TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 25.09.2012, 08:09 #1
Frischling
 
Registriert seit: 02.06.2012
Beiträge: 55
Abgegebene Danke: 15
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
Crazyschranz Crazyschranz ist offline
Frischling
 
Registriert seit: 02.06.2012
Beiträge: 55
Abgegebene Danke: 15
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
Standard Blinkerfrage - Deutschland

Hi!

Finde im Netz soviel unterschiedliches....

Daher nun mal die Frage an euch !!

Wie is das bzg lBlinker in DE gestattet? Welche Auflagen oder wie muss es gehandhabt werden?

Die Seitenblinker müssen ja auf jedenfall dran bleiben ? Falls ja ok dann werden es schwarze

Die in der Front kann man die entfernen? Wenn ja muss ich dann welche im Scheinwerfer haben ?

Hoffe auf eine verständliche Antwort.

Falls was unklar nochma nachfragen und nicht direkt steinigen! Möchte nur eben alles legal halten am Golf.


Crazyschranz ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 25.09.2012, 08:13 #2
Benutzerbild von McOneee
Wörtherseefahrer
 
Registriert seit: 22.07.2010
Beiträge: 2.905
Abgegebene Danke: 511
Erhielt 248 Danke für 205 Beiträge
McOneee McOneee ist offline
Wörtherseefahrer
Benutzerbild von McOneee
 
Registriert seit: 22.07.2010
Beiträge: 2.905
Abgegebene Danke: 511
Erhielt 248 Danke für 205 Beiträge
Standard

Ab einer länge von 4 m müssen 6 blinker angebracht sein (Hinten, Seiten und in der Front), wenn man die Blinker in der Front nicht deutlich von der Seite sehen kann.

Der Golf hat allerdings etwas mehr als 4m und auch die Stoßstangenblinker sind in einem bestimmten winkel von der seite nicht mehr erkennbar. Trozdem entfernen manche die Seitenblinker und kommen damit auch noch über den Tüv. Ich würds nicht machen alleine bei einem Spurwechsel wird man dir dafür danken.
Kannst dir aber natürlich schwarze blinker kaufen.

Die Blinker müssen Gelb Leuchten und an einer gut erkennbaren stelle, sodass man von jedem Winkel aus sehen kann, dass geblinkt wird.
Wenn du Blinker in den Scheinwerfer hast kannst du die in der Stoßstange ausbauen (Musst sie sogar schwärzen/unkenntlich machen, damit keiner mehr auf die Idee kommen kann, dass du in der Stoßstange auch noch blinker hast. (So steht es in dem Teilegutachten für die Inpro scheinwerfer mit blinker)

DIe Blinker in den Scheinwerfer musst du allerdigns eintragen lassen (Kostet so um die 30€ schätz ich mal)

Geändert von McOneee (25.09.2012 um 08:17 Uhr)
McOneee ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu McOneee für den nützlichen Beitrag:
Crazyschranz (25.09.2012)
Alt 25.09.2012, 08:32 #3
Frischling
Themenstarter
 
Registriert seit: 02.06.2012
Beiträge: 55
Abgegebene Danke: 15
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
Crazyschranz Crazyschranz ist offline
Frischling
 
Registriert seit: 02.06.2012
Beiträge: 55
Abgegebene Danke: 15
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
Standard

Ok das hilft mir nun dann schon weiter!!

Werden dann wohl schwarze Seitenblinker und mal nach passenden Scheinwerfern suchen

Danke!
Crazyschranz ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 25.09.2012, 10:04 #4
Benutzerbild von Convertible
Forenabhängiger
 
Registriert seit: 12.01.2010
Beiträge: 1.450
Abgegebene Danke: 23
Erhielt 527 Danke für 333 Beiträge
Convertible Convertible ist offline
Forenabhängiger
Benutzerbild von Convertible
 
Registriert seit: 12.01.2010
Beiträge: 1.450
Abgegebene Danke: 23
Erhielt 527 Danke für 333 Beiträge
Standard

Seitblinker sind erst ab Baujahr 95 gesetzlich vorgeschrieben davor müssen sie nicht am Fahrzeug sein.

Ich hatte an meinem Cabrio Bj 95 auch keine dran und es hat beim TÜV keinen gestört.

Gruß Markus
Convertible ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Convertible für den nützlichen Beitrag:
Crazyschranz (26.09.2012)
Alt 25.09.2012, 12:36 #5
Benutzerbild von Ov3rdos3d
Forenabhängiger
 
Registriert seit: 02.05.2012
Beiträge: 1.473
Abgegebene Danke: 368
Erhielt 365 Danke für 301 Beiträge
Ov3rdos3d Ov3rdos3d ist offline
Forenabhängiger
Benutzerbild von Ov3rdos3d
 
Registriert seit: 02.05.2012
Beiträge: 1.473
Abgegebene Danke: 368
Erhielt 365 Danke für 301 Beiträge
Standard

Bloss leider ist alles was den TÜV nicht stört auch gleich erlaubt =/
Ov3rdos3d ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Ov3rdos3d für den nützlichen Beitrag:
marko1983 (27.09.2012)
Alt 26.09.2012, 10:41 #6
Frischling
Themenstarter
 
Registriert seit: 02.06.2012
Beiträge: 55
Abgegebene Danke: 15
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
Crazyschranz Crazyschranz ist offline
Frischling
 
Registriert seit: 02.06.2012
Beiträge: 55
Abgegebene Danke: 15
Erhielt 1 Danke für 1 Beitrag
Standard

Hmm also könnt ich mit meinem 92er Golf glück haben das ich diese Entfernen kann?

Wohl am besten TÜV fragen wie es damit aussieht ?
Crazyschranz ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 27.09.2012, 15:15 #7
Benutzerbild von datajam
Schrauber-Gehilfe
 
Registriert seit: 07.08.2009
Beiträge: 399
Abgegebene Danke: 34
Erhielt 48 Danke für 42 Beiträge
datajam datajam ist offline
Schrauber-Gehilfe
Benutzerbild von datajam
 
Registriert seit: 07.08.2009
Beiträge: 399
Abgegebene Danke: 34
Erhielt 48 Danke für 42 Beiträge
Standard

Wer viele Fragen stellt, bekommt viele Antworten

Wer sie weghaben möchte, macht sie weg.
Habe selber auch noch nicht gehört das die Blinker vermisst wurden ...


datajam ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:17 Uhr.

Powered by vBulletin®
 
Banner - Impressum - Reifenrechner - Datenschutz - Kontakt