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Moin Jungs! Ich habe mal ne Frage die mich seid Tagen wurmt. Wenn ich ein Fahrzeug in die Werkstatt bekomme und umgebaut habe und auf der Probefahrt angehalten werde die nicht auf dem direkten Wege zum Tüv ist, können die Gesetzeshüter mir ja was. In der Stzvo habe ich keine Sonderrechte für Werkstätten gefunden. Genauso wenn Kunden ankommen, lassen Arbeiten ausführen und wir Fahren Fahrzeuge Probe die keinerlei Eintragungen haben. (ohne es zu wissen da wir daran nichts verändert haben) Wenn ein Mechaniker wärend der Arbeit eine Probefahrt mit einem Kundenauto macht kann er wegen nicht eingetragenen Sachen belangt werden? LGC | |||
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