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Alt 27.07.2010, 21:05 #9
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Du hast doch nen Jubi oder??
Wenn Du noch den alten KFZ Brief hast nimm ihn mit wegen der Rad/Reifengrösse.
dazu noch das Gutachten zu den Platten.
Rein theortisch dürft der Prüfer nix zu meckern haben an den Rädern, weil:
1. Originalfelgen mit Passender Bereifung
2. VW Prägung in den Felgen vorhanden
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blax88 (27.07.2010)
 


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