Werkstatt Golf kaputt? Fragen und Antworten zum Thema Reparatur

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Alt 24.11.2012, 13:15 #1
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Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Uiuiui, das ist aber gefährliches Halbwissen was Du dort verbreitest.

Du schreibst zum Glück ja : Aber alles auf eigene Gefahr

Es ist aber bei weitem nicht so, das man nur weil etwas ein E-Teichen hat einfach woanders verbauen kann.

Das Bauteil hat seine Zulassung für ganz spezielle Kriterien an bestimmten Fahrzeugen erhalten.

Nehemn wir mal als Beispiel eine LED Kennzeichenbeleuchtung von einem BMW.
Die hat n E-Zeichen.
Deswegen darf man die LEDs aber noch immer nichtbei einem 3er Golf in die Scheinwerfer fummeln.

Man darf diese LED Kennzeichenbeleuchtung vom BMW auch nicht einfach in einen 3er Golf als Kennzeichenleuchte einbauen, denn Höhe usw. der Fahrzeuge sind ja verschieden, somit könnte es sein das diese dann blenden, oder ggf. die Fassungen nicht ausreichen.

Also nur weil etwas ein E-Zeichen hat darf man das nicht einfach irgendwo verbauen, die Prüfung dazu wurde an einem Fahrzeug gemacht und dafür gilt das dann auch.

Mir wäre es das nicht wert, das mir ein Cop nachts um 2Uhr links und rechts 5km kein Haus in Sicht den Wagen stilllegt oder ich bei einer HU Prüfng deswegen durchfalle.

Also entweder die Scheinwerfer mit den LED kaufen oder die eigenen lassen wie sie sind.
Naja aber Schau mal , is schon richtig was du sagst , hatte selbst Angel eyes , die LED die die Ringe beleuchtet sind ich sag's mal böse , PissGelb , wenn du die austauschst gegen stärkere wird die kein Bulle die karre still legen , zumal ein cop dein Auto weder durchsuchen darf noch darf er irgendwo ins Fahrzeug sehen ohne Zustimmung des Besitzers , bei einer AGVK darf der cop lediglich nach deinem perso fragen und nach nicht eingetragenen Sachen schauen , wenn die AE's also eingetragen sind oder nen e Zeichen haben darf sich der cop net hinstellen und deine Birne rausdrehen um zu sehen ob's die korrekte ist.....
Das wäre nen Eingriff in die Privatsphäre das wäre wenn er es macht Laut para. 340 StGB Körperverletzung im Amt ^^ und das weiß der cop , also wird sich kein cop hinstellen und deine karre auseinander nehmen, dafür muss er nen Richter fragen und dafür brauch er einen Grund wie Zb Drogen in deiner Tasche gefunden und Verdacht auf mehr im/am Fahrzeug .... Dann, und auch erst dann bist du eine Verdächtige Person und kannst durchsucht werden .... Zeig mir einen Richter der nachts um 2 munter ist ^^ du wirst lediglich aufgefordert dein Fahrzeug bei einer Polizei stelle vorzuzeigen , bis dahin hast du die alten verbaut.

Gehst du dann zur Dienststelle und Zeigst dein Fahrzeug bzw. Scheinwerfer
Vor und die sind i.o , hast du das recht Schadensersatz zu verlangen für Zb Arbeitsausfälle , Fahrtkosten oder sonst etwas.

Jeder cop hat Vorschriften, zb.
Dienstvorschrift ist eindeutig festgehalten das General Prävention
Verboten ist.

Schau mal ins Forum und Golf 3 User oder member da hab ich heut was hochgeladen , könnte interessant sein.


Aber wie gesagt , auf eigene Gefahr ... 100% sicher sein kann man sich nie

Ps. Sorry für Fehler schreibe via iphone


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Alt 24.11.2012, 17:21 #2
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Zitat:
Zitat von Feige^1 Beitrag anzeigen
wenn du die austauschst gegen stärkere wird die kein Bulle die karre still legen , zumal ein cop dein Auto weder durchsuchen darf noch darf er irgendwo ins Fahrzeug sehen ohne Zustimmung des Besitzers.
wenn die AE's also eingetragen sind oder nen e Zeichen haben darf sich der cop net hinstellen und deine Birne rausdrehen um zu sehen ob's die korrekte ist.....
Ich habe jetzt mal nicht alles was falsch wa zitiert.
Das reicht aber schon.

Es reicht völlig aus wenn ein Polizist den Verdacht hat das an der Beleuchtung was nicht stimmt.

Dann kann er Dir nämlich sagen raus damit und zwar an Ort und Stelle sonst ist die Fahrt hier beendet und der Wagen bleibt stehen und kann auf einen Trailer oder vom ADAC abgeschleppt werden.

Ein Polizist kann auch wenn es eine ABE gibt oder etwas eingetragen ist Zweifel haben und die Weiterfahrt untersagen.

Mach dich mal schlau was die dürfen und was nicht.
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