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Frage zum Fahrwerksgutachten Hey Leute, hab mal eine Frage und zwar steht bei mir im Fahrwerksgutachten Sonderrad/Reifen-Kombination sind zulässig, wenn deren Verwendung an o.g. Fahrzeugen mit serienmäßigen Fahrwerksteilen durch Gutachten nachgewiesen wird. Meinen die das Sonderrad/Reifen-Kombinationen die mit dem original Fahrwerk eingetragen wurden dann mit diesen Fahrwerk gefahren werden darf. Gruß Andre |
Sonderrad/Reifen-Kombi ist alles was größer als 15 Zoll ist und breiter als 195 Reifen. Falls du ein Fahrwerk mit 16 Zöllern eintragen lassen willst, müssen die 16 Zöller nochmal in Verbindung mit dem Fahrwerk eingetragen werden. Das bedeutet Einzelabnahme. Kostenpunkt zwischen 100 und 200 Euro. Grüße |
Zitat:
Was spielt es denn für eine Rolle ob die Sonderräder mit den original Fahrwerk eingetragen waren, wenn du sowieso bei Veränderungen von Fahrwerk und Räder beides in Kombination eintragen lässt. Was ja wieder rum geprüft wird. Dafür gibt es ja diese spezielle Abnahme. Hab diesen Satz noch nie gelesen. Vllt. interpretieren wir da viel zu viel hinein. |
ja das problem ist das die Rennleitung mich gestern kontrolliert hat und die sagten das wäre beides nicht eingetragen da wohl der vorbesitzer erst die Felgen und dann das Fahrwerk eintragen lassen hat aber es ist beides im Fahrzeugschein eingetragen |
Dann ist es doch legal wenn es eingetragen wurde !. Versteh ich nicht ganz. |
Ja es wurden erst die Felgen und 1 Monat später das Fahrwerk aber bei der Bemerkung steht nichts das die 17 zöller berücksichtigt worden sind und deswegen gibt es jetzt ne Anzeige und 3 punkte weil angeblich auch mein Zender Downforce Spoiler ind Deutschland verboten ist |
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