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| Golf Junkie |
Habe dieses hier in ebay gefunden: http://cgi.ebay.de/Bestaetigung-fuer...d=p3286.c0.m14 Damit darf man mit Lasierten Rückleuchten Rumfahren. Die Rückleuchten wo dort auf dem Bild zusehn sind wurden auch mal in ebay mit dieser Bestätigung versteigert! Ich habe damals denn verkäufer angeschrieben ob die echt erlaubt wären und ob er mir ein Größeres Bild der Bestätigung senden könnte. Seine Antwort: Keine Sorge, habe die Rückleuchten selber angebaut gehabt. Kurzen inhalt: Über die Zulässigkeit im Geltungsbereich der StVZO erstellt. Vorab kann bestätigt werden, das der Austausch der Serienleuchte gegen die abweichende Leuchte grundsätzlich under folgenden Voraussetzungen zulässig ist, ohen das eine Begutachtung des ungerüsteten Fahrzeugs nach § 19 Abs. 3 StVZO erforderlich wird: Besitzt ein zutreffendes und gültiges ECE- bzw. EG.Prüfzeichen Abweichende leuchte weist die gleich Größe, Ein und Anbaulage wie die Serienleuchte auf. Reflektoren zusätzlich montieren. Da diese Leuchten alles aufweisen, inkl Reflektoren. Also Legal! Was sagt ihr dazu? | |||
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