TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 26.04.2010, 16:18 #1
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Standard Standlicht im Scheinwerfer und zusätzlich neben Blinker?

Hallo Leute,

ich möchte VW GOLF 3 FRONTBLINKER BLINKER SCHWARZ m. STANDLICHT bei eBay.de: Designleuchten Lichter (endet 30.04.10 18:44:10 MESZ) einbauen und das Standlicht im normalen Scheinwerfer und das Standlicht in den Blinkern parallel (gleichzeitig) laufen lassen.
Nun weiß ich nicht, bo das zulässig ist, deshalb hier ma die Frage an euch^^


Gruß Fabi


PS: Schon einmal DANKE!!!


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Alt 26.04.2010, 16:24 #2
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ich glaube das 2te standlicht muss extra eingetragen werden als standlicht quelle. mfg
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avax2891 (26.04.2010)
Alt 26.04.2010, 16:33 #3
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darf man das standlicht überhaupt iwie eintragungsfrei schalten oder gibs da keine möglichkeit?

Danke
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Alt 26.04.2010, 16:35 #4
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die blinker sind nur als blinker zulässig.
wenn sie zusätzlich die zulassung als standlicht haben( wovon ich nicht ausgehe da nicht mal fk diese zulassung haben ) ist es kein problem diese anzuschliessen denn bis zu 4 standlichter an der front sind erlaubt, müssen aber alle weiss sein.
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Alt 26.04.2010, 16:36 #5
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okay, also eig. keine chance?!
dann kann ich mir nämlich das auch sparen und hol mir einfach blinker mit NSW-Blenden^^
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Alt 26.04.2010, 17:17 #6
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der Verkäufer meint, dass auf jeder Seite (links und rechts) nur 1 Standlicht leuchten darf uns somit man die STandlichter anschließen darf, dafür aber Standlicht im Scheinwerfer aus sein muss.

Richtig???
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Alt 26.04.2010, 17:25 #7
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der blinker muss die zulassung als standlicht haben bis zu vier sind erlauvbt das hatten wir schonmal hier.
du darfst sie nur mit dieser zulassung betreiben.
bei hella auf der seite sind glaube ich die zulassungs nummern. und ich bin der festen überzeugung das die leider keine als standlicht haben.
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Alt 26.04.2010, 17:34 #8
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also frag ich den typen mal, ob der Blinker die Zulassung als Standlicht hat, richtig so verstanden?!
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Alt 26.04.2010, 17:49 #9
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und er wird ja sagen denn er will sie ja verkaufen. ich weiss jetzt nicht die nummmer fürs standlicht aber die muss mit drauf stehn ich glaube 21y oder so ist der blinker und dann müsste noch ne zweite drauf stehn für das standlicht.
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Alt 26.04.2010, 17:53 #10
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Zitat:
Zitat von Danjo02vr Beitrag anzeigen
und er wird ja sagen denn er will sie ja verkaufen. ich weiss jetzt nicht die nummmer fürs standlicht aber die muss mit drauf stehn ich glaube 21y oder so ist der blinker und dann müsste noch ne zweite drauf stehn für das standlicht.
PY21W, kann das so hinkommen?
Hab die Dinger hier liegen. Nur nicht eingebaut, weil die umgetauscht werden sollen.
Sonst stehen nur noch Ziffernkombis drauf.




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Alt 26.04.2010, 17:51 #11
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ich hab ihn auch geschrieben, dass er mir die nummer schreiben soll. Also wenn ich sie hab, poste ich sie hier nochma^^
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Alt 26.04.2010, 18:01 #12
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hier das Zitat des Verkäufers: "das Standlicht dieser Frontblinker besitzt kein E-Prüfzeichen, da die Scheinwerfer ja schon serienmäßig mit einem Standlicht ausgestattet sind. Wenn Sie das Standlicht im Scheinwerfer abklemmen und das der Frontblinker anklemmen ist es wieder in Ordnung, da nur ein Standlicht pro Seite leuchtet."

