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Probefahrt nach Werkstattreparatur Moin Jungs! Ich habe mal ne Frage die mich seid Tagen wurmt. Wenn ich ein Fahrzeug in die Werkstatt bekomme und umgebaut habe und auf der Probefahrt angehalten werde die nicht auf dem direkten Wege zum Tüv ist, können die Gesetzeshüter mir ja was. In der Stzvo habe ich keine Sonderrechte für Werkstätten gefunden. Genauso wenn Kunden ankommen, lassen Arbeiten ausführen und wir Fahren Fahrzeuge Probe die keinerlei Eintragungen haben. (ohne es zu wissen da wir daran nichts verändert haben) Wenn ein Mechaniker wärend der Arbeit eine Probefahrt mit einem Kundenauto macht kann er wegen nicht eingetragenen Sachen belangt werden? LGC |
finde da gerade das fragezeichen nich ... willst du wissen ob für werkstätt die stvo nicht gilt? eigentlich wird doch bei solchen dingen immer der fahrzeugführer belangt, oder evtl sogar auch der halter, das weiß ich nicht |
So, habe mal die eigentliche Frage hervorgehoben... Sorry Theo... |
also denke dass kommt immer drauf an, mit vielen polizisten kann man ja ordentlich reden, wenn du den die lage schilderst lassen se dich bestimmt fahren, kenn mich nicht wirklich mit den rechten der polizei aus, ob die den halter dann dafür belangen können, obwohl er nicht mit dem fahrzeug "erwischt" wurde ich würd aber sagen rechtlich gesehen, darfst du damit nicht fahren und bist auch haftbar |
wenn an einem fahrzeug etwas nicht eingetragen ist werden fahrzeughalter wie fahrer bestraft. denke mal schon das die dich dann auf der probefahrt belangen können |
Das ist die Sache... Also müsste ich mit meinem Chef eine Vereinbarung treffen, falls ich angehalten werde mit Fahrzeugen die nicht der STVZO entsprechen, das er zumindest mir eine Entschädigung zahlt, falls der gewisse fall eintritt? Denn ich fahre Täglich Showcars (echte Showcars) und Tuninghütten an denen nicht alles eingetragen ist. So, könnte ich mich zumindest absichern falls ich den lappen loswerden oder Punkte und ne Strafe bekomme, das ich eine entschädigung erhalte... Denn wenn ich keine Probefahrt mache kann ich eine Abmahnung erhalten. LGC |
Die Punkte wird dir dein Chef nicht abnehmen können...! Ich würde mich an deiner Stelle da mal einfach an direkt an die Polizisten wenden!! Hast doch nichts zu verlieren wenn du einfach mal dumm fragst. Die werden es dir am besten sagen können! |
Zitat:
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" |
Da sind aber auch gewisse unwissenheiten bei der Polizei wie jeder weis... Das er mir die Punkte nicht abnehmen kann ist mir klar, es geht mir darumd as ich auf den Lappen angewiesen bin und jeden Tag mit dem Auto zur arbeit fahren muss da hier aus dem Kaff kein Bus fährt^^ Es geht nur um eine entschädigung falls was passiert. Das mir dann nicht vom Chef noch ans Bein gepinkelt werden kann... Zitat:
Daher ja die Frage, ob jemand weiß ob es da nen schlupfloch gibt... LGC |
Jeder, der mit dem Auto fährt, muss sich SELBER vergewissern, dass alles rechtens ist! Auch wenn nur eine Kennzeichenbeleuchtung nicht funktioniert... und du damit Probe fährst, wird dir das angekreidet! Der Fahrzeughalter wird dann natürlich mit zur Rechenschaft gezogen! Probefahrt müsstest du also ausschließen! bzw auf eurem Hof durchführen! |
Einfach rote Nummer, wenn vorhanden, dran machen;) Die ist ja genau für solche Zwecke eingeführt worden (Probefahrten, Überführungen, etc.) ;) Mfg Max |
Zitat:
Auch da muss das Fahrzeug verkehrssicher sein ;-) ..-aber ich denke, wenn du lieb und freundlich bist... und die Sache schilderst, wird da ein Auge zugedrückt, sofern die Werkstatt nicht kilometerweit entfernt sei... |
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