TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 08.08.2008, 16:16 #1
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Standard airbags austragen lassen

hi leute

ich hab nen 96er golf 3 vr6 und habe meine airbags ausgebaut also beifahrer und airbaglenkrad welches ich gegen ein 28er victor sportlenkrad getauscht habe
niemand will mir die airbags austragen bzw das sportlenkrad eintragen. kann mir jemand helfen???
denn wie jeder weiss sind ab bj 95 alle golf 3 serienmässig mit airbags ausgestattet...


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Alt 08.08.2008, 16:34 #2
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Servus,

Bei mir hatte der Tüv nichts mit dem Aubau des Beifahrerairbags zu tun.
Ich habe da bei VW ein Formular uasgefüllt und das ging zurück ans Werk.
Bei den Airbags gehts ja meiner Meinung nach nicht nach der Fahrsicherheit für den öffentlichen Straßenverkehr, eher der Sicherheit der Fahrzeuginsassen.
Die Meldung an VW dient dem Zweck der Regressansprüche dem Werk gegenüber, wenn ein Mangel der Sicherheitseinrichtung auf Herstellerfehler zurückzuführen ist.
Deswegen die Mitteilung daß bei dem Fahrzeug der/die Airbags entfernt wurden und ich deswegen keine Regressansprüche stellen kann ( hätte der Airbag ausgelöst wäre die Verletzung nicht so schlimm)

Aber ich würd mal beim Tüv und bei VW anrufen und fragen. Da hast Du Antworten aus erster Hand.

mfg

PS: kannst jamal schreiben was dann dabei rausgekommen ist
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Alt 08.08.2008, 17:35 #3
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Ich glaube das man dazu aber mittlerweile eine art Gutachten einer Fachwerkstatt benötigt die bestätigt dass der Airbag ordnungsgemäß und fachmännisch ausgebaut wurde.

MFG GolfRacer04
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Alt 08.08.2008, 20:26 #4
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ich war ja heut beim tüv und der prüfer meinte dass es wohl nicht geht man sollte auf jeden fall wohl den beifahrer airbag drin lassen und dann das sportlenkrad ohne airbag per einzelabnahme abnehmen lassen, aber mehr konnte er mir auch nicht sagen da er sowieso keine einzelabnmahmen machen dürfe, sondern nur hauptuntersuchungen, wenn überhaupt solle ich zur dekra gehn meinte er.
bei vw war ich vor 2 wochen schon deswegen, da meinten die dass es überhaupt nicht möglich sei airbags austragen zu lassen, allein schon wegen der versicherung. fahrzeuge die ihren airbag entfernt haben laufen gefahr von der polizei stillgelegt zu werden...
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Alt 08.08.2008, 20:36 #5
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Wo ist denn bitte der Airbag eingetragen???
Du musst nur das Sportlenkrad eintragen lassen, natürlich per Abnahme, und eben den Schriebs ausfüllen damit die Leute von VW da abgesichert sind, alles andere is doch Banane...
Warum sollte es auch die Haftpflich oder Kasko interessieren ob ein Airbag da ist oder nicht?
Die decken doch keinen Personenschaden an dir selber ab...
Oder lieg ich falsch?
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Alt 08.08.2008, 22:29 #6
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Arbeiten am Airbagsystem dürfen sowieso nur von geschultem und berechtigtem Personal durchgeführt werden. Diese füllen auch die Mitteilung ans Werk aus und leiten diese weiter.
Da ich selbst dazu berechtigt und geschult bin habe ich diese Arbeiten selbst gemacht, aber es gab keibnerlei Probleme, nicht von seitens des Tüvs oder auch der Polizei oder sonstiges.
Wer kann schon sagen ob dieses Fahrzeug mit oder ohne Airbags ausgeliefert wurde.

mfg
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Alt 09.08.2008, 12:51 #7
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alle golf 3 ab bj 95 sind serienmässig mit airbags ausgestattet.ich muss dazu sagen dass ich vorher einen vr bj 92 hatte der keine airbags hatte habe das auto leider durch nen unfall verschrotten dürfen mir aber vorher die komplette technik ausgebaut, mir dann ne 96er karosse besorgt und die technik aus meinem 92er übernommen. daher kommt das dass ich keine airbags drin habe mit nem beifahrer airbag hätte ich 0 problem aber ich bin leider nicht berechtigt diese arbeiten durchzuführen.
ich will einfach kein hässliges airbag lenkrad haben dass dazu noch 500 € kostet für das geld bekommt man sonst 5 normale sportlenkrader...
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Alt 11.08.2008, 10:19 #8
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also ich habbs auch schonmal aus probiert und ich bin mit diesem rück rüst kit von raid zum tüv hin und er wollt es mir auch net eintragen,aber per einzelabnahmen braucht mann diesen kit nicht eintragen lassen da ein gutachten extra für den golf 3 dabei ist und auch bei dem lankrad steht dabei das dieser kit mit einem raid 13 gefahren werden darf.Also bekommt man das auch ganz normal eingetragen wenn ein tüv es einträgt
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