TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 15.07.2006, 21:34 #1
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Hi,
mich würde mal interessieren ob man eine Unterbodenbeleuchtung eintragen lassen kann.

Wenn ja wie ???


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Alt 15.07.2006, 21:49 #2
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Also eintragen brauchst du die dinger nich* aber du darfst sie auch nich während der fahrt anhaben.

Nur wenn du irgendwo stehst und nich fährst.

*Falls ich Falsch liege einfach ergänzen
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Alt 15.07.2006, 22:14 #3
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stimmt schon, muss aber über einen türkontakt geschaltet sein!
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Alt 15.07.2006, 22:25 #4
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Seit kurzem erlischt die Betriebserlaubnis schon dadurch, dass du sie nur ran baust!
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Alt 15.07.2006, 22:27 #5
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wie? auch net mehr im stand und übern türkontakt?
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Alt 15.07.2006, 22:57 #6
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Ich finde die ubb sogar sinvoll man wird einfach besser gesehen.

deswegen versteh ich das nicht das die verboten sind
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Alt 15.07.2006, 23:03 #7
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die nennen das glaube ich ablenkung
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Alt 15.07.2006, 23:18 #8
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deutschland gesetzte halt wer versteht die schon

ich sag immer die regirung sollte werden
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Alt 24.07.2006, 12:25 #9
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Zitat:
Zitat von Golf_Betty
Seit kurzem erlischt die Betriebserlaubnis schon dadurch, dass du sie nur ran baust!

Ja das stimmt leider, in der stvzo sind die bestimmungen für lichttechnische einrichtungen geregelt.
Leider ist die ubb komplett verboten worden soweit ich weiß.
Also anbringen allein ist auch schon untersagt.

Ich finds aber auch kacke!
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Alt 16.07.2006, 10:02 #10
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ich hab irgendwo gelesen das, die UBB weiß sein muss, dann kann man sie als ein- bzw. ausstiegshilfen eintragen lassen. Und sie darf halt nur angehen, wenn man die tür auf macht.

Stimmt das ???




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Alt 16.07.2006, 12:06 #11
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ubb darfste gar nicht dran bauen farbe egal sie muss bei geschlossentüren im innenraumsein das is erlaubt^^
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Alt 16.07.2006, 19:11 #12
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In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.
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Alt 16.07.2006, 19:36 #13
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Ich find das lustigste an der sache ist das die ubb ablenken soll.Zuviel aufmerksamkeit.
Ein Ferrari F50 auf der strasse erzeugt natürlich auch keine aufmerksamkeit.

Also wenn ich den Text oben richtig verstanden hab kann ich meine innenraumbeleuchtung auch wärend der fahrt anlassen.Sie strahlt nicht nach außen.Sie strahlt nur die Beine bis zur den Knien an.Also darf ich oder nicht??
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Alt 16.07.2006, 20:07 #14
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stimmt oder hübsche frauen sind auch keine ablenkung oder was direkt mal melden dem staat lol
Silas ist offline  
Alt 16.07.2006, 20:10 #15
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ich find dass vollkommen richtig!
die dinger lenken nämlich määächtig ab..... selbst schon auf der autobahn son spinner mit blauer ubb hinter mir gehabt.... dacht da kommt n ufo
Noplex ist offline  
Alt 16.07.2006, 20:32 #16
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Zitat:
Zitat von Noplex
ich find dass vollkommen richtig!
die dinger lenken nämlich määächtig ab..... selbst schon auf der autobahn son spinner mit blauer ubb hinter mir gehabt.... dacht da kommt n ufo
Seh ich genauso! Mich lenken die Dinger auch ab!
Morpheus86 ist offline  
Alt 24.07.2006, 12:36 #17
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Ach gott... wenn ich dass hier durchles reichts mir eh schon wieder geht von "stvzo könnte gelockert werden" bis hin zu "ich melds in amerika an" ich mein ich bