TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 25.06.2013, 15:50 #1
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Standard Tüv KFKA - Kurze Frage - Kurze Antwort Thread

Glaube dieser Thread ist auch ganz sinnvol im Bereich "TÜV".



Daher fange ich mal an:


Hab mein Fahrwerk inklusive Rad-Reifenkombination nun eingetragen.

Ist das ok, wenn der Prüfer nur die Abmessung zwischen Radmitte und Kotflügelkante nimmt (gezogene Kotflügel)?
Hab ein Gewindefahrwerk drin. Bei meiner anderen Eintragung wurde noch das Restgewinde mit eingetragen.


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Alt 25.06.2013, 15:51 #2
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ist ok bei mir steht auch nur radmitte koti drin
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Alt 25.06.2013, 15:55 #3
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Ok, hatte mich nämlich irritiert, da ich ja im Prinzip die Kotflügel ja ändern könnte...
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Alt 25.06.2013, 16:37 #4
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ja bei meinen ganzen autos auch nur von radmitte bis kante und vom dach zum boden^^
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Alt 25.06.2013, 21:13 #5
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Oder die Gesamthöhe wird geändert... finde ich besser, kann man nicht so genau nachmessen ;-)
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Alt 15.08.2013, 19:51 #6
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Hab da auch mal ne Frage. Hab im Forum gelesen es gab früher mal für das TA Gewinde ein Gutachten womit man tiefer kommt. Hat das vielleicht jemand oder kann mir bitte jemand sagen wie Tief man da laut Gutachten darf? In Ebay sagen sie alle 70mm bis auf ein Anbieter der meint 80mm..
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Alt 16.08.2013, 02:19 #7
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Bei mir ist nur das Restgewinde und die veränderte (niedrigere) Fahrzeughöhe eingetragen. Nichts mit Radmitte=>Kotflügelkante. War legal beim TÜV, Sonderabnahme, Eintragung von Gewinde und 7,5x17 Zoll mit 195/40/17. Bin froh dass ich nur Restgewinde eingetragen bekommen habe, glaub nicht dass sich die Rennleitung schmutzig machen/bücken will und unters Auto legt.
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Alt 16.08.2013, 07:42 #8
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Zitat:
Zitat von Michi94 Beitrag anzeigen
Hab da auch mal ne Frage. Hab im Forum gelesen es gab früher mal für das TA Gewinde ein Gutachten womit man tiefer kommt. Hat das vielleicht jemand oder kann mir bitte jemand sagen wie Tief man da laut Gutachten darf? In Ebay sagen sie alle 70mm bis auf ein Anbieter der meint 80mm..
Also es gibt eigentlich 2 Stück >>>

1. für eine Tieferlegung von bis zu 65/65 (laut Gutachten)

2. für eine Tieferlegung von bis zu 70/70 (laut Gutachten)

Beide Gutachten habe ich...

Mfg
Sven
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Alt 27.08.2013, 10:42 #9
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Wollte mir vorne noch die Gt-Verbreiterung dran kleben. Nun stellt sich für mich die Frage:
"Radmitte bis Kotflügelkante ...mm", bis Kotflügel oder Gt-Verbreiterung? Weiß da jemand was dazu?
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Alt 27.08.2013, 10:53 #10
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Zitat:
Zitat von MirKesBre Beitrag anzeigen
, glaub nicht dass sich die Rennleitung schmutzig machen/bücken will und unters Auto legt.
Da würd ich nicht drauf wetten. Irgendwann hieß es bei mir auch plötzlich mal "Lenkung bitte einschlagen" und dann hat sich ein grün-weisser auf die Knie begeben und nachgeguckt

@GT_Variant: der Logik nach würde ich sagen wird bis zur Kante der Verbreiterung gemessen. Das ist ja die entscheidende Stelle wo es ggf. schleifen würde.




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Alt 27.08.2013, 11:23 #11
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Ja, das schon, aber es ja in dem Sinne kein festes Bauteil und ist ja nicht wirklich die Kotflügelkante. =/ Hmm, ich glaub ich frag mal beim Tüv nach.
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Alt 17.10.2013, 13:04 #12
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Jemand ne Ahnung, wie das geregelt wird?

