TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 26.11.2013, 11:59 #1
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Zitat:
Zitat von G3 Variant Beitrag anzeigen
Und nein, das hat nichts damit zu tun das Cop A oder B keine getunten Autos mag,
der kann auch nicht alle 8 Wochen n Auto zur Prüfstelle schleppen lassen und es ist nichts dran was illegal ist oder so.
Ist bei uns bei Treffen teilweise oft genug so. Es kommen genug Autos davon ohne Mängel. Das Ding ist, dass nicht gleich jeder einen Rechtsanwalt hat der eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreibt.
Ein paar Cops wurden hier schon "auf die Finger geklopft", aber dadurch das es leider immer wieder Chaoten in der Tuningszene gibt, gibt es auch immer wieder dieses: Auf Verdacht zum Gutachter schleppen..


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Alt 26.11.2013, 12:24 #2
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Zitat:
Zitat von w1cht Beitrag anzeigen
aber dadurch das es leider immer wieder Chaoten in der Tuningszene gibt,
gibt es auch immer wieder dieses: Auf Verdacht zum Gutachter schleppen..
Find ich völlig ok,
lieber 2 Autos mehr die Weiterfahrt untersagen oder zum Gutachter schleppen als 2 zu wenig.

Haben wir doch hier im Forum einige, gab es doch schon in mehreren Postings, das Gewindefahrwerk wird eingetragen und dann schön runter gedreht.
Dafür gehört ohne wenn und aber sofort der Lappen abgenommen.
Das ist mutwillig, das was eingetragen ist bleibt und fertig.

Das sollte bestraft werden, ab 4stellig aufwärts, 1 Jahr Pappe weg und 6 Punkte.
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Alt 26.11.2013, 12:24 #3
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Fakt ist das sich einige cops auf gesetze berufen die es nicht gibt. hab ich selbst mehrfach erlebt.

mir wollte sie rezählen ich hätte die VR6/gt rülis lasiert. da haben sie sich ewig dran hoch gezogen. dabei haben sie völlig übersehn das ich keine türgriffe hab.

ich weiss hier gibts wviele junge cops die auch plan haben. Die die keinen wirklichen plan haben sind aber def. in der mehrzahl. FAKT


btw. herr variant, mister gesetzes konform persönlich. am besten du wanderst aus richtung osten so china oder so. da haste deine härteren regeln .... deine forderungen jedesmal kotzen mich an. ich hoffe das du irgendwann mal in ne situation kommst in der du vlt auch mal ne grauzone brauchst.

Geändert von Danjo (26.11.2013 um 12:27 Uhr)
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Alt 26.11.2013, 14:23 #4
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Zitat:
Zitat von Danjo Beitrag anzeigen
1- btw. herr variant, mister gesetzes konform persönlich. am besten du wanderst aus richtung osten so china oder so. da haste deine härteren regeln ....

2- deine forderungen jedesmal kotzen mich an.

3- ich hoffe das du irgendwann mal in ne situation kommst in der du vlt auch mal ne grauzone brauchst.
1- na das überlass mal schön mir, das kommt auch hier von ganz allein, denn es gibt leider immer mehr solcher Leute. Daher ist es nur eine Frage der Zeit

2- Na das nenn ich mal ne Meinung.
Sry wenn die mich aber nicht interessiert.
Es gibt aber Abhilfe!
Setz mich auf die Ignorierliste, dann musste dich nicht mehr drüber aufregen und nichts kotzt Dich an.

3- In solch eine Situation kann jeder auch mal unverschuldet kommen,
aber irgendwas am Auto machen, oder gerade das mit nen Gewinde einbauen und eintragen lassen und dann hochschrauben etc. ist keine Grauzone.

Wer unverschuldet in solch eine Zone kommt,
der kommt i.d.R auch ohne Schaden wieder raus.
Anders ist es mir in fast 40 Jahren nie gegangen und wird es auch nicht.

