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| Golfumbauplaner |
Habe eben mit Herrn Hartmann persönlisch gesprochen, er meinte das er mir ne bankadresse geben würde, weil er hat urheberrechtliche probs deshalb ein unkostenbeitrag von 25€, tja un er meinte es wäre eine eg prüfgenehmigung ( das würde ja heißen es wäre gar kein richtiges gutachten) oder ? weil das wäre ja dann so ein allgemeingültiges ding, was man bei jedem sportesd mit ABE dazubekommt das würde nur die E13 .... nur so in der art bestätigen, aber was machste beim tüv wenn die sagen ja ne ABE haste net also musste es eintragen, und beim eintragen nach 19. ... brauchen sie gutachten oder sie sagen mit der E nummer ist es allgemein gültig was mach ich jetzt ? Wie du schon sagtest brauch ich dann überhaupt das gutachten ? Habe jetzt folgende aussage im netz gefunden: teile mit e-prüfzeichen sind bauartgeprüft und ohne jegliches gutachten zulässig. aber vorsicht,die zulassung kann auch zurückgezogen werden(siehe fk led rückleuchten) und somit ist das teil auch nicht mehr im bereich der stvzo zulässig. gescheite firmen geben zu ihrem e-geprüften teil noch eine eg übereinstimmungserklärung dazu. gruss Tja das tät ja heißen das ich den wisch nicht brauch bzw mir die 25€ sparen kann ( Aber wie die Tüv prüfer halt sind) Was nun am besten ? Hat niemand mehr die genehmigung liegen bei sich ? Geändert von Shadowbane (27.04.2012 um 19:23 Uhr) | |||
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