TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 27.10.2012, 20:21 #1
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Standard Wie lange darf der Tüv abgelaufen sein?

Hey Leute,
hab da mal eine frage und zwar wollt ich mir ein anderes Auto kaufen, hab auch eins gefunden ein Golf 3 GTI.
Nun meine Frage, und zwar ist der tüv nächsten Monat 1 Jahr abgelaufen, war in der Zeit auch nicht angemeldet.
Von anderen hab ich nun gehört das wenn die HU/AU 1 jahr abgelaufen ist muss ich eine Neuabnahme oder so machen. Stimmt das? Oder kann der Tüv auch länger abgelaufen sein und ich kann ganz normal nee Untersuchen machen?

Danke schonmal


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Alt 27.10.2012, 20:32 #2
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kann auch länger abgelaufen sein...

das war früher das man dann ne komplettabnahme machen musste..
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Alt 27.10.2012, 20:33 #3
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Nach 12 Monaten muss ne Vollabnahme nach Paragraph 21 gemacht werden.
Das ist zumindest mein Wissensstand.
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Alt 27.10.2012, 20:41 #4
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es gibt keine vollabnahme mehr zumindest so wie früher

§21 ist die betriebserlaubnis
gibt nur noch Tüv/Hu und ne Einzelabnahme nach §19

Geändert von Friday1987 (27.10.2012 um 20:44 Uhr)
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Alt 27.10.2012, 20:42 #5
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Zitat:
Zitat von MKL Beitrag anzeigen
Nach 12 Monaten muss ne Vollabnahme nach Paragraph 21 gemacht werden.
Das ist zumindest mein Wissensstand.
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland...
(Vollgutachten §21 - Vorab informiert | TÜV SÜD GRUPPE)

Heißt das jetzt das erst ab 7 jahre eine Volluntersuchung fällig ist?
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Alt 27.10.2012, 20:44 #6
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natürlich gibt es noch die Vollabnahmen (§21 StVZO) noch, sonst könnte man ja keine Autos aus dem Ausland in Deutschland zulassen. Diese Vollabnahme ist jedoch nicht mehr notwedig, solange die alten Fahrzeugpapiere noch da sind. Diese sind für die Beschreibung und Erstellung der neuen Fahrzeugpapiere notwendig. Das heisst es spielt keine Rolle wie lange das Fzg. abgemeldet ist solange du den alten Brief hast, einfach HU+AU und ab zum anmelden. Anders sieht es aus, wenn die Fzg.-Papiere nicht mehr da sind, dann ist die Vollabnahme notwendig.
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Alt 28.10.2012, 09:55 #7
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Früher hiess der Kollege "Baurat"

Die Zeiten haben sie aber geändert.

Man zählt wie folgt:

TÜV bis zB 12/12, keine Anmeldung bei TÜV Ablauf -> 7 Jahre Zeit bis neue Baurat ( Vollabnahme ).

Das gilt auch, wenn das Fahrzeug zb:

TÜV bis 12/12, aber schon vorher abgemeldet ( zB 06/12 ) -> Zeit wird erst bei Ablauf TÜV gezählt!

Du hast also genug Zeit.
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