TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 25.05.2010, 19:24 #1
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Also wenn du die Plastik radläufe nach dem Tüv abmachst und die Cops erwischen dich dann, bist fällig. Ging nem Kumpel von mir auch so? Waren die Felgen noch nicht eingetragen?

Das Gesetz hat sich in der Tat geändert. Seit dem 1.4.2009 darf nichts vom Reifen/Felge überstehen, davor war die Lauffläche ausschlaggebend!

Also wenn die Felgen vor dem 1.4.2009 eingetragen wurde, kann er nichts machen.


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vwgolfer84 (25.05.2010)
Alt 25.05.2010, 19:27 #2
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Zitat:
Zitat von GolfGtiRacer Beitrag anzeigen
Also wenn du die Plastik radläufe nach dem Tüv abmachst und die Cops erwischen dich dann, bist fällig. Ging nem Kumpel von mir auch so? Waren die Felgen noch nicht eingetragen?

Das Gesetz hat sich in der Tat geändert. Seit dem 1.4.2009 darf nichts vom Reifen/Felge überstehen, davor war die Lauffläche ausschlaggebend!

Also wenn die Felgen vor dem 1.4.2009 eingetragen wurde, kann er nichts machen.
Aber steht doch dann in den Papieren das es eingetragen ist "alles" da steht ja nix von Plastikverbreiterung
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Alt 25.05.2010, 19:28 #3
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Zitat:
Zitat von GolfGtiRacer Beitrag anzeigen
Also wenn du die Plastik radläufe nach dem Tüv abmachst und die Cops erwischen dich dann, bist fällig. Ging nem Kumpel von mir auch so? Waren die Felgen noch nicht eingetragen?

Das Gesetz hat sich in der Tat geändert. Seit dem 1.4.2009 darf nichts vom Reifen/Felge überstehen, davor war die Lauffläche ausschlaggebend!

Also wenn die Felgen vor dem 1.4.2009 eingetragen wurde, kann er nichts machen.
und wenn die felgen eingetragen wären?! .... nach jeder Fahrwerksänderung ist eine Neu eintragung der Rad/reifen kombination automatisch dabei !!
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