TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 21.09.2008, 18:10 #1
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Frage Lasierte Rückleuchten, Tüv frei!

Habe dieses hier in ebay gefunden:

http://cgi.ebay.de/Bestaetigung-fuer...d=p3286.c0.m14

Damit darf man mit Lasierten Rückleuchten Rumfahren.

Die Rückleuchten wo dort auf dem Bild zusehn sind wurden auch mal in ebay mit dieser Bestätigung versteigert!
Ich habe damals denn verkäufer angeschrieben ob die echt erlaubt wären und ob er mir ein Größeres Bild der Bestätigung senden könnte.

Seine Antwort:

Keine Sorge, habe die Rückleuchten selber angebaut gehabt. Kurzen inhalt:

Über die Zulässigkeit im Geltungsbereich der StVZO erstellt. Vorab kann bestätigt werden, das der Austausch der Serienleuchte gegen die abweichende Leuchte grundsätzlich under folgenden Voraussetzungen zulässig ist, ohen das eine Begutachtung des ungerüsteten Fahrzeugs nach § 19 Abs. 3 StVZO erforderlich wird:

Besitzt ein zutreffendes und gültiges ECE- bzw. EG.Prüfzeichen
Abweichende leuchte weist die gleich Größe, Ein und Anbaulage wie die Serienleuchte auf.
Reflektoren zusätzlich montieren.

Da diese Leuchten alles aufweisen, inkl Reflektoren. Also Legal!

Was sagt ihr dazu?


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Alt 21.09.2008, 18:49 #2
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normaler weise sind sie nicht legal.
einen bekannten haben sie letztens deswegen angehalten.
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Alt 21.09.2008, 19:31 #3
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Die sind nie im Leben zulassungsfähig, Blödsinn! Wenn Du sie in Wagenfarbe lackieren würdest, dass gar kein Licht mehr durchkommt, haben sie trotzdem noch ein E-Prüfzeichen.

Bloß die Finger weg von solchem Zeug!

MfG Benny
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Alt 21.09.2008, 19:49 #4
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totale wichse das dingen, die bullen interessiert der wisch nicht, hab 3 punkte wegen dem kack bekommen
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Alt 21.09.2008, 23:03 #5
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hab so einen wisch auch noch rumliegen - so eine universal-bestätigung ist völliger unsinn. stell dir mal vor jemand würde eine tüv-bescheinigung über vom serienzustand abweichende abgasanlagen verkaufen. ohne db-begrenzung (vgl lichtdurchlässigkeitsmessung) und alles. den würde jeder nur auslachen. und eine abgasanlage ist - im gegensatz zu rückleuchten - nicht mal sicherheitsrelevant...
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Alt 22.09.2008, 01:37 #6
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Zitat:
Zitat von vwcult33
Habe dieses hier in ebay gefunden:

http://cgi.ebay.de/Bestaetigung-fuer...d=p3286.c0.m14

Damit darf man mit Lasierten Rückleuchten Rumfahren.

Die Rückleuchten wo dort auf dem Bild zusehn sind wurden auch mal in ebay mit dieser Bestätigung versteigert!
Ich habe damals denn verkäufer angeschrieben ob die echt erlaubt wären und ob er mir ein Größeres Bild der Bestätigung senden könnte.

Seine Antwort:

Keine Sorge, habe die Rückleuchten selber angebaut gehabt. Kurzen inhalt:

Über die Zulässigkeit im Geltungsbereich der StVZO erstellt. Vorab kann bestätigt werden, das der Austausch der Serienleuchte gegen die abweichende Leuchte grundsätzlich under folgenden Voraussetzungen zulässig ist, ohen das eine Begutachtung des ungerüsteten Fahrzeugs nach § 19 Abs. 3 StVZO erforderlich wird:

Besitzt ein zutreffendes und gültiges ECE- bzw. EG.Prüfzeichen
Abweichende leuchte weist die gleich Größe, Ein und Anbaulage wie die Serienleuchte auf.
Reflektoren zusätzlich montieren.

Da diese Leuchten alles aufweisen, inkl Reflektoren. Also Legal!

Was sagt ihr dazu?
Ist Dir nicht aufgefallen, dass dieser Text unzählige Rechtschreibfehler aufweist?
Sowas würde bei einem offiziellen Schreiben niemals vorkommen! Zumindest nicht so extrem!
Also: Finger weg, ist alles frei erfunden!

MFG
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Alt 22.09.2008, 08:34 #7
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Das besprechen wir doch wöchentlich. Zulassung erlischt wenn die Leuchte abgeändert wird, egal ob E-Zeichen noch drauf ist oder nicht.
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Alt 22.09.2008, 08:53 #8
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Ich hatte auch welche mit ABE und es war trotzdem Verboten hab auch noch fast eine Anzeige wegen Urkundenfälschung bekommen, hätte ich nicht nachweisen können das ich sie samt ABE bei eBay gekauft habe..

(Die RL waren 2Jahre beschlagnahmt)


KURZ: ILLEGAL
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Alt 22.09.2008, 10:53 #9
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kann allen usern über mir nur zudtimmen die sind nicht legal bekommt dich dioe renn leitung in die finger hast schlechte karten


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