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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| Golftreffenplaner |
Servus, ich will nächsten Monat meine Nankang eintragen lassen. Habe aber nun seit dem 1.2.2012 das Fahrwerk eingetragen auf Winterreifen (175/65r14). Nun will ich aber tiefer mit den Nankang als mit den Winterreifen, wird da das Fahrwerk neu eingetragen oder nur die Reifen mit der Tiefe auf das Fahrwerk? Fahrwerk ist ja schon eingetragen nur halt mit falscher Bereifung und falscher Höhe. Ich brauchte auch beim Fahrwerk eintragen eine Bescheinigung das mein Bremskraftregler wieder eingestellt wurde und das die Spur eingestellt wurde. Brauch ich diese Bescheinigungen nun wieder? Will die Spur erst nachher einstellen nicht das ich nochmal was drehen darf weil etwas nicht passt und hinten habe ich nichts gedreht und habe es eventuell auch nicht vor also kann ich da die alte Bescheinigung nehmen? Die hat mich immerhin knappe 80€ gekostet.. & bitte nur Kommentare von Leuten die Ahnung haben. Geändert von Michi94 (20.02.2013 um 21:42 Uhr) | ||
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| | #2 | |||
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| Wörtherseefahrer |
jeder Veränderung der Fahrwerkshöhe, Zubehör Felgen , Distanzscheiben erfordert eine neu Abnahme. Wobei Felgen und Spurplatten eine Ergänzungsabnahmen gemacht werden kann. dabei darf aber die Höhe das FW nicht verändert werden | |||
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| | #3 | ||
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| Golftreffenplaner |
Also auf gut Deutsch ich darf dann Fahrwerk und Felgen eintragen lassen? Ist ja keine Ergänzungsabnahme da ich ne vorne Tiefer drehe. | ||
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| | #4 | |||
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| Wörtherseefahrer |
genau und jedes mal hoch und runter drehen wieder einen neue Abnahme (so sollte es in der Regel sein) | |||
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| | #5 | |||
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| Luft statt Wasser ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Das ganze wird ne neue Kombi-Eintragung aus FW, Rad/Reifenkombi und evtl Spurplatten... Ne Einzelabnahme ist es ja eh! Mit neuer tiefe kann der Prüfer durchaus neue Unterlagen vom Spur -und Bkr einstellen fordern. Nach dem Spur einstellen das FW wieder um 1-2cm verstellen macht kaum was aus. | |||
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| | #6 | |||
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| Wörtherseefahrer | | |||
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| | #7 | |||
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| | #8 | |||
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| Forenheiliger |
Muss das Thema mal neu hoch holen, in meinem Golf ist ein Powertech Sportfahrwerk Eingetragen / mit alter Borbet BS Rad Reifen Kombi. Will nun 8Jx15 Felgen Eintragen lassen und die Bastuck Gruppe A Anlage, für alles Gutachten vorhanden. werden die Räder und die Abgasanlage nur Eingetragen, oder das Verbaute Sportfahrwerk mit Neu Eingetragen? Läuft das dann noch über §19 oder §21? Weil Einzelabnahme wollte ich Vermeiden... | |||
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| | #9 | |||
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| Forenabhängiger |
Im Post ging es um nen Gewindefahrwerk wi die Höhe geändert werden sollte. Bei dir bleibt das Fahrwerk so wie schon eingetragen, ist nen festes, also nicht verstellbar, oder? Also nur ne normale Abnahme, mit Gutachten ist das dann keine Einzelabnahme. | |||
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| | #10 | |||
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| Forenheiliger |
stimmt nicht, felgen und fahrwerk müssen immer in kombination geprüft werden. wird also eine einzelabnahme. auspuffanlage ist ja unabhängig davon wird also nach gutachten eingetragen. | |||
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