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| Show&Shine-Sieger |
Es geht um die Abmessung: Radmitte bis Kotflügelkante. Im Schein steht: Radmitte bis Kotflügelkante und Restgewinde. Im Sommer habe ich eine neue Eintragung machen lassen, wegen anderen Felgen etc. Kotflügel wurden gezogen. Meine Winterreifen beziehen sich auf die alte Eintragung nun, aber Radmitte bis Kotflügelkante ist ja nicht mehr gegeben, da die Kotflügel gezogen sind. Quasi kann es nur per Restgewinde überpürft werden. Muss man das nun neu eintragen lassen nun? | |||
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