Hi also wenn du die UBB an einstiegslicht mit anklemmst (erstmal fürn tüv),denn bekommst sogar die eingetragen... natürlich nur mit ner einzelabnahme..
Einige zitate:"Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen. "
"Bevor jetzt gleich wieder die wildesten Theorien darüber aufkommen, dass eine Unterbodenbeleuchtung mit Schaltung über die Türkontakte erlaubt sein könnten:
Die Genehmigung für solche Ausstiegsleuchten werden erteilt, weil sie keine lichttechnischen Einrichtungen darstellen und niemals solche gleißend hellen Lichtkegel erzeugen wie zB auf dem FoliaTec-Werbebild.
In vielen Fahrzeugen sind in den Unterseiten der Türen Einstiegsbeleuchtungen eingebaut. Wer solche kennt, weiß, wie hell diese sind.
Es gibt im Übrigen schon länger eine genehmigte "Unterbodenbeleuchtung", sprich Einstiegsleuchten in den Schwellern von Hella. Diese haben laut ABE eine Lichtstärke von 0,7 cd (Candela). Zum Verglech: Eine normale 60 Watt- Glühbirne hat eine Lichtstärke von 70 cd, also das Hundertfache. Neonröhren liegen bei gleicher elektrischer Leistung noch deutlich höher.
Kurz gefasst: Was im Allgemeinen unter UBB verstanden wird, hat mit diesen Lämpchen nichts zu tun. Unterbodenbeleuchtungen sind und bleiben verboten, mit oder ohne Türkontaktschaltung, mit oder ohne Eintragung."