Will meine Winterschuhe drauf machen.

Im Fahrzeugschein steht Radmitte bis Kotflügelkante und Restgewinde.
Kotflügel wurden nun gezogen, daher stimmt der Wert nicht mehr.
Aber das Restgewinde. Muss ich das nun extra neu eintragen lassen?
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Alt 17.10.2013, 18:23 #13
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Bezieht sich das nicht auf die Kombination zusammen mit den Felgen (Alu bzw. Sommerreifen)? Wenn du die normal abnehmen lassen hast und die anderen Rad Reifen Kombinationen nicht rausgestrichen worden sind sollten da keine Probleme entstehen.
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Alt 18.10.2013, 09:37 #14
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Es geht um die Abmessung: Radmitte bis Kotflügelkante.

Im Schein steht: Radmitte bis Kotflügelkante und Restgewinde.

Im Sommer habe ich eine neue Eintragung machen lassen, wegen anderen Felgen etc.

Kotflügel wurden gezogen.
Meine Winterreifen beziehen sich auf die alte Eintragung nun, aber Radmitte bis Kotflügelkante ist ja nicht mehr gegeben, da die Kotflügel gezogen sind. Quasi kann es nur per Restgewinde überpürft werden.

Muss man das nun neu eintragen lassen nun?
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Alt 19.10.2013, 00:43 #15
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Ich habe folgende Radreifenkombi...

Keskin KT4
Vorn 8x17 ET30 mit 215/40 R17 und XXX Spurplatten (muss ich noch nachschauen)
Hinten 9x17 ET30 mit 225/35 R17 und 15mm Spurplatten pro Seite


Mein Prüfer verlangt das ich vorn 205er Reifen drauf machen, das ist ok, das versteh ich.


Ausserdem verlangt er das ich hinten max. 7mm drauf habe, also die 15er müssen runter.
Jetzt die Frage, wie kommt er da drauf?
Wo steht das?

Die Felge schaut nicht raus, Rad/Reifen Abdeckung ist voll und ganz gegeben.
Wieso soll ich nun die 15er runter machen?
Steht das max. Maß für Spurplatten im Gutachten der Felgen?
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Alt 19.10.2013, 01:17 #16
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In diesem Gutachten für die KT4 in 8 und 9x17: http://www.keskin-tuning.de/gutachte...koda,VW%29.pdf

steht

"Spurverbreiterung: innerhalb 2%"

wird sich evtl. darauf beziehen.
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takumi (19.10.2013)
Alt 19.10.2013, 01:24 #17
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Ja gut das kann sein.

Aber ich habe ein anderes Gutachten.

Habe für die 8er ein Teilegutachten mit den 2% drin
Für die 9er habe ich nur ein Festigkeitsgutachten, ohne die 2% drin.
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Alt 19.10.2013, 04:50 #18
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Zitat:
Zitat von GT_Variant Beitrag anzeigen
Muss man das nun neu eintragen lassen nun?
Ich glaube nicht, dass sich dadurch das Maß sonderlich verändert. Wenn die Kotflügel nur ein, zwei Zentimeter nach außen gestellt werden. Was anderes wäre es, wenn durch neu eingeschweißte Bleche das Maß erheblich abweicht.
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Alt 21.10.2013, 16:52 #19
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Kotflügel wurden schon extrem verbreitert. Muss ich mal gucken.
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Alt 24.10.2013, 12:11 #20
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@ gt_variant: wenn das restgewinde eingetragen ist passt das schon,der tüv MUSS eigentlich nur einen der werte eintragen(radnaben mitte-koti/restgewinde/neue fahrzeughöhe) ich hab alle 3 eingetragen,aber fahrzeughöhe(und somit auch radnabenmitte-koti) können ja nicht mehr stimmen,da sich mein auto ja noch gesetzt hat.Dafür passt rest gewinde noch und somit is alles tutti. Deine ori winterreifen kannst du so auch ruhig fahren da es ja serien bereifung ist und somit eh passt (auch zusammen mim fahrwerk)






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