Klingt nicht Rechtens?!
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Alt 26.04.2010, 18:02 #13
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Muss aber vom TüV abgesegnet werden, wenn ich mich richtig erkundigt habe.
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Alt 26.04.2010, 18:18 #14
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alles klar dann besitzen sie keine zulassung dafür, damit hilft dir auch das abklemmen der originalen nicht ich selbst hatte bei uns schon stress deswegen mit der rennleitung. in den meisten landkreisen bekommt man dafür keinen ärger aber wenn man doch an den falschen gerät sind es drei pnkt 75 eur etc.
ob dir das ein prüfer abnimmt kann ich dir nicht sagen aber ich denke eher nicht.

@T_ch._monk.: genau das ist die nummer.
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Alt 09.05.2010, 01:22 #15
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Zitat:
Zitat von avax2891 Beitrag anzeigen
hier das Zitat des Verkäufers: "das Standlicht dieser Frontblinker besitzt kein E-Prüfzeichen, da die Scheinwerfer ja schon serienmäßig mit einem Standlicht ausgestattet sind. Wenn Sie das Standlicht im Scheinwerfer abklemmen und das der Frontblinker anklemmen ist es wieder in Ordnung, da nur ein Standlicht pro Seite leuchtet."

Klingt nicht Rechtens?!
Also das ist schonmal ne falsche Aussage. Es ist dann keineswegs in Ordnung, da, wie danjo schon sagte, Standlicht immer weiß sein muss, auch wenn du die Standlichter im SW abklemmst. Bei Ami-Autos ist das was anderes, aber bei nem G3 ist es schlicht nicht zulässig.

Ob die Blinker ohne Standlicht ne Zulassung haben, müsstes du den Verkäufer fragen, ob eine E-Nummer drauf steht. Da von einer E-Nummer aber nichts in der Auktionsbeschreibung steht und er schreibt "das Standlicht dieser Frontblinker besitzt kein E-Prüfzeichen" geh ich davon aus, dass gar keine E-Nummer drauf ist, somit nicht zulässig.
Aber kannst den Verkäufer ja nochmal nerven^^
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Alt 06.05.2010, 17:14 #16
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ich habe in meinen blinkern auch standlichter und mein D-line scheinwerfer! solange du keine farbigen birnen verwendest kannst du die standlichter zusammen laufen lassen! bei mir sind blinker birne und standlicht getrennt!!! das heißt zwei lampen in einem gehäuse!!
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Alt 09.05.2010, 11:38 #17
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Zitat:
Zitat von BlackDragonBS Beitrag anzeigen
ich habe in meinen blinkern auch standlichter und mein D-line scheinwerfer! solange du keine farbigen birnen verwendest kannst du die standlichter zusammen laufen lassen! bei mir sind blinker birne und standlicht getrennt!!! das heißt zwei lampen in einem gehäuse!!
Ich habe die auch getrennt im Blinker.
Und in verbindung mit Angeleyes, hat noch nie einer was gesagt.
War auch so beim Tüv, der hatte auch nichts zu beanstanden.

mfg
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Alt 09.05.2010, 13:18 #18
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Zitat:
Zitat von benni.20 Beitrag anzeigen
Ich habe die auch getrennt im Blinker.
Und in verbindung mit Angeleyes, hat noch nie einer was gesagt.
War auch so beim Tüv, der hatte auch nichts zu beanstanden.

mfg
Die Sache ist ja nicht wo die Standleuchten verbaut sind, sondern in welcher Farbe sie leuchten; und da ist orange nunmal nicht zulässig.
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Alt 06.05.2010, 17:32 #19
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Zitat:
PY21W, kann das so hinkommen
das ist die lampenbezeichnung ( fassung )

Zitat:
solange du keine farbigen birnen verwendest kannst du die standlichter zusammen laufen lassen! bei mir sind blinker birne und standlicht getrennt!!! das heißt zwei lampen in einem gehäuse!!
ist aber für diesen zweck nicht geprüft. daher unzulässig. ob da jemand was merkt oder nich ist dabei egal. legal isses nicht. wenn brauchst du schon ein geprüftes gehäuse fürs standlicht.

und weiss muss es sowieso sein.


--

hab die gleichen aber auch drin und habs ab und zu mal an .... gab aber schon mal mecker, obwohl ich mit der ausrede kam "das sind seitenmarkierungsleuchten"
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Alt 09.05.2010, 00:28 #20
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hab ma noch ne frage: wenn ich mir die teile hole und nur die blinker anschließen, also standlicht nicht, darf ich dann damit fahren?




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