Ich kenne es auch so , das es egal ist wo der steinschlag ist, sobald einer vorhanden ist muss das behoben werden. Nur wenn er im Sichtfeld des fahres liegt (ich glaub 30x30 cm warn das) muss die scheibe komplett getauscht werden, ansonsten kann man die reparieren lassen...
der carglassmensch der letztens bei uns die scheiben gemacht hatte meinte als anhaltspunkt: die breite des lenkrades zählt zum sichtbereich! egal ob oben oder unten, alles was innerhalb dieses bereiches liegt darf nicht mehr repariert werden... auf die frage was bei nem kleinerem sportlenkrad sein meinte er ca. ein din a 4 blatt breit
bei TK entfällt bei 99% aller versicherungen der SB wennst die scheibe reparieren läßt!