Was ändert sich bei der Hauptuntersuchung zum 01. Juli 2012?
Die Hauptuntersuchung (HU) wird zum 1. Juli 2012 an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst. Ziel ist es, die Effizienz und Hochwertigkeit der HU unter vollständiger Einbeziehung der modernen Fahrzeugsicherheitssysteme zu sichern und damit die Verkehrssicherheit zu fördern.
Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
Für alle ab dem 1. Juli 2012 neu zugelassenen Fahrzeuge erfolgt die Prüfung der sicherheitsrelevanten elektronischen Fahrzeugsysteme, z.B. dem Fahrzeugstabilisierungssystem, ab 2013 mittels eines speziellen HU-Adapters, der an die Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs angeschlossen wird. Durch die Verwendung des HU-Adapters wird schnell und zuverlässig festgestellt, ob alle ab Werk verbauten Sicherheitssysteme noch vorhanden und voll funktionsfähig sind. Somit soll sichergestellt werden, dass das Sicherheitsniveau eines Fahrzeugs über seinen gesamten Nutzungszeitraum erhalten bleibt.
Ab dem 1. Juli erhalten Autobesitzer außerdem eine bundeseinheitliche Beschreibung zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Sie enthält die Nennung des betroffenen Fahrzeugteils, des Mangels selbst sowie den Ort, an dem das Bauteil angebracht ist. Aufgrund dieser eindeutigen Mängelbeschreibung können Sie das Untersuchungsergebnis einfach nachvollziehen und z.B. Ihrer Werkstatt einen sehr präzisen Reparaturauftrag erteilen.
Außerdem ist vorgesehen, dass neben Mängeln bei Bedarf auch Hinweise auf sich in naher Zukunft abzeichnende Mängel im Untersuchungsbericht aufgenommen werden können. Hinweise haben jedoch keinen Einfluss auf die Zuteilung der HU-Plakette.
Mit der Neuregelung wird ab Juli außerdem die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU.