>Bude:
Ich lese nichts von einem Mindestabstand zwischen den Blinkern?
Und der Punkt hier :
Zitat:
(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
... genehmigt meiner Meinung nach das Anbauen von Motorradblinkern .. oder nicht ?! Es steht ja nichts von PKW oder Motorradblinkern dabei ?!
Ich glaube diese Passage ist eher für Fahrzeuge gedacht, die lt. Gesetz keine Blinker brauchen, aber trotzdem damit ausgerüstet sind. z.B. Mofas/Mokicks oder Oldtimer mit nachgerüsteten Blinkern.
Quasi frei übersetzt:
Auch wenn das Fahrzeug eigentlich keine Blinker bräuchte kann man, wenn man welche haben möchte, die nicht irgendwo, irgendwie ran bauen. Außerdem müssen sie trotzdem geprüft sein.