Werkstatt Golf kaputt? Fragen und Antworten zum Thema Reparatur

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Alt 12.07.2012, 16:35 #1
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Standard Schweller von Werkstatt eingedrückt!

Hallo,

wie manche schon mitbekommen haben, wurde mir der Schweller von einer Werkstatt eingedrückt.

Die Schweller wurden erst vor 6-7 Monaten neu gemacht! Heißt: Alter Schweller raus geschnitten und die neuen Reparaturbleche eingeschweißt und lackiert.

Die Werkstatt weigert sich aber für den Schaden aufzukommen!
Ich war nun nochmal da und hab sie gefragt, ob sie für den Schaden aufkommen und/oder es selbst reparieren!

Der Chef der Werkstatt wurde leicht ungehalten und etwas lauter!
Er meinte, meine schweller wären falsch geschweißt worden, und dadurch ist der Schaden entstanden.

Fakt ist:

Der Rangierwagenheber wurde zu weit hinten angesätzt. Dies bestätigte mir eine VW Werkstatt und viele User hier ausm Forum!

Selbst im Boardhandbuch steht geschrieben, dass der Boadwagenheber an der dafür vorgeschrieben Stelle anzusetzten ist.

Das Boardhandbuch sagt aber auch, das Ragierwagenheber oder Hebebühnen an die dafür am Unterboden vorhandenen stellen anzusetzten sind.

Nun an euch:

Wer sitzt nun am längeren Hebel?
Wie soll ich am besten vorgehen?
WAS SOLL ICH TUN?

Danke für Antworten.


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Alt 12.07.2012, 16:39 #2
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Anwalt einschalten und Gutachten erstellen lassen!

Wird ein weiter und steiniger weg bis du da mal nen Pfennig siehst!

Wenn er sich stur stellt gehts vor gericht.
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Alt 12.07.2012, 16:50 #3
JoJoh
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Wo ist der Schweller denn eingedrückt, vorne oder hinten, ich nehme mal an vorne? Kannst Du irgendwie nachweisen, dass es die Werkstatt war? Wenn die Hebebühne vorne an der Schwellerkante angesetzt wurde, hat die Werkstatt den Schaden zu verantworten, da, wie Du ja schon richtig geschrieben hast, die vorderen Aufnahmepunkte für Hebebühne & Co. am Unterboden sind. Ich würde Anwalt oder Verbraucherschutz kontaktieren, um mich beraten zu lassen. Gut wäre, wenn Du die Aussage, der Schweller sei in der Werkstatt eingedrückt worden, weil er falsch geschweisst wäre, schriftlich hättest. Dann hätten die ja indirekt ihren Fehler (falscher Aufnahmepunkt für Hebebühne) zugegeben.

Edit: Auf diesen Sachverhalt solltest Du die, bevor Du nichts schriftlich hast, nicht extra hinweisen, sonst war plötzlich alles ganz anders... .

Geändert von JoJoh (12.07.2012 um 16:54 Uhr)
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Alt 12.07.2012, 16:56 #4
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Also als Zeugen hatte ich an diesem Tag meinen Kumpel dabei, der zu 100% bestätigen kann das der Schaden in der Werkstatt entstanden ist.

Eingedrückt ist "Vorne" Rechts, also Beifahrerseite.

Heute beim Besuch war mein Kumpel auch wieder dabei, um sich dass auch anzuhören.

Geändert von Rico (12.07.2012 um 16:57 Uhr)
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Alt 12.07.2012, 16:58 #5
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Dann würde ich den Weg zum Anwalt nehmen. Aber davor nochmal versuchen, deren Aussage schriftlich zu erhalten, kannst ja sagen, du würdest evtl. versuchen, denjenigen, der den Schweller repariert hat, in Regress nehmen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das rechtlich absolut astrein wäre.

Edit: Anwaltliche Beratung kannste etwa 100€ rechnen, wird dann, soweit ich weiss, mit evtl. später anfallendem Honorar verrechnet.

Geändert von JoJoh (12.07.2012 um 17:03 Uhr)
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Alt 12.07.2012, 17:01 #6
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Anwalt ist bis jetzt, dass einzigste was sich sinnvoll anhört.

Was kostet mich ein Anwalt?

Gibt es irgendwie noch eine andere Möglichkeit?
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Alt 12.07.2012, 18:23 #7
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geh zum anwalt bringt nichts. nach dem gutachten, lasse den schaden auf vorbehalt beheben.

das soll der anwalt gleich der werke sagen. da sie eh schon abgelehnt haben, sitzt du am besseren hebel.

wird für die werke richtig teuer.
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Alt 12.07.2012, 18:28 #8
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Zitat:
Zitat von 1H9 Beitrag anzeigen
geh zum anwalt bringt nichts. nach dem gutachten, lasse den schaden auf vorbehalt beheben.

das soll der anwalt gleich der werke sagen. da sie eh schon abgelehnt haben, sitzt du am besseren hebel.

wird für die werke richtig teuer.
Er muss der Werke aber erstmal die möglichkeit zur nachbesserung geben!
Lass ein schreiben mit einer frist von 14 Tagen aufsetzten!

und wenn die dann nicht nachkommen kannste den schaden wo anders reparieren lassen
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Alt 12.07.2012, 18:53 #9
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Zitat:
Zitat von Friday1987 Beitrag anzeigen
Er muss der Werke aber erstmal die möglichkeit zur nachbesserung geben!
hat er doch

Zitat:
Zitat von Rico Beitrag anzeigen
Die Werkstatt weigert sich aber für den Schaden aufzukommen!
Ich war nun nochmal da und hab sie gefragt, ob sie für den Schaden aufkommen und/oder es selbst reparieren!
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Alt 12.07.2012, 19:04 #10
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Du sitzt am längeren Hebel.
Wenn der sich weigert den Schaden zu übernehmen, dann geh zum Anwalt - du kannst nur gewinnen.

