| Hilfe |
| Kalender |
![]() | |
| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
| Antwort |
| | Themen-Optionen | Thema bewerten | Ansicht |
| | #1 | |||
| ||||
| Golftreffenplaner |
Hallo Leute Will mir einen VR6 in der Schweiz kaufen. Wie sieht denn das dann mit der Komplettanahme aus? Hat das schon jemand hier ausem Forum gemacht? Vor allem was kostet diese Vollabnahme? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #2 | |||
| ||||
| Golftreffenplaner |
Also ich hab für eine Komplettabnahme wegen eines Motor bzw komplettumbau von 1,8l 75ps auf 2l 150ps beim Tüv Nord nur 140euro bezahlt =) Denke man könnte das als anhaltspunkt nehmen oder? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #3 | |||
| ||||
| Golftreffenplaner |
ja immerhin mal etwas blöde das eben samstag ist und keiner mehr beim tüv erreichbar ist | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #4 | ||
| |||
| Golf-Tieferleger |
Jo, mein Golf ist auch aus der Schweiz, kostet 140€ Gruß | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #5 | |||
| ||||
| Wörtherseefahrer | Zitat:
Ich wäre darauf hereingefallen, hätte mir darüber keine Gedanken gemacht - zumindest im ersten Anfall von Kaufwut. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #6 | ||
| |||
| Golf-Tieferleger |
Du bekommst aus der Schweiz nur folgende Dinge mit: Schweizer Fahrzeugschein/Brief, das ist 1 Dokument! Damit können die beim Tüv Nix anfangen. Dann benötigst du vom Zoll noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung, damit kannst den Wagen in D anmelden. Die bei der Zulassungsstelle benötigen aber Daten vom Fahrzeug für den Deutschen Fahrzeugschein. Wenn du also eine Vollabnahme beim Tüv machen lassen hast, geben die dir so einen Vordruck für einen deutschen Fahrzeugschein, und die bei der Zulassung schreiben das ab und du bekommst deinen neuen richtigen FahrzeugSchein. So läuft es bei mir zumindest...Wobei ich immernoch nicht beim Tüv durch bin | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #7 | |||
| ||||
| Wörtherseefahrer |
Danke für die Aufklärung! Aber verstehen muss man das nicht wirklich: Fahren darf ich damit in jedem Land, aber anmelden ...... - no, erst Abnahme! | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #8 | |||
| ||||
| ehem. VR6_Syncro |
Habe schon mehrere Importe zugelassen. Du brauchst ledigleich die Schweizer Papiere und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zoll. Bei Umbauten ebenfalls die Papiere bei haben. Dann eine HU + AU machen lassen und dann gibts schon die neuen Papiere. Zudem wird man nun zum Erstbeitzer des Fahrzeugs | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #9 | |||
| ||||
| Wörtherseefahrer | Zitat:
nettes Gimmick, aber wem hilft es? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #10 | ||
| |||
| Golf-Tieferleger |
Beim Zoll gibts die Papiere, kommst ja notgedrungen vorbei wenn du aus der Schweiz nach Deutschland importierst | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #11 | ||
| |||
| Golf-Tieferleger |
BTW: Schaut mal bei autoscout24.ch Da läuft euch das Wasser im Mund zusammen, wieviele UNVERBASTELTE Golf 3 VR6 es da zu richtig guten Kursen gibt....Scheinbar sind 90% der VR6 damals in die Schweiz verkauft wurden | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #12 | |||
| ||||
| Wörtherseefahrer | Zitat:
Und werde ich dort gleich richtig "verlinkt", was kosten die Papiere etc. Würde mich über eine Antwort freuen. PS: Es ist doch für jeden einfacher, wenn die Infos nicht nur auf Anfrage tröpfchenweise fließen. Macht doch bitte korrekte Angaben bei derartigen Fragen - Danke. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #13 | ||
| |||
| Golf-Tieferleger |
Hab ich doch oben alles geschrieben. Beim Zoll bekommst du die Unbedenklichkeitsbescheinigung, und du zahlst ganz normal 19% Umsatzsteuer. Du musst also den Kaufvertrag den Zollbeamten zeigen, überlege also mit deinem Verkäufer genau, was du für einen Kaufpreis in den Kaufvertrag einträgst | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #14 | |||
| ||||
| Schrauber-Gehilfe |
Wichtig ist noch, das wenn der Wagen keine LWR hat, daß der Prüfer dir das bestätigt. Sonst gibt es keine Ausnahmegenehmigung nach §50 von der Zulassungsstelle. MFG | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Antwort |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | Thema bewerten |
| |