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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| Frischling |
Hi! Finde im Netz soviel unterschiedliches.... Daher nun mal die Frage an euch !! Wie is das bzg lBlinker in DE gestattet? Welche Auflagen oder wie muss es gehandhabt werden? Die Seitenblinker müssen ja auf jedenfall dran bleiben ? Falls ja ok dann werden es schwarze ![]() Die in der Front kann man die entfernen? Wenn ja muss ich dann welche im Scheinwerfer haben ? Hoffe auf eine verständliche Antwort. Falls was unklar nochma nachfragen und nicht direkt steinigen! Möchte nur eben alles legal halten am Golf. | ||
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| | #2 | |||
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| Wörtherseefahrer |
Ab einer länge von 4 m müssen 6 blinker angebracht sein (Hinten, Seiten und in der Front), wenn man die Blinker in der Front nicht deutlich von der Seite sehen kann. Der Golf hat allerdings etwas mehr als 4m und auch die Stoßstangenblinker sind in einem bestimmten winkel von der seite nicht mehr erkennbar. Trozdem entfernen manche die Seitenblinker und kommen damit auch noch über den Tüv. Ich würds nicht machen alleine bei einem Spurwechsel wird man dir dafür danken. Kannst dir aber natürlich schwarze blinker kaufen. Die Blinker müssen Gelb Leuchten und an einer gut erkennbaren stelle, sodass man von jedem Winkel aus sehen kann, dass geblinkt wird. Wenn du Blinker in den Scheinwerfer hast kannst du die in der Stoßstange ausbauen (Musst sie sogar schwärzen/unkenntlich machen, damit keiner mehr auf die Idee kommen kann, dass du in der Stoßstange auch noch blinker hast. (So steht es in dem Teilegutachten für die Inpro scheinwerfer mit blinker) DIe Blinker in den Scheinwerfer musst du allerdigns eintragen lassen (Kostet so um die 30€ schätz ich mal) Geändert von McOneee (25.09.2012 um 08:17 Uhr) | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu McOneee für den nützlichen Beitrag: | Crazyschranz (25.09.2012) |
| | #3 | ||
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| Frischling |
Ok das hilft mir nun dann schon weiter!! Werden dann wohl schwarze Seitenblinker und mal nach passenden Scheinwerfern suchen ![]() Danke! | ||
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| | #4 | |||
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| Forenabhängiger |
Seitblinker sind erst ab Baujahr 95 gesetzlich vorgeschrieben davor müssen sie nicht am Fahrzeug sein. Ich hatte an meinem Cabrio Bj 95 auch keine dran und es hat beim TÜV keinen gestört. Gruß Markus | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Convertible für den nützlichen Beitrag: | Crazyschranz (26.09.2012) |
| | #5 | |||
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| Forenabhängiger |
Bloss leider ist alles was den TÜV nicht stört auch gleich erlaubt =/ | |||
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Ov3rdos3d für den nützlichen Beitrag: | marko1983 (27.09.2012) |
| | #6 | ||
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| Frischling |
Hmm also könnt ich mit meinem 92er Golf glück haben das ich diese Entfernen kann? Wohl am besten TÜV fragen wie es damit aussieht ? | ||
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| | #7 | |||
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| Schrauber-Gehilfe |
Wer viele Fragen stellt, bekommt viele Antworten ![]() Wer sie weghaben möchte, macht sie weg. Habe selber auch noch nicht gehört das die Blinker vermisst wurden ... | |||
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