TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 09.01.2013, 13:08 #1
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Standard TÜV seit über 2 Monaten abgelaufen! Muss ich nu mehr zahlen beim TÜV?

Moin,

da gestern am Dienstag der Tüv leider nicht in der Werkstatt war kommt der am Freitag. Da wollt ich dann mein Jubi vorführen.
Das ding ist dass der Jubi schon im oktober zum TÜV gemusst hätte.

Wird das nun probleme geben, mit mehr kosten oder sowas ?

Wäre nett wenn Ihr mir da mal weiterhelfen könnt


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Alt 09.01.2013, 14:46 #2
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10 oder 20 Euro mehr. Bedeutet 100 bis 110€ insgesamt
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Alt 09.01.2013, 14:56 #3
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Joa also 120€ mitnehmen
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Alt 09.01.2013, 15:00 #4
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Ja so grob die richtung. Sind glaube ich das 0,2 fache der normalen kosten.
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Alt 09.01.2013, 15:08 #5
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Hoffentlich kommt der auch durch durchn tüv
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Alt 09.01.2013, 15:31 #6
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Da zweifelst Du dran ?

Ein Auto sollte nicht am Tag der HU für den Strassenverkehr verkehrsfähig sein,
das sollte es immer und dies wird dort nur kontroliert.

Also ich weis bei meinen Fahrzeugen was dran ist und was nicht,
was ok ist und was gemacht werden muss.

Demnach weis man es eigentlich.

Ich schaue eh in unregelmäßigen Abständen immer mal drunter.
Aber ne Woche bevor ich den durch die HU rolle, lasse ich immer meinen Chefmachaniker drunter schauen ob er was sieht, das ich nicht gesehen habe.

Was befürchtest Du denn genau ?
Die einzelnen Punkzte sind ja nun extrem verschärft.
Aus fast allen geringfügigen Mängeln sind nun erhebliche Mängel geworden.
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Alt 09.01.2013, 16:44 #7
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Nun ja, eigl nix...Dass was ich wusste ist neu..Wie Bremsen Vorne und Hinten komplett neu !

Lichter und Blinker etc auch alles voll Funktionfähig.

Das einzigste was mich selber nervt ( Obs beim TÜV Rillevant ist weiss ich nicht ) ist, dass mein Kupplungspedal knarzt, sowie ein Poltern am Heck wenn ich über Unebenheiten bzw. Straßen mit Löchern fahr.
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Alt 09.01.2013, 16:47 #8
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Wieso soll es mehr kosten? Eine OWI erstellt das Ordnungsamt, die Polizei oder weiss der Fuchs, wer im jeweiligen Bundesland noch dazu befugt ist. Wenn du übern TÜV bist, dies aber niemand angezeigt hat, interessiert es den Prüfer auch nicht. Du kannst ja über Monate nicht da gewesen sein... Der Prüfer ist nicht dazu berechtigt, eine höhere Gebühr zu verlangen, nur weil du drüber bist.

Die Gebühr bleibt wie sonst auch.

PS: ich schiebs mal ins TÜV Board.
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Alt 09.01.2013, 16:50 #9
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Gab es in dieser Hinsicht nicht im letzten Jahr so einiges an Neuerungen?!
Sowie Probefahrt Pflicht und Prüfung der elektrischen Systeme?

Edit: Seh gerade, Probefahrt und der Kladderadatsch gilt ja erst ab April '13..... Dann hab ich nix gesagt..

Aber was dir widerum zugut kommt: Die Prüfung wird nicht zurückdatiert, daher werden auch die Aufschlagkosten gerechtfertigt.

Geändert von forchi (09.01.2013 um 16:53 Uhr)
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Alt 09.01.2013, 16:53 #10
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Die elektrischen Einheiten nur bei OBD Fahrzeugen, Probefahrt weiss ich grade nicht. Aber es gibt JETZT aktuell wieder neue Sachen, hier werden schon wieder dauerhaft neue Versammlungen und Schulungen ausgerufen.

Das ändert aber nix an der Sache mit dem Geld, der Prüfer hat das nicht zu entscheiden




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Alt 09.01.2013, 16:54 #11
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Neues vom TÜV ab 1. Juli: Bei Verspätung nur noch teuer

Wie siehts damit aus?
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Alt 09.01.2013, 16:55 #12
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Was ändert sich bei der Hauptuntersuchung zum 01. Juli 2012?
Die Hauptuntersuchung (HU) wird zum 1. Juli 2012 an die weiterentwickelte Fahrzeug- und Prüftechnik angepasst. Ziel ist es, die Effizienz und Hochwertigkeit der HU unter vollständiger Einbeziehung der modernen Fahrzeugsicherheitssysteme zu sichern und damit die Verkehrssicherheit zu fördern.

Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:
Für alle ab dem 1. Juli 2012 neu zugelassenen Fahrzeuge erfolgt die Prüfung der sicherheitsrelevanten elektronischen Fahrzeugsysteme, z.B. dem Fahrzeugstabilisierungssystem, ab 2013 mittels eines speziellen HU-Adapters, der an die Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs angeschlossen wird. Durch die Verwendung des HU-Adapters wird schnell und zuverlässig festgestellt, ob alle ab Werk verbauten Sicherheitssysteme noch vorhanden und voll funktionsfähig sind. Somit soll sichergestellt werden, dass das Sicherheitsniveau eines Fahrzeugs über seinen gesamten Nutzungszeitraum erhalten bleibt.

Ab dem 1. Juli erhalten Autobesitzer außerdem eine bundeseinheitliche Beschreibung zu den an ihrem Fahrzeug festgestellten Mängeln. Sie enthält die Nennung des betroffenen Fahrzeugteils, des Mangels selbst sowie den Ort, an dem das Bauteil angebracht ist. Aufgrund dieser eindeutigen Mängelbeschreibung können Sie das Untersuchungsergebnis einfach nachvollziehen und z.B. Ihrer Werkstatt einen sehr präzisen Reparaturauftrag erteilen.

Außerdem ist vorgesehen, dass neben Mängeln bei Bedarf auch Hinweise auf sich in naher Zukunft abzeichnende Mängel im Untersuchungsbericht aufgenommen werden können. Hinweise haben jedoch keinen Einfluss auf die Zuteilung der HU-Plakette.

Mit der Neuregelung wird ab Juli außerdem die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU.

Quelle: Tüv Nord

Geändert von aam 90 (09.01.2013 um 17:22 Uhr)
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Alt 09.01.2013, 16:55 #13
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Zitat:
Zitat von Amazing Beitrag anzeigen
Wieso soll es mehr kosten? Eine OWI erstellt das Ordnungsamt, die Polizei oder weiss der Fuchs, wer im jeweiligen Bundesland noch dazu befugt ist. Wenn du übern TÜV bist, dies aber niemand angezeigt hat, interessiert es den Prüfer auch nicht. Du kannst ja über Monate nicht da gewesen sein... Der Prüfer ist nicht dazu berechtigt, eine höhere Gebühr zu verlangen, nur weil du drüber bist.

Die Gebühr bleibt wie sonst auch.

PS: ich schiebs mal ins TÜV Board.
Zitat:
Wird der HU-Termin um mehr als 2 Monate überschritten, ist gemäß
Nummer 2.2. der Anlage VII a StVZO eine erweiterte HU mit um 20 %
erhöhter Gebühr durchzuführen.
Aus der Preisliste von hier: Preise und Gebühren - TÜV NORD
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Alt 09.01.2013, 16:57 #14
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Zitat:
Zitat von osnabruecker Beitrag anzeigen
Aus der Preisliste von hier: Preise und Gebühren - TÜV NORD
Wird der HU-Termin um mehr als 2 Monate überschritten, ist gemäß
Nummer 2.2. der Anlage VII a StVZO eine erweiterte HU mit um 20 %
erhöhter Gebühr durchzuführen.

Jap, genau das hab ich auch gelesen gehabt. Also wirds wohl stimmen dass man mehr bezahlen muss ?
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Alt 09.01.2013, 17:07 #15
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Zitat:
Zitat von aam 90 Beitrag anzeigen
Mit der Neuregelung wird ab Juli außerdem die Rückdatierung der HU-Plakette durch eine erweiterte HU ersetzt. Eine erweiterte HU ist immer dann erforderlich, wenn die HU-Fälligkeit um mehr als zwei Monate überzogen ist. Sie ist 20 % teurer als die normale HU.
Und haben wir jetzt Juli ???
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Alt 09.01.2013, 17:09 #16
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Juli 2012 hatten wir schon, ja.
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Alt 09.01.2013, 17:14 #17
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Zitat:
Zitat von osnabruecker Beitrag anzeigen
Juli 2012 hatten wir schon, ja.
Steht im Link , habs auch gerade gelesen. Aber wenn man nur den Text oben liest, würde man an 2023 denken !
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Alt 09.01.2013, 17:16 #18
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Nicht nur das Rote lesen mäxchen Ich habe extra den gnzen Text kopiert damit auch 2012 drin steht nur das Wichtigste was ja die mehr Gebühr beinhaltet habe ich rot gemacht
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Alt 09.01.2013, 17:21 #19
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Deine 2012 haben aber einen ganz anderen Zusammenhang , Jan.


Was ändert sich bei der Hauptuntersuchung zum 01. Juli 2012?

Geändert von max (09.01.2013 um 17:22 Uhr)
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Alt 09.01.2013, 17:22 #20
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