber als ich dann ausstieg war ich völlig verblüfft und musste erstma nach einem Schaden suchen...

Meine Extras sind nicht in das Gutachten mit eingegangen.

Frage: Darf ich davon ausgehen, dass wenn der Gutachter schreibt, dass ich für ein gleichwertiges Auto auf dem Markt 1200€ bezahlen müsste und der Restwert nun bei 600€ liegt, ich 600€ von der Versicherung bekomme?
Verlassen sich letztere immer auf das Gutachten, dass nicht selbst von ihren eigenen Sachverständigen kommt?

Ganz ehrlich, ich find den Schaden nen Witz... evtl bisschen polieren und gut..


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Alt 24.09.2008, 10:20 #2
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Ja, du solltest dann 600€ bekommen da der Wagen ja so noch einen Restwert von 600€ hat. Kannst dann auch noch Ausfall berechnen etc. pp.

Am besten ist du gehst zu nem Anwalt (muss ja eh die geg. bezahlen.. mach ich auch wenn mir was passiert-> und das schon 2 mal dieses Jahr..)
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Alt 24.09.2008, 10:26 #3
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Danke für Deine Antwort.

Heißt Ausfall, dass ich den Wagen reparieren lasse und deswegen dann die zeit kein Auto habe? Dies müsste ich ja nachweisen bzw dann den Wagen reparieren lassen, richtig?

Ich glaub ich nehm die 600€(wenns denn soviel ist), polier ein bisschen und gut.
hab vielleicht mit 100-200€ gerechnet...

Was würde ein Anwalt bewirken?

Gruß und danke nochmals.
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Alt 24.09.2008, 10:59 #4
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Du musst den Wagen nicht reparieren lassen.

Als mir im März ein dicker LKW reingefahren ist, hatte ich auch einen Anwalt eingeschaltet. Der hat das dann alles geregelt.

Neben dem Restwert des Wagens steht Dir noch eine Ausfallentschädigung und Mietwagenkosten zu (selbst wenn Du Dir gar keinen Mietwagen nimmst ^^).

Bei mir kam damals noch ein Hals-Wibel-Syndrom hinzu (sau schmerzhaft kann ich Euch sagen >_<) - dafür gabs dann auch nochmal Schmerzensgeld.

Alles in Allem hab ich damals an die 2000€ bekommen.
Also schalte in ejdem Fall den Anwalt ein, der kann Dir nicht nur mehr Geld rausholen (zahlt ja die Versicherung des Verursachers), sondern verhindert das Dich die gegnerische Versicherung abzockt (was sie ohne Anwalt defintiv versuchen werden).

McTiger
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Alt 24.09.2008, 11:29 #5
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Ganau, außerdem kann dir der Anwalt alle Fragen beantworten und dir Ratschläge geben... es ist in jedem Fall besser einen Anwalt zu nehmen..

Als ich im April einen Unfall mit meinem TT hatte (Gott hab ihn Seelig); hab ich mir auch gleich einen Anwalt besorgt...

Ich hab unterm Strich 1000€ Verlust gemacht (nach 2Jahren und 30tkm).. Ich denke das kann sich sehen lassen..
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Alt 24.09.2008, 11:49 #6
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Zitat:
Zitat von mctiger
Neben dem Restwert des Wagens steht Dir noch eine Ausfallentschädigung und Mietwagenkosten zu (selbst wenn Du Dir gar keinen Mietwagen nimmst ^^).
Mir war so, das es ein entweder oder ist. Entweder Ausfallgeld, weil deinen Wagen nicht nutzen kannst oder Mietwagen.
Warum sollst du den zusätzlich zum Ausfallgeld noch Geld für nen Mietwagen bekommen, den du dann gar nicht nimmst?


Achso und du bekommst noch 20€ Umkostenpauschale für Telefon und Briefwecheln. Einfach beantragen, zahlen die schon.


Ich hab gestern Abend auch schon fast wieder die Geldscheine fliegen gesehen. Ist doch so ein Depp beim anfahren auf nasser Fahrbahn in ner engen Kurve ins rutschen gekommen und auf meine Fahrbahn gezogen. Wäre ich paar Meter weiter gewesen hätte der mich frontal mitgenommen.


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