Tja da Du meine Beiträge wohl nicht mehr lesen wirst, machs ma jut wa .........
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Alt 26.11.2013, 14:28 #5
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ein letztes mal les ichs noch. Du bist einfach ein scheiss dauernörgler wenn ich deine posts lese sind sie zu 90% forderungen über höhere strafen und der zeigefinger. was anderes kannst du gar nicht mehr. aber ist okay, schön das alle deine kritik ertragen müssen und du keine ....
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Alt 26.11.2013, 14:39 #6
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Zitat:
Zitat von Danjo Beitrag anzeigen
ein letztes mal les ichs noch. Du bist einfach ein scheiss dauernörgler wenn ich deine posts lese sind sie zu 90% forderungen über höhere strafen und der zeigefinger. was anderes kannst du gar nicht mehr. aber ist okay, schön das alle deine kritik ertragen müssen und du keine ....
Kritik "wenn berechtigt" kann ich schon ertragen.

Ich sehe aber zwischen wirreem Gesabbel und Kritik schon einen Unterschied.

P.S. : mich nervt auch wenn mancher meint er bracht sich keine Mühe geben um ab und an mal ne Taste zu drücken damit gewissen Buchstaben auch groß sind, ich wein aber deswegen nicht jedes Mal.
Aber einmal haste es ja auch schon geschafft.
Keine Angst, wird schon alles .......

Ich will mich ja auch net mit Dir zoffen, passt eh nicht hier rein.
Soll ja alles beim Thema bleiben.

Nur schade das Du es nicht mehr siehst was ich schreibe ^^

Also BTT.

Sollte Dich wieder was vollbrechen , nimm den PN Button.
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Alt 26.11.2013, 13:41 #7
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@ Basti,

aus Erfahrung such schon mal nach einer neuen Rechtschutz.
2x in Anspruch genommen, da kommt bestimmt bald die Kündigung. das kommt leider oft vor.
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Alt 26.11.2013, 13:43 #8
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Denke ich mal nicht.
Erster Fall wurde abgelehnt. Zu Recht.
Beim zweiten Fall bin ich extra hingegangen und habe gefragt, ob ich dagegen vorgehen kann.
Hatte damals mit SB. Nun habe ich es ohne SB ändern lassen.

Hoffe das nun nix mehr auf mich zu kommt.

Sonst wurde die Rechtsschutzversicherung nicht beansprucht.

Geändert von GT_Variant (26.11.2013 um 14:25 Uhr)
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Alt 27.11.2013, 01:25 #9
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Mich würde ja mal interessieren, wie das ist, wenn die mir mein Winterauto mal hoch nehmen (auf Sommerbereifung).
Die Eintragung ist nicht gekauft, es schleift nichts. Aber ich hab zu tragenden teilen keine 85mm* (bei der HU Hauptprüfung bestand der Prüfer auf seinen 85mm Holzklotz), es ist kein Radmitte-Bördelkante Maß eingetragen. Aber von Befestigungsschraube-Untere Kontermutter Federbein ist fix... Mir hat der Prüfer unterstellt, ich hätte da was verstellt, als der das Maßband rausholte: "das könne so nicht sein", später dann "das kann doch niemals so weit nachsacken"...
Müsste ich da ein neues TA-Gewinde hinlegen um dem zu beweisen, dass ich im recht bin? Es ist alles wie nach Gutachten - lediglich bei den Felgen wird im Gutachten der Variant nicht explizit erwähnt, aber von der Achslast stimmt alles...

Wenn ich das hier so lese, was da an hanebüchenem Zeugs von den grünen gemacht wird...
Gut, in Do bin ich mit dem Auto selten.
Aber es geht ja um's generelle. So tief wie laut Gutachten machbar, eingtragen auf den mm genau.




*Die habe ich am Sommerauto aber auch nicht, der ist 5mm unter höchster Einstellung an der VA, hinten 2mm
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Alt 27.11.2013, 10:09 #10
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auch die 85mm des tüvprüfers sind nicht relevant. es gibt eben kein gesetz das die höhe von PKWs in deutschland festlegt.
hast du es eingetragen können sie dich im schlimmste fall zum tüv schleifen und diese überprüfen lassen.
sollte trotz eintragung der prüfer zu dem schluss kommen das es so nicht bedenkenlos fahrbar ist kann die weiterfahrt untersagt werden im schlimmsten falle.




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Alt 27.11.2013, 10:52 #11
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Am wenigstens kann man dir wenn in der Eintragung alles möglichst detailiert beschrieben ist, also nich nur mit Fahrwerk xy, sondern beim Gewinde alle Einzelbausteine und ne definierte Höhe.
In Gutachten stehen doch eh oft die Höhen, zur Kotflügelkante oder so.
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Alt 27.11.2013, 19:54 #12
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Zitat:
Zitat von Rolw Beitrag anzeigen
Am wenigstens kann man dir wenn in der Eintragung alles möglichst detailiert beschrieben ist, also nich nur mit Fahrwerk xy, sondern beim Gewinde alle Einzelbausteine und ne definierte Höhe.
In Gutachten stehen doch eh oft die Höhen, zur Kotflügelkante oder so.
"Tuningart Gewindefahrwerk typ xy mit Hauptfeder zx und Vorspannfeder cz, Einstellmaß blaa" ... Relativ eindeutig, denke ich mir.

SML sind Erlaubt, wenn sie Zugelassen sind! Es gibt SML mit ABE für ALLE (!) Fahrzeuge mit 12V Bordspannung. Sind vom LKW, passen auch sicher nicht in die US-Stoßstangen, sind aber SML die als solche am PKW mit 12V Bordspannung betrieben werden dürfen. Steht in der ABE, ist also Zulässig (müssen nur regelkonform angebracht sein).
Welche das genau waren, weiß ich leider auch nicht. Die hat in einem Forum mal einer vor Jahren vorgestellt.
Die US-SML haben nur alle keine Prüfzeichen - dadurch sind die nicht in Deutschland zugelassen, was widerrum die Mängelkarte rechtfertigt.
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Alt 27.11.2013, 22:11 #13
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Ja das sollte normal reichen, denke da habt ihr leider ne Rennleitung die sauer ist, weil nicht Herr der Lage ;-)

Also Wiki ist nun wirklich keine Rechtsquelle, da mußte schon ne StVZO Quelle, Richtlinie oder Verordnung dazu ranholen ;-)
Das US Importe Sonderrechte bekommen heißt auch nur das bei der Einzelabnahme diverse Sachen eingetragen werden. Ganz Korrekt eigentlich auch nur mit Ausnahmegenehmigung vom Amt, §70.. meine ich.

LKWs müssen SML haben, aber vorn und hinten darf da auch nix oranges sein.
Die ganzen Weihnachtsbäume und Lichtskulpturen sind auch illegal ;-)

Und nen 5er BMW hat halt etwas um die ecke gezogene SMLs ;-)
Die Hersteller dehnen das Recht halt auch etwas.
Die ganzen LED Brauen bei Mercedes sind auch keine reinen Standlichter mehr, viel zu hell, die Kisten haben das als Lichtverbund zugelassen, sogenanntes Intelligentes Licht.
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Alt 27.11.2013, 11:05 #14
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Bei uns ist die Polizei wohl ziemlich kulant bei dem was man hier so liest.

Diese Jahr haben se mich schon paar mal angehalten. Abstand zur Plastrikverkleidung am Unterboden knappe 4 cm Ramitte-Koti 1cm tiefer als eingetragen.

Der Polizst hat alles nachgeschaut und gemessen, danach hat er nur den Kopf meinte "So tief würde ich niemals rumfahren" und dann gab es ne Mängelkarte fürs US Standlicht der Rest war ihm egal.

Er meinte nur solange es eingetragen ist wird der Prüfer schon wissen was er daunterschrieben hat.
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Alt 27.11.2013, 11:32 #15
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Das ist auch so ein Schwachsinn...US Standlichter sind erlaubt...wenn man nicht mehr als 6 Standlichter hat und mindestens zwei davon weiß sind, kann man noch bis zu 4 gelbe Standlichter verbauen. Davon unberührt sind SML...aber da gehen die Meinungen der TÜV Prüfer auch auseinander...obwohl es eindeutig geregelt ist...
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Alt 27.11.2013, 11:36 #16
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US standlicht ist nicht erlaubt. da gibts nix dran zu rütteln. standlicht ist in deutschland nach stvzo eindeutig weiss und nicht gelb/orange.

