TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 04.06.2009, 09:48 #1
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Na bei 3km/h mehr auf der Rolle, da könnte man mehr Theater machen. Weil auf der Rolle der Luftwiderstand nicht berücksichtigt ist und das innerhalb der Serienstreuungen liegt.

Hast du schlicht einen unfähigen oder zumindest uninteressierten Anwalt gehabt.

Mit dem würde ich nichts mehr machen

Wolfgang


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Alt 04.06.2009, 10:11 #2
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Ich hatte übrigens überhaupt keinen Anwalt, weil ich überhaupt nicht mit sowas gerechnet habe.
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Alt 04.06.2009, 11:28 #3
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Zitat:
Zitat von creonx
Ich hatte übrigens überhaupt keinen Anwalt, weil ich überhaupt nicht mit sowas gerechnet habe.
dann hast dich von denen derb übern tisch ziehen lassen, da Prüfen mit rolle schon seit einiger zeit nicht mehr gilt.
Es MUSS ein test mit Lichtschranke gemacht werden.
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Alt 04.06.2009, 15:21 #4
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Zitat:
Zitat von ragnar
dann hast dich von denen derb übern tisch ziehen lassen, da Prüfen mit rolle schon seit einiger zeit nicht mehr gilt.
Es MUSS ein test mit Lichtschranke gemacht werden.
Und wenn die Mühle mit der Rolle gerade mal 48km/h erbringt, so wäre die beim Straßentest nie und nimmer 45km/h gelaufen. Das ist mal sicher.

Wie lange ist das denn her? Du könntest nämlich, wenn es noch keine 3-5 Jahre sind, den Polizisten noch eine rein würgen. Verfolgung Unschuldiger im Amt, nette Straftat. Evtl kannst du auch das Strafverkehrsamt noch belangen und zwar den Sachbearbiter. Von deinen Punkten und deiner Strafe wirst du aber kaum mehr runterkommen, weil rechtskräftig. Aber mitunter ist es hilfreich und edel, wenn die ein Problem haben nach langer zeit mit einem lockeren Fall.

Auf jeden fall hemmt so etwas die Beförderungsaussichten aller Beteiligten von damals enorm.

Wolfgang
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Alt 18.06.2009, 11:59 #5
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Zitat:
Zitat von wolfi71
Und wenn die Mühle mit der Rolle gerade mal 48km/h erbringt, so wäre die beim Straßentest nie und nimmer 45km/h gelaufen. Das ist mal sicher.

Wie lange ist das denn her? Du könntest nämlich, wenn es noch keine 3-5 Jahre sind, den Polizisten noch eine rein würgen. Verfolgung Unschuldiger im Amt, nette Straftat. Evtl kannst du auch das Strafverkehrsamt noch belangen und zwar den Sachbearbiter. Von deinen Punkten und deiner Strafe wirst du aber kaum mehr runterkommen, weil rechtskräftig. Aber mitunter ist es hilfreich und edel, wenn die ein Problem haben nach langer zeit mit einem lockeren Fall.

Auf jeden fall hemmt so etwas die Beförderungsaussichten aller Beteiligten von damals enorm.

Wolfgang
War im August 2007, aber ich hab die Akte eigentlich geschlossen. Den Roller hab ich damals dann gegen 'n Auto getauscht ^^

Von mir aus können gern noch 20 weitere schreiben das sie es nicht glauben. Es interessiert mich herzlich wenig und meine Vorgeschichte dürfte hier auch keinem bekannt sein.
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Alt 17.06.2009, 01:15 #6
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Habe noch einen Brief von der Stadt Dortmund bekommen und muss noch ma zusätzlich 77,20 € an die Zahlen wegen der ganze Sache.
Aber wofür hab ich nicht genau verstanden -.-
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Alt 17.06.2009, 08:24 #7
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wenn se dir keine grund nennen, dann zahl doch nicht?
ich zahl doch auch keine rechnungen wo ich nicht weiß wofür...
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Alt 17.06.2009, 15:01 #8
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Frag mal nach dem Grund, beachte aber evtl Fristen, wegen eines Einspruchs. Wenn es wegen der Zwangsabmeldung ist, dann frage mal nach der Verfügung und deren Rechtsgrundlage. du kannst dabei dnan auch gleich sagen, dass die StA das Verfahren inzwischen in einem Deal beerdigt hat (das aber nur sagen, keinesfalls schriftlich von dir geben).

Wolfgang
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Alt 18.06.2009, 12:11 #9
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Ich hatte nicht gesagt, dass ich nicht glaube, was dir passiert ist. Das glaube ich sogar auf das letzte Komma. Ich sagte nur, dass es sich evtl lohnen könnte, da noch etwas nachzuhaken. Wenn die nämlich einen Rechtsverstoß begangen haben, dann kannst du denen eine reinwürgen und evtl von denen persönlich Schadenersatz fordern. Wie gesagt, von deiner Strafe kommst du vermutlich nicht mehr runter.

Als erzieherische Maßnahme gegen die Polizei und das Straßenverkehrsamt taugt es allemal. Wenn die nämlich Ärger haben und womöglich betraft werden, dann werden die Kollegen von denen vorsichtiger mit ihren flotten, teilweise halblegalen Aktionen.

Beim TE wird die Polizistin künftig auch vorsichtiger agieren. Was glaubst du, was der Staatsanwalt der für eine Standpauke gehalten hat und deren Chef vermutlich auch.

Wolfgang
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Alt 18.06.2009, 13:17 #10
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Die Revisionsfrist von 12 Monaten ist abgelaufen und es handelte sich nicht um ein Verbrechen (Erst Delikte, für die eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vorgesehen sind, werden juristisch korrekt als Verbrechen eingestuft.). Nützlicher Tipp für die Zukunft, aber creonx hilft es nicht mehr. Wie es mir erscheint, hat sich creonx auch mit der Situation abgefunden - was ich für eine Haltung mit Rückgrat erachte; man muss manchmal auch einstecken können.

Zitat:
Zitat von wolfi71
Wenn die nämlich einen Rechtsverstoß begangen haben, dann kannst du denen eine reinwürgen und evtl von denen persönlich Schadenersatz fordern.
Ich kann nicht ersehen, wie das gemeint ist:
  • Meinst du, er kann seinen Rechtsanspruch persönlich, also für sich selbst einfordern? Das wäre korrekt. Dazu muss man nur das zuständige Amtsgericht anrufen und Klage einlegen.
  • Oder meinst du, dass die Beamten persönlich haftbar gemacht werden und mit ihrem Privatvermögen einstehen müssen? Das wäre nämlich völliger Humbug.
By the way: Bei uns gilt die Verhältnisrechtssprechung und nicht - wie im United Kingdom zum Beispiel - das Präzedenzfallprinzip. Daher bekommt der eine Rotlichtverstoßer (über 1s) einen Monat Fahrverbot und der andere bezahlt nur die Geldstrafe - nur um mal eine Hausnummer zu nennen.




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