TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 09.10.2007, 19:26 #1
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Idee Eintragen aerodynamische Anbauteile in der Schweiz

Hi

Immer wieder fragen mich User aus dem Forum, wie es mit der Eintragung von Front- und Heckstossstangen, Seitenschwellern usw. in der Schweiz aussieht. Wusste gar nicht, dass es so viele schweizer User im Forum gibt

Um es nicht immer jedem einzeln erklären zu müssen, hier mal ein kleiner Leitfaden:

Das Hauptproblem in der Schweiz sind Eintragungen von Frontschürzen wegen dem Fussgängerschutz.
Das Cleanen der Originalstossstange ist problemlos und muss nicht speziell eingetragen werden.
Zubehörstangen müssen in drei Kategorien unterteilt werden:

- Stossstangen ohne Lufteinlässe oder mit Lufteinlässen von unter 80mm Durchmesser
- Stossstangen mit Lufteinlässen zwischen 90-160mm
- Stossstangen mit Lufteinlässen über 160mm

1. Ohne Lufteinlässe oder bis 80mm

Lässt sich eine Kugel von 80mm Durchmesser nirgends durch die Stossstange drücken, so sind die Lufteinlässe in Ordnung und bedürfen keiner speziellen Behandlung.

2. Lufteinlässe zwischen 90mm und 160mm


Bei dieser Dimension der Lufteinlässen müssen die Öffnungen zwingend mit einem Race Gitter verschlossen sein. Das Gitter muss anständig verkittet werden. Das Gitter muss danach den sogenannten "Daumendrucktest" überstehen. Dass heisst: Bei einem Druck von 15kg sprich 150N darf sich das Race Gitter nicht mehr als 5mm verbiegen. Das Gitter ist eventuell rückwändig mit Streben zu verstärken. Diese Prüfung übernimmt ebenfalls das Strassenverkehrsamt.

Die offizielle Idee dahinter ist, dass Fussgänger bei einer Kollision nicht in die Öffnungen geraten könnten und sich dadurch Extremitäten etc abreissen könnten. Das ist natürlich Schwachsinn und reine Schikane gegen die Tunerszene. Mit Verkehrssicherheit hat das nichts zu tun.

3. Lufteinlässe über 160mm

Es gelten die gleichen Kriterien wie bei 2. Der Unterschied ist jedoch das die Prüfung nicht mehr vom Strassenverkehrsamt vorgenommen werden kann, sondern die Stossstange beim DTC Dinamic Test Center AG in Vauffelin BE einer ausführlichen Prüfung unterzogen wird. Gecheckt werden:
- Material (Splitter- und Bruchverhalten)
- Frontöffnungen
- Festigkeit der Gitter
- Überragen der Fahrzeugkontur über 50mm
- Kein Sichtbares Identifikationszeichen
Nach der Prüfung wird ein Stossstangenspezifisches Gutachten ausgestellt, mit dem dann die definitive Eintragung beim Strassenverkehrsamt vorgenommen werden kann. Die Prüfung ist sehr kostenintensiv. Pro Stossstange CHF 500 exkl. Mehrwertsteuer.

Achtung:
Bei allen drei Kategorien muss der Stossstange ein Gutachten des DTC beiliegen das das korrekte Splitter- und Bruchverhalten der Stossstange bescheinigt. Bei der 3. Kategorie wären es demzufolge 2 nötige Gutachten. Dieses Gutachten kostet ebenfalls CHF 500. Es ist möglich gleich ein übertragbares Gutachten für baugleiche Stossstangen erstellen zu lassen. Allerdings ist diese teurer, ca. CHF 1250.Es ist zu beachten dass zu dieser Prüfung dem DTC ein Stück der Stossstange zur Verfügung zu stellen ist, das sie prüfen und auch zerdeppern können.
Deshalb mein Tip: Kauft als Schweizer niemals deutsche Stossstangen, egal ob eBay oder Händler, ohne DTC Gutachten bezüglich dem Material. Da ihr sonst grosse Probleme bekommen könnt.

2ter Tip: Lasst eure Autos, egal ob Anbauteil oder ordentliche Prüfung beim TCS (Touring Club Schweiz) machen und werdet Mitglied. Die Anmeldung zur Prüfung kann ganz spontan erfolgen und die Prüfer sind netter und gelassener als auf dem Strassenverkehrsamt und werden deshalb auch nicht auf jedem Scheiss rumreiten. Der Vorteil der gratis Autoreparatur schweizweit ist auch nicht zu vergessen.

