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| Frischling |
Hey Leute, hab mal eine Frage und zwar steht bei mir im Fahrwerksgutachten Sonderrad/Reifen-Kombination sind zulässig, wenn deren Verwendung an o.g. Fahrzeugen mit serienmäßigen Fahrwerksteilen durch Gutachten nachgewiesen wird. Meinen die das Sonderrad/Reifen-Kombinationen die mit dem original Fahrwerk eingetragen wurden dann mit diesen Fahrwerk gefahren werden darf. Gruß Andre | |||
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