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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| Bastler |
Hallo, ich war letzte Woche bei einer freien Werkstatt und wollte mir meine Reifen/Felgen, Spurplatten sowie mein neues Gewindefahrwerk eintragen lassen. Der TÜV Prüfer meinte, dass ich die Kanten der hinteren Kotflügel umlegen müsste (bördeln). Das wäre ja kein Problem. Also Reifen/Felgen eintragen wären kein Problem, wenn das alles nochmal vernünftig gebördelt wäre. Zu den Spurplatten hat er gar nichts gesagt. Aber ich denke, das ist auch kein Problem, da diese im Felgenguthaben sind. Also Felge und Spurplatten zusammen in Kombination. Als er sich jedoch das Gutachten des Fahrwerks angeguckt hat, hat er gesagt, dass ich zur Einzelabnahme §21 müsste. Ich zitiere mal ein Stück vom Gutachten. Zitat:
Heißt das jetzt, dass ich zur Einzelabnahme §21 muss? ![]() Ich kann mir das allerdings schwer vorstellen, da man das Fahrwerk ja sonst nur nach §19 eintragen lassen kann, wenn man die Originalreifen/Felgen benutzt. Wer hat das heut zu Tage noch? Alle tiefergelegten Autos, die ich so sehe, haben Felgen und Reifen von irgendeinem anderen Hersteller, niemand fährt heut zu Tage mehr mit den Seriereifen und Felgen rum. Es handelt sich um ein Tuning Art Gewindefahrwerk. Dieses Fahrwerk haben auch bestimmt viele von euch verbaut. Wie habt ihr das mit dem Eintragen gemacht? Oder seid ihr ehrlich alle zur Einzelabnahme gegangen? Wäre echt super, wenn mir jemand helfen könnte. Ich bin schon ganz verzweifelt. ![]() Gruß, banane | ||
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| Golftreffenplaner |
Die §21-Eintragung ist wirklich nur die allerletzte Möglichkeit. Hast du schon mal nach einem anderen Teilegutachten für dein Fahrwerk geschaut? Da gibt es sicherlich auch welche, wo einige Rad/Reifenkombinationen dabei sind. Wenn du Glück hast, findest du auch jemanden hier (oder in den Weiten des Internets), der bereits eine Einzelabnahme mit dem Fahrwerk in Kombination mit den Reifen gemacht hat. Dann könntest du sein Gutachten verwenden. Gib doch mal die genauen Daten von deinem Fahrwerk und der Rad/Reifenkombination, die du eintragen lassen willst. | |||
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| | #3 | |||
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| User entfernt |
Wigentlich soweit eine Rad Reifen kombi mit Fahrwerk und Spurplatten verbaut wurde muss immer eine §21er gemacht werden! Denn die meisten Fahrwerke wurden mit Serienbereifung geprüft! | |||
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| | #4 | ||
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| Bastler | Zitat:
Bist du dir da 100% sicher? Ich kann das kaum glauben. Es hat doch nicht jeder, der ein Sportfahrwerk verbaut hat und andere Felgen und Reifen als die Serienteile fährt, eine Einzelabnahme §21 gemacht, oooooooooder? Zitat:
Das Fahrwerk ist halt wie gesagt ein Tuning Art Gewindefahrwerk. Felgen: RH CUP Reifen vorne 7,5 J x 16 Reifen hinten 9 J x 16 | ||
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| | #5 | |||
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| Golftreffenplaner |
die ET und die größe der Spurplatten wäre auch interessant!! | |||
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| | #6 | |||
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| Forenseele |
Ist doch normal...... Was ist ist überhaupt so schlimm an einer Einzelabnahme ? Ok, kostet etwas mehr aber sonst ? | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu AAM für den nützlichen Beitrag: | ChristianXD (05.06.2010) |
| | #7 | |||
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| User entfernt | | |||
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| | #8 | |||
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| KISTE :> | | |||
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| | #9 | |||
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| User entfernt |
ca 120,- Euronen musst du rechnen! Je nach aufwand! Eingetragen habe ich es noch nicht, aber mein Freund vom Tüv meinte er müsse das haben! | |||
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| | #10 | |||
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| Forenseele |
Ab 70 € gehts los, nach oben hin keine Grenze. | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu AAM für den nützlichen Beitrag: | ChristianXD (05.06.2010) |
| | #11 | |||
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| User entfernt | Ohhh ja! ![]() Da kann ein Freund nen liedchen singen. Mal sehn ob das evtl doch weniger wird. Einzelabnahm heisst icht immer 50%ig Ablehnung! Fahr zum üv, frag im vorwege das einer sich das mal ansieht und frag ihn bezüglich der eintragung. Wenn du glück hast schauen die es sich an und wollen im vorwege nichts dafür haben! | |||
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| | #12 | |||
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| Forenseele |
Es ist immer sinnvoll vorher!!!!! mal zum TÜV zu gehen und nachzufragen, macht auch einen guten Eindruck. | |||
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| | #13 | |||
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| Schrauber |
Also als ich damals meine Felgen und das Fahrwerk hab eintragen lassen haben wir beides nach §19.3 gemacht. Nach aussage meines Prüfers wird es im normalfall so gemacht, dass zuerst das Fahrwerk überprüft wird, wenn dies gemäß Gutachten vorschriftsmäßig verbaut und geprüft ist, wird dieser Bestandteil als eingetragen gesehen. Dann hat er ganz einfach die Felgen eingetragen. Beides nacheinander nach §19. Für beides hab ich einen einzelnen Prüfbescheid bekommen. Diese wurden auch ohne beanstandung beim Straßenverkehrsamt in den Schein eingetragen. | |||
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| | #14 | |||
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| Golftreffenplaner |
Musste auch die einzelabnahme über mich ergehen lassen. Fahrwerk, Spurplatten und Felgen muss eine 21 abahme gemacht werden, sagte der TÜVler zu mir. Kosten waren genau 76,50€, für 15 min. gucken. Ich finds eine pure abzocke. gruß schabi90 | |||
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| | #15 | ||
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| Bastler | Zitat:
Ich wäre froh, wenn es nur so wenig wäre. ![]() Also ab 70 Euro gehts los. Und was ist so groooooob das Maximale, womit ich rechnen müsste? Kann man da so n Richtwert nennen? Hier nochmal meine Felgen/Reifendaten: Vorne: 7,5 J x 16 auf 205er Reifen. ET ohne Spurplatten 50mm hinten: 9 J x 16 auf 225er Reifen. ET ohne Spurplatten 45mm Oh man ey, die ganze Sache streßt mich mega. -.- Immer wenn ich zur Schule fahre und n Bullen sehe, rutscht mir das Herz in die Hose. Geändert von cs-banane (06.06.2010 um 15:24 Uhr) | ||
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| | #16 | ||
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| Bastler |
Also ich habe nun heute bei Tuning Art angerufen. Und die meinten, es sei totaler Quatsch mit der Abnahme §21. Ich sollte einfach nur mal zu einem anderen TÜV Prüfer fahren. Hmm, was sagt ihr dazu? Stimmt das oder hat der Tuning Art Mann das nur gesagt, um mich loszuwerden, weil er sich dazu nichz äußern möchte? | ||
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