TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

 
 
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Alt 10.04.2014, 19:37 #1
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Standard +++ Felgenabdeckung +++

+++ FELGENABDECKUNG +++

Folgende Frage kam gestern rein:

"Wieviel vom Reifen/Felge MUSS abgedeckt sein für die Eintragung? von 10-14 Uhr Komplett oder wie war das?"

Hier meine Antwort ..... unter dem Hinweis, dass damit die Felgen/Reifenkombi heute eingetragen wurde

"Also .... die maßgebliche Norm siehst Du hier nachfolgend:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§36a Radabdeckungen, Ersatzräder

(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.

--------------------------------------------------------------------------------

"Wie beim Thema "Mischbereifung" so ist auch beim Thema "Radabdeckungen" eine Diskrepanz zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung festzustellen.

Auch bei Radabdeckungen ist wahlweise die Anwendung nationalen Rechts (§ 36a StVZO) oder europäischen Rechts (Richtlinie 78/549 EWG) möglich.

Diese augenblickliche Gesetzeslage bedeutet aber nicht, dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger an einer Technischen Prüfstelle im Rahmen der Begutachtung (Änderungsabnahme bzw. Ein- oder Ausbauabnahme nach § 19 bzw. 21 StVZO) diese willkürlich anwenden kann. Wenn die Radabdeckungen entweder den Vorschriften nach § 36a StVZO oder der Richtlinie 78/549 EWG entsprechen, ist die Abnahme positiv zu entscheiden. Im Einzelnen stellen sich diese Vorschriften wie folgt dar:

1. Radabdeckungen nach § 36a (StVZO) Aufgaben: Hinreichende Abdeckung der Räder

Fahrzeugzustand bei Erfüllung der Anforderung: Leeres Fahrzeug und Geradeausstellung aller gelenkten Räder Ausführung: Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten, auch mehrteilig.

Abmessungen: - Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben - Laufflächenbreite - der äußere Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich heruntergezogen sein - vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden.

Der Begriff Laufflächenbreite wird in der Praxis sehr unterschiedlich interpretiert, da er eben nicht gesetzlich genau beschrieben wird und eigentlich nur für Bau und Landwirtschaftsfahrzeuge und nicht im PKW-Bereich verwendet wird.

Daher wird die Anwendung des Begriffs "Hauptprofil" für Laufflächenbreite, der in § 36 (2), Abs. 2 StVZO eindeutig definiert ist, empfohlen: "...als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, das etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt.

Daraus darf man jetzt jedoch nicht schließen, dass die Reifen zu einem Drittel über die Radabdeckung stehen dürfen.

Die vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden.

2. Radabdeckungen nach Richtlinie 78/549 EWG

Aufgaben: Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser. Gefahren mindern, die sich für Verkehrsteilnehmer mit sich drehenden Rädern ergeben. Fahrzeugzustand bei Erfüllung der Anforderungen: Fahrbereites Fahrzeug mit einem Insassen auf dem Vordersitz und bei Geradeausstellung der Vorderräder.

Ausführung: Karosserieteile, Kotflügel dauerhaft befestigt, jedoch insgesamt und in Teilen abnehmbar. Es darf aus mehreren Teilen bestehen, sofern zwischen den Einzelteilen oder innerhalb der Teile keine Lücke entsteht. Abmessungen: - In dem Teil, der durch die Radialebene 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Abdeckung mindestens die Gesamtbreite des Reifens abdecken, nur Scheuerleisten und -rippen, Aufschriften und Verzierungen bleiben unberücksichtigt.

- Die hinteren Kanten der Abdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt, und der Schnittpunkt der hinteren Kante mit dieser Ebene muss innerhalb der Längsmittelebene des Reifens liegen.

(Quelle:Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)"

Wie gesagt, der Fragende hatte heute damit erfolg und seine Felgen/Reifen-Kombination wurde heute eingetragen ........ doch wie immer liegt es oftmals am Prüfer .... !!!

Nicht nur aus Freude darüber hat er gleich ein Bild dazu mitgeschickt ....... sondern auch weil es echt gut aussieht auf seinem VR 6

(Dieser Text kommt vom TuningSzeneAnwalt)

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Ihr TuningSzeneAnwalt !!! Aus der Szene für die Szene !!! Bundesweite Vertretung !!!

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Geändert von Bude (10.04.2014 um 19:38 Uhr)
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