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Alt 30.10.2013, 11:15 #1
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Da würde ich es auf ein Vergleich ankommen lassen, da die Doppelkammer beim Golf 3 auch als schwarz verkauft wurden.
Von Dj Auto gab es diese bis vor kurzem auch noch zu kaufen.
Wenn die Scheinwerfer so geschwärzt wurden, wie die orig. von Hella, oder DJ Auto, sehe ich persönlich kein Problem, da die Lichtausbeute so erhalten bleibt.
Viel Mehr Sinn würde es beim folieren von Scheinwerfern machen.
Führerscheinentzug ist aus meiner Sicht völlig überzogen.


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Baxter89 (30.10.2013), Danjo (30.10.2013), Gti95 (30.10.2013), XK11 (30.10.2013)
Alt 30.10.2013, 11:45 #2
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Zitat:
Zitat von Golf-Shorty-Berlin Beitrag anzeigen
Da würde ich es auf ein Vergleich ankommen lassen, da die Doppelkammer beim Golf 3 auch als schwarz verkauft wurden.
Von Dj Auto gab es diese bis vor kurzem auch noch zu kaufen.
Wenn die Scheinwerfer so geschwärzt wurden, wie die orig. von Hella, oder DJ Auto, sehe ich persönlich kein Problem, da die Lichtausbeute so erhalten bleibt.
UND ?

Wenn juckt das denn ?

Dann muss man eben originale schwarze kaufen, das nachträgliche schwärzen ist nicht erlaubt und führt zum erlischen der Betriebserlaubnis des KFZ.

Da kannste dem Richter gerne sagen, aber die gibt es doch auch so zu kaufen.
Der lacht Dich nur aus und das mit Recht.
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Peter[OG] (30.10.2013)
Alt 30.10.2013, 12:04 #3
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Sag mal G3 Variant, hast du beruflich einen juristischen Hintergrund?
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Alt 30.10.2013, 12:35 #4
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Zitat:
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UND ?

Wenn juckt das denn ?

Dann muss man eben originale schwarze kaufen, das nachträgliche schwärzen ist nicht erlaubt und führt zum erlischen der Betriebserlaubnis des KFZ.

Da kannste dem Richter gerne sagen, aber die gibt es doch auch so zu kaufen.
Der lacht Dich nur aus und das mit Recht.
Ich habe bei einer Gerichtsverhandlung noch nie ein Richter lachen sehen und in der Woche habe ich zwei davon.
Anscheind hast du nur Theroretisches-Wissen, was auch ok ist.
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Unterschiedliche Sachen hier in Deutschland.
Jeder ist für sich selber und seinem tuen verantwortlich.
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Alt 30.10.2013, 12:45 #5
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ich denke wenn der shorty die kelle schwingt schaut er dort vlt drüber weg. bei folie aufm scheinwerfer stimm ich sofort zu. dafür gibts def. zu wenig strafe.

ich denke man könnte wirklich glück haben . aber man kann auch pech haben und jemanden mit schlechter laune erwischen.
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Golf-Shorty-Berlin (30.10.2013)
Alt 30.10.2013, 12:46 #6
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Zitat:
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Anscheind hast du nur Theroretisches-Wissen, was auch ok ist.
Ich denke das sein theoretisches Wissen auch der gängigen Praxis entspricht bzw. so vor dem Gesetz gilt.

Zitat:
Zitat von Golf-Shorty-Berlin Beitrag anzeigen
Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Unterschiedliche Sachen hier in Deutschland.
Und du hast praktische Beispiele ?
Illegales Auto und Recht bekommen ?
Legales Auto und nicht Recht bekommen ?

Kannst aber auch gerne Anhand eines praktischen Beispieles die möglichen Konsequenzen hier schildern. Du schreibst ja so als würdest du es genau wissen.
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