Er muss auch keine Frist setzen und so ein Blech, er ist der Kunde und kein Kaufmann.




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Alt 12.07.2012, 19:11 #11
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Würde den Versursacher doch einfach mal drauf ansprechen ob er eine Handel u. Handwerksversicherung hat. Diese ist für Schäden die die Firma an Kundenfahrzeugen in Obhut verursacht zuständig. Aber ich denke mal so wie sich der Chef äußert wohl eher nicht, denn dann muss er diesen Schaden aus eigener Tasche zahlen.

Hast Du eine Verkehr-Rechtsschutz? Denn alles was mit dem Fzg zu tun hat sollte hier abgedeckt sein (Vertrags u. Sachenrecht).
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Alt 12.07.2012, 19:15 #12
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Wie sieht es denn mit der Schiedsstelle des Handwerks aus, ist der Spruch von denen nicht bindent für die Werke?
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Alt 12.07.2012, 19:55 #13
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Zitat:
Zitat von HDD Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn mit der Schiedsstelle des Handwerks aus, ist der Spruch von denen nicht bindent für die Werke?
Diesen Weg sehe ich auch als allererste Wahl, da hierbei erst mal durch die Einschaltung eines Ombudsmannes keine weiteren Kosten entstehen,
wünsch dir viel Glück
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Alt 12.07.2012, 20:01 #14
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Zitat:
Zitat von HDD Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn mit der Schiedsstelle des Handwerks aus, ist der Spruch von denen nicht bindent für die Werke?
Es gibt meines Wissens in jedem IHK-Bereich eine Schiedsstelle für das KFZ-Handwerk, mußt dich mal erkundigen, wo die ist und dein Anliegen schriftlich vortragen. Die wenden sich an den KFZ-Betrieb und arbeiten nach Möglichkeit eine gütliche Einigung aus

Geändert von WolfVo (12.07.2012 um 20:04 Uhr)
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Alt 12.07.2012, 19:45 #15
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Danke für die Antworten!

Also soll ich sicher zum Anwalt gehen ja?

@wicht: Ich hab keine KFZ-Rechtschutz! Dafür könnte ich mir grad in den Arsch beißen!

Ich hab noch kein Anwalt, weil ich bis jetzt noch keinen brauchte!

Wo finde ich so ein Anwalt und was würde mich das kosten?
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Alt 12.07.2012, 20:00 #16
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was bitte ist eine Schiedsstelle?
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Alt 12.07.2012, 20:04 #17
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Schau mal hier, das sollte dir die Schiedsstelle erklären:

>>>KLICK<<<
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Alt 12.07.2012, 20:23 #18
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Bist zufällig in einem Automobilclub wie ADAC z.B.. Da ist sowas zum Teil auch mit drin.

Also ich würde evrsuchen das mir die VW Werkstatt dies schon mal schriftlich geben würde. Ne Art beweis Sicherung und du hast schon mal was in der Hand. Desweiteren würde ich mir über Gelbe Seiten ect. einen Anwalt suchen der in Richtung Autos macht. Dort ein Beratungsgespräch holen ( kostet je anch Aufwand vom dem Anwalt so um die 20-40 Euro). Nimm deinen Kumpel als Zeugen mit und das Schriftstück von VW das bestätigt das du keine Schuld hast bzw der Wagen falsch angebockt worden ist.

Sollte sich später das recht auf deienr Seite sein zahlt alles der Gegner und du hast keine Kosten. Ein Gutachten kostet Geld deswegen würde ich den VW Händler bitten so ein Schriftstück aufzusetzen. Wenn es vor Gericht kommt muss man ein Gutachten haben .

Mfg
Michael
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Alt 12.07.2012, 20:50 #19
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Hallo Rico,

ich würde als ersten Schritt den ganzen Sachverhalt au Deiner Sicht zu Papier bringen, an die Werkstatt schicken, die den Schaden verursacht hat, und diese zu einer schriftlichen Stellungnahme auffordern. In diesem Schreiben würde ich auch Deinen Zeugen benennen.

Nur dann, wenn die Werkstatt nicht oder nur ablehnend antwortet, würde ich damit einen Anwalt aufsuchen. Wenn Du Glück hast, belastet sich die Werkstatt in ihrem Antwortschreiben selbst. Auf diese Chance würde ich nicht verzichten.

Darüber hinaus würde ich sofort viele und gute Fotos vom Schaden machen und ihn evtl. von einer anderen Werkstatt bestätigen lassen.


Freundliche Grüße
Teletubby

Geändert von Teletubby (12.07.2012 um 20:53 Uhr)
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Alt 12.07.2012, 20:58 #20
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ich würde die Werke erstmal schriftlich eine Frist zu Ausbesserung geben (per Einschreiben mit Rückschein oder Fax, dann aber den Zustellbericht aufheben) Sollte nichts passieren, würde ich einen Anwalt einschalten. Der wird auch eine Frist setzen. Normalerweise ist das für die Werkstatt ein ganz normaler Versicherungsschaden den er natürlich umgehen will. Spätestens beim Anwaltsschreiben wird er sich bewegen.
Habe so eine Geschichte schon mal mit Anwalt gegen einen BMW Händler geführt, als das Anwaltsschreiben einging, ging alles Zack auf Zack alles wie gewünscht gemacht von denen samt Wäsche und aussaugen :-)
Ohne Anwalt geht heute kaum noch etwas, so traurig das auch ist...
Und eine Verkehrsrechtschutz kostet beim ADAC knappe 50EUR im Jahr. Die würde ich schleunigst abschließen, hilft bei diesem Schaden aber leider nicht mehr.




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