TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 20.02.2013, 21:40 #1
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Servus,

ich will nächsten Monat meine Nankang eintragen lassen. Habe aber nun seit dem 1.2.2012 das Fahrwerk eingetragen auf Winterreifen (175/65r14). Nun will ich aber tiefer mit den Nankang als mit den Winterreifen, wird da das Fahrwerk neu eingetragen oder nur die Reifen mit der Tiefe auf das Fahrwerk? Fahrwerk ist ja schon eingetragen nur halt mit falscher Bereifung und falscher Höhe. Ich brauchte auch beim Fahrwerk eintragen eine Bescheinigung das mein Bremskraftregler wieder eingestellt wurde und das die Spur eingestellt wurde. Brauch ich diese Bescheinigungen nun wieder? Will die Spur erst nachher einstellen nicht das ich nochmal was drehen darf weil etwas nicht passt und hinten habe ich nichts gedreht und habe es eventuell auch nicht vor also kann ich da die alte Bescheinigung nehmen? Die hat mich immerhin knappe 80€ gekostet..

& bitte nur Kommentare von Leuten die Ahnung haben.



Geändert von Michi94 (20.02.2013 um 21:42 Uhr)
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Alt 20.02.2013, 21:44 #2
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jeder Veränderung der Fahrwerkshöhe, Zubehör Felgen , Distanzscheiben erfordert eine neu Abnahme.

Wobei Felgen und Spurplatten eine Ergänzungsabnahmen gemacht werden kann. dabei darf aber die Höhe das FW nicht verändert werden
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Alt 20.02.2013, 21:46 #3
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Also auf gut Deutsch ich darf dann Fahrwerk und Felgen eintragen lassen? Ist ja keine Ergänzungsabnahme da ich ne vorne Tiefer drehe.
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Alt 20.02.2013, 21:48 #4
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genau und jedes mal hoch und runter drehen wieder einen neue Abnahme (so sollte es in der Regel sein)
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Alt 20.02.2013, 21:50 #5
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Das ganze wird ne neue Kombi-Eintragung aus FW, Rad/Reifenkombi und evtl Spurplatten...

Ne Einzelabnahme ist es ja eh!

Mit neuer tiefe kann der Prüfer durchaus neue Unterlagen vom Spur -und Bkr einstellen fordern.

Nach dem Spur einstellen das FW wieder um 1-2cm verstellen macht kaum was aus.
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Alt 20.02.2013, 21:52 #6
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Zitat:
Zitat von poisenchef86 Beitrag anzeigen
Mit neuer tiefe kann der Prüfer durchaus neue Unterlagen vom Spur -und Bkr einstellen fordern.

.
sofern BKR vorhandenen

sprich: beim Mark20 nicht mehr
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Alt 20.02.2013, 21:54 #7
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Zitat:
Zitat von fitzner36 Beitrag anzeigen
sofern BKR vorhandenen

sprich: beim Mark20 nicht mehr
Das hat er ja schon im Eröffnungspost geschrieben...also das der eingestellt wurde, deswegen hab ichs aufgegriffen.
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Alt 10.06.2014, 13:27 #8
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Muss das Thema mal neu hoch holen, in meinem Golf ist ein Powertech Sportfahrwerk Eingetragen / mit alter Borbet BS Rad Reifen Kombi.
Will nun 8Jx15 Felgen Eintragen lassen und die Bastuck Gruppe A Anlage, für alles Gutachten vorhanden.
werden die Räder und die Abgasanlage nur Eingetragen, oder das Verbaute Sportfahrwerk mit Neu Eingetragen?
Läuft das dann noch über §19 oder §21?

Weil Einzelabnahme wollte ich Vermeiden...
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Alt 11.06.2014, 09:34 #9
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Im Post ging es um nen Gewindefahrwerk wi die Höhe geändert werden sollte.
Bei dir bleibt das Fahrwerk so wie schon eingetragen, ist nen festes, also nicht verstellbar, oder?
Also nur ne normale Abnahme, mit Gutachten ist das dann keine Einzelabnahme.
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Alt 11.06.2014, 14:16 #10
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stimmt nicht, felgen und fahrwerk müssen immer in kombination geprüft werden.
wird also eine einzelabnahme.

auspuffanlage ist ja unabhängig davon wird also nach gutachten eingetragen.






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