die LED ennzeichenbeleuchtung ist ERLAUBT ABER NUR WENN MAN Z.B. die von BMW nimmt mit
zulassung diese einarbeitet und diese sind danach auch eintragungsfähig da sie im straßenverkehr zulässig sind ..... manche tüver sagen da muß nicht eingetragen werden wegen E 11 siegel..... manche sagen - was auch richtig ist wenn man es genau nimmt müssen eingetragen werden da die EG Genehmigung E11 für das bauteil in verbindung mit dem KFZ ( in dem bspl. BMW ) steht .... daher ist eine prüfung ob sie in verbindung mit dem golf fachgerecht montiert und in betrieb genommen worden sind ! dann klappt das auch !!!