So das wärs von mir. Hoffe den Betroffenen hilfts etwas

Gruss Sandysolo


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Alt 10.10.2007, 14:26 #2
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Sandy wieso kennst du dich so gut aus?
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Alt 10.10.2007, 16:10 #3
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Zitat:
Zitat von theGTIgirl
Sandy wieso kennst du dich so gut aus?
Weil klein Sandy die ganze Scheisse jetzt schon x-mal durchgemacht hat und tausende von Franken für Fahrzeugprüfungen und Gutachten liegengelassen hat. Eigentlich könnte ich mich gleich als Prüfer bewerben

Gruss Sandysolo
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Alt 10.10.2007, 18:19 #4
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joaber hallo is doch gut wenn de dich da so gut auskennst dann kann ir keienr irgend einen misst erzählen und mann sieht richtig das du dich damit richtig aus einander gesetzt hast
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Alt 21.10.2007, 17:03 #5
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Habe heute meine silbernen Race Gitter durch schwarze ersetzt und die Verstrebungen neu gemacht. Anbei ein paar Bilder, damit ihr seht wie es am einfachsten verstrebt wird.

Die Streben hab ich oben gekittet und unten vernietet. Nur kleben geht natürlich auch. Habe die Streben schwarz lackiert wegen den schwarzen Gittern. Es sieht wahrlich nicht hammermässig aus. Aber bei normalen Lichtverhältnissen sind die Streben nicht zu sehen. Nur wenn Licht von hinten dranscheint. Naja das ist Schweizer Rechtsstaat live...







Gruss Sandysolo
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Alt 21.10.2007, 17:12 #6
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echt so pissig stellen die sich bei euch an. is ja hammer. meine is ja so ein geprüftes und zugelassendes teil. man man da haben wirs hier in D ja doch noch recht einfach mit sowas. mein beileid



Ps. schaut so mit den streben aber auch echt super aus
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Alt 08.11.2007, 14:33 #7
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Zitat:
Zitat von Sandysolo
Die offizielle Idee dahinter ist, dass Fussgänger bei einer Kollision nicht in die Öffnungen geraten könnten und sich dadurch Extremitäten etc abreissen könnten.
wie geil ist das denn... als wenns mich dann noch was kümmern würde ob meine gliedmaßen noch alle am körper hängen wenn ich zu hackfleisch durch verstärkte lüftergitter werde ^^
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Alt 06.02.2008, 08:13 #8
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Cool es ist ihnen wieder was Neues eingefallen. Der "Kugelfalltest"

http://www.asa.ch/pdf/Erlaeuterungen_zu_M1_2006.pdf

Also alle die noch was zum Eintragen haben. Machts vor dem 1. März 2008

Gruss Sandysolo
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Alt 06.02.2008, 08:47 #9
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ist doch genauso in deutschland... die ganzen teile im gefahren bzw. frontbereich haben diese test durchgemacht sonst wird die nicht erteilt, deswegen ist auch eine abe anfertigen zu lassen so teuer.... die deutschen dokumente werden übrigens in der schweiz annerkant

zitat aus deinem link

Zitat:
Anerkennung von ausländischen Dokumenten mit Aussagen zu Splitter- resp. Brucheigenschaften
Ausländische Dokumente können anerkannt werden, wenn die Tests nachweislich durchgeführt und
dabei die unter den Ziffern 3 und 4 definierten Mindestanforderungen erfüllt werden.
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Alt 06.02.2008, 08:53 #10
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Ja deutsche Dokumente bezüglich den Brucheigenschaften werden anerkannt. Geht halt vorallem um ungeprüfte Teile oder Eigenanfertigungen. Ein Gutachten muss aber bei Stossstangen mit grossen Lufteinlässen meist trotzdem erstellt werden (siehe oben).

Dass die in Deutschland allerdings aus 8 Metern Höhe mit Kugeln nach den Stossstangen schmeissen glaub ich net...

Gruss Sandysolo




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Alt 06.02.2008, 12:32 #11
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Beim Musterstück das der TÜV oder ein anderer Verein testet - um eine abe zu erteilen - werden grundlegende tests durchgeführt. Vielleicht nicht mit einer Kugel aber warscheinlich mit gleicher Wirkung. Die versuche der Schweizer "TÜV" beruhen ja auf Deutsche versuche (wie es auch in dem Runschreiben steht)
Zitat:
Diese lehnen sich insbesondere an die von der
ECE (ECE Reglement Nr. 43) definierten wie auch an die in Deutschland gebräuchlichen Testverfahren
(DIN 52 306 und 52 307) gemäss dem Merkblatt VdTÜV 744 in der Fassung 3.2005 an.
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Alt 06.02.2008, 12:44 #12
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ja schon, aber trotzdem gehen die Hersteller hin und Testen die Sache 1x (d.h. die bauen dort sicherlich eine verstärkte variante)
was in den Handel kommt ist immer noch ne andere Sache

in der Schweiz muss den scheiß jeder der zum Tüv geht mitmachen
das ist der riesen Unterschied
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