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| Frischling |
Hallo Leutz, vor zwei Wochen wurde ich in Stuttgart in einer Verkehrskontrolle eingezogen...mein Auto wurde beschlagnahmt und nach zwei Tagen freigegeben jedoch nur Heimfahren oder bis zur nächsten Werkstatt erlaubtes Weiterfahren. In meinem Auto ist ein Kw gewindefahrk gelb(60/40) verbaut und im Fahrzeugschein auch so eingetragen, jedoch sind die Federn auf der Hinterachse rot statt gelb...ist diese Farbkombination erlaubt? Wenn ja, gibt es dafür eine ABE oder derartiges Schreiben welches dies bestätigt? Wäre ganz arg dankbar...muss mein Auto zur Polizei vorfahren und vorweisen das dies erlaubt ist. Und noch eine Frage... laut meiner Mängelliste ist mir keine Frist aufgesetzt worden und ich kann auch ohne weiter Mängel zu beheben fahren nich? Seht Ihr das auch so "vor einer WEITERFAHRT müssen alle mit X markierten Mängel behoben werden" , nun ich sehe auf meinem Bericht keine X!?! IHR? Sehen kann ich nur unfug wie z.B.: Rückleuchte links Riss, Rückleuchte Rechts Birne kaputt, Kotflügel Rostet, Bremsleitung korridiren... mal im Ernst da müssten die ja jedes 2 Gebrauchtwagen aus dem Verkehr ziehen nich? Wäre dankbar über eine Antwort Gruß Espo [IMG] [/IMG][IMG] [/IMG] | ||
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