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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| Modifizierer |
Grüßt euch, ich wurde von der Polizei angehalten und hab auf die Nase bekommen: Schwachsinn: -weil ich keine ABE für meinen FK Grill dabei hatte - "" für die Heckscheibenblende - "" für die Spoilerlippe verständlich: - Felgen nicht eingetragen Meine Fragen: Den Grill hab ich vom ATU (FK) da war keine ABE in der Kiste, Blende und Lippe sind aus eBay. Wie komm ich da an ABEs? Meine Felgen sind von VW ... vom ehemaligen Passat meines Dads ... brauch ich da was zum Eintragen oder geht das so per Einzelabnahme? Vielen Dank im Voraus!!! | |||
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| | #2 | |||
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| Akzent-Setzer | Zitat:
) oder halt gleich fk anschreiben / anrufenZitat:
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| | #3 | |||
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| Modifizierer | die verlangen 22 Euro für die ABE wenn man die Rechnung nicht vorweisen kann!!! Nummern stehen da, klar ... Felgengröße passt aber nicht ... sind 15" mit 195/45/R15 | |||
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| | #4 | |||
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| Akzent-Setzer | Zitat:
Zitat:
evtl. dor tmal vorsprechen: http://www.tunershop.de/TUeV_-_Gutac...fb2f4428fb7299 Geändert von pwrd111 (13.07.2011 um 12:13 Uhr) | |||
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| | #5 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
Das ist ja mal auch Produkt von kronischer Langeweile... ![]() Was mich interessiert, was ist eine Heckscheibenblende? | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu eVo für den nützlichen Beitrag: | Deltron (13.07.2011) |
| | #6 | |||
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| Forenseele |
seit wann brauch man für den kühlergrill eine abe, so ein schwachsinn! | |||
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| | #7 | |||
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| Modifizierer | das wäre prima ![]() die Penner sagen, dass ich ja ohne Rechnung auch nicht nachweisen könnte, dass der von ATU ist und machen nichts! | |||
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| | #8 | |||
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| Helfersyndrom | | |||
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| | #9 | |||
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| Akzent-Setzer | Wenn der neue Grill zuverlässig befestigt ist und keine scharfen Ecken oder Kanten aufweist kann davon ausgegangen werden, dass keine Gefährdung zu erwarten ist. In diesem Fall ist eine Abnahme nicht erforderlich, es ist dann auch kein Prüfzeichen oder ein Genehmigungsdokument erforderlich. Geregelt ist die Pflicht zur Änderungsbegutachtung durch den vom BMVBW herausgegebenen Beispielkatalog zu Änderungen an Fz u ihre Auswirkungen auf die BE von Fz (§ 19 Abs. 2, 3, 4 u 5) StV 13/36.05.05-24 vom 9. 6. 1999, VkBl. S 451). Falls für die dort aufgeführten Teile ein Prüfzeugnis gem. §19(3) StVZO vorliegt und der im Nachweis genannte Verwendungsbereich und ggf. vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme in jeder DEKRA Prüfstelle möglich. Kühlergrills werden von diesen Vorschriften jedoch nicht erfasst. Des weiteren ist nach §19 Abs. 2 in folgenden Fällen vom Erlöschen der Betriebserlaubnis auszugehen. 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Diese kann durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) dann wieder erlangt werden. Es gibt darüber hinaus jedoch einige Fahrzeugteile (z.B. Reifen, Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, Anhängekupplungen ...) welche gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig sind. (zu finden unter StVZO - Einzelnorm) Solange Sie dafür genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden. -- das wäre damit schonmal geklärt. --- abe für ne blende liegt hier vor mir, jedoch nur für die von "ap car design" von meinem 1. golf Geändert von pwrd111 (13.07.2011 um 12:21 Uhr) | |||
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| | #10 | |||
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| Modifizierer | Zitat:
![]() Tja, ich weiß ja auch nicht! | |||
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| | #11 | ||
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| Forenabhängiger ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Also mein Kühlergrill hat auch eine ABE dabei, das ist kein Schwachsinn. Kauf dir den Kühlerbrill bei ATU nochmal, lege die Rechnung vor und verlange die ABE anschließend den Kühlergrill zurückgeben ... , ganz easy. | ||
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| | #12 | |||
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| Spirit of the Streets |
Für den Grill und Lippe gibt es keine ABE ! ABE für Grill und Lippe ist Schwachsinn. Was für eine Heckscheibenblende hast du? Für die von dir gezeigte Blende habe ich eine ABE hier zu liegen. Geändert von Bude (13.07.2011 um 12:27 Uhr) | |||
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| | #13 | ||
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| User entfernt | | ||
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| | #14 | |||
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| | #15 | |||
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| Forenseele |
also kühlergrill und spolierlippe (ich denke du meinst die vr6 lippe?) ist lächerlich, heckscheibenblende ist klar das du da was brachst und felgen auch. | |||
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| | #16 | |||
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| | #17 | |||
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| Spirit of the Streets | | |||
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| | #18 | |||
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| | #19 | |||
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| Akzent-Setzer | | |||
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| | #20 | |||
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Für grill und lippe müsste eigentlich eine unbedenklichkeitserklärung bei liegen. hatte ich zum bespiel bei den scheinwerferblenden vom bmw bei. ich hab inzwischen schon nen jom grill mit blechleiste ( der übrigens wirklich bis auf das fehlende zeichen baugleich zum original ist sogar der halbmond ist unten noch drin nur die blechleiste und auch die rippen sind durchgängig) von bonrath und auch von fk gesehn. aber ne abe hab ich noch nie gehört. auch bei der nachfrage beim tüv ( damals 1999) wurde uns gesagt das diese nicht erforderlich. also bei grill und lippe haben sie auf die kacke gehauen das ist fakt. leider ist der nachweis da schwierig du kannst nur zum tüv fahren und hoffen das der dir das bestätigt und ein paar pfennige für die kaffekasse dafür will. allerdings bei felgen und heckblende ist das durchaus rechtens denn die blende ist zum beispiel nur bis 180 zulässig und hat sich beim kumpel bei ca 200 verabschiedet und ich bin mir sicher das will keiner , du zahlst dich dumm und dämlich wenn das teil bei wem in der frontscheibe landet.zu den felgen und reifen sag ich nichts ich denke das war dir auch so klar und du hast es riskiert. | |||
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