Ohne zulässigem Teilegutachten ist eine Eintragung nur per Einzelabnahme möglich... hierfür ist ein Festigkeitsgutachten schonmal nicht verkehrt! Einzelabhnahmen nach §21 darf im "Westen" nur der Tüv und im "Osten" nur die Dekra durchführen...
Felgen werden dann in Verbindung mit dem Fahrwerk eingetragen! Die Preise für eine Einzelabnahme liegen dann aber im Ermessen des Prüfers.... jenachdem wie "aufwendig" die Angelegenheit wird ;-)