zeig bitte die geschichte mit den gelben standlichtern in der stvzo wenn du solche behauptungen aufstellst.
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Alt 27.11.2013, 11:55 #17
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meine sind sogar rot
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Poldi (27.11.2013)
Alt 27.11.2013, 12:00 #18
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Zitat: "In Deutschland und den meisten anderen Staaten müssen die Standlichter vorne weiß und hinten rot sein. Orange Standlichter sind nur erlaubt wenn die sechs Beleuchtungspunkte an der Vorderseite nicht überschritten werden. Die vorderen Standlichter sind bei vielen Fahrzeugen mit den Hauptscheinwerfern ineinander gebaut, hinten ist der Ineinanderbau mit den Bremslichtern oder mit den Rückstrahlern die Regel. Seltener werden die Rücklichter auch mit den Nebelschlussleuchten ineinander gebaut (z. B. Ford Sierra Modellpflege bis 1992, Lada Niva ab 1996). Zur Seite können Seitenmarkierungsleuchten in orange/gelb angebracht sein, die zusammen mit dem Standlicht geschaltet sein müssen. Bei Fahrzeugen über 6 m Länge sind Seitenmarkierungsleuchten vorgeschrieben."
Quelle: Standlicht

Damit meine ich nicht, dass man seine FRONTBLINKER auf Standlicht umrüstet...sondern, dass man zusätzlich zu dem weißen Standlicht noch bis zu 4 gelbe Standlichter verbauen darf. Die Blinker dürfen dabei nicht angetastet werden...

Genauso wie fahren mit Standlicht ERLAUBT ist! Siehe hier:
Urteil Standlicht am Tag - keine Ordnungswidrigkeit - Wohnmobil & Wohnwagenform

Oder auch hier (Zitat): Wie so oft variieren die Verordnungen zum Licht am Fahrzeug, selbst innerhalb der Europäischen Union. So ist es zum Beispiel in Frankreich gestattet, selbst nachts, bei beleuchteten Verhältnissen mit Standlicht zu fahren. In Deutschland hingegen beschreibt § 17 Absatz 2 StVO: „Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (...)“. Verpflichtendes Abblendlicht zum Standlicht entfällt allerdings in diesem Sonderfall (Satz 3): „(...) Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. (...)“) § 17 Absatz 2 wird oft fälschlich als generelles Verbot des Fahrens mit Standlicht ausgelegt. Das ist so nicht richtig. „Nach § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.“[1] Das Fahren nur mit Standlicht stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Bußgeldkatalogverordnung mit 10 Euro Verwarngeld belegt ist (Tatbestand Nr. 74). Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung steigt der Satz auf 15 bzw. 35 Euro.

Quelle: Standlicht

Das Problem ist, dass es nicht alle wissen und wenn man es drauf anlegt, auf sein Recht zu pochen, dann muss man unter Umständen auch die Beweislast tragen und nachweisen, dass es so ist...

@ W1cht: Genau deshalb weiß ich das so genau, ich bin schließlich auch AMI-Fahrer

Geändert von Poldi (27.11.2013 um 12:03 Uhr)
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Alt 27.11.2013, 12:36 #19
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mit standlicht fahren ist nicht erlaubt, es ist nur nicht verboten wir hatten das thema er vor ein paar monaten.

US fahrzeuge haben sonderrechte und die zählen für deutsche fahrzeuge mal null.

Das mit dem US standlicht wäre dann auch geklärt hast dich ja selbst ausgehebelt also wären quasi nur gelbe standlichter erlaubt wenn du eben leuchten bekommst mit zulassung dafür und blinke haben die eben nicht. ich denke aber alle sind davon ausgegenagen das hier mit US standlicht natürlich das mitleuchten der blinker beim standlicht gemeint ist.
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Alt 27.11.2013, 12:42 #20
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man man.. Wikipedia zitieren ...

in der StVzo steht nichts über gelbliche Standlichter.
Was bei Wiki steht, kann ja sonst wer da reingeschrieben haben. es wird aber keine gesetzliche Quelle genannt. und lt StVzo sind Beleuchtungen in der Front in Deutschland weiß.

Außnahmen wie LKWs oder 5er BMW bestätigen die Ausnahmen, klar. aber die sind dann wohl auch entsprechend geprüft.

damit bleibts leider leider illegal.




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Danjo (27.11.2013)
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