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| Golfumbaufertigsteller |
Ergänzung des Paragraphen 2 Absatz 3a der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es seit den 1. Juni 2006: Zitat: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage." Dieser Text ist natürlich wieder einmal sehr breit gefächert und zeigt keine Grundlegende Regel...wie mit den meissten Gesetzen. Nach meinen Erfahrungen war die 7 Grad Celsius der ausschlaggebende Knackpunkt. U 7 Grad = Winterreifen, Ü 7 Grad = Sommerreifen. Heute morgen um 8 Uhr ist es laut meiner professionellen 3,99 Euro Wetterstation vom Baumarkt, 12 Grad draussen! An Winterreifen kaum zu denken... Weiterhin heißt es, das bei Temp. über 7 Grad und vorallem der jetzigen Nässe auf den Strassen ein Sommerreifen "besser" geeignet ist! Das erfreut den Fahrer...das erbost den Handel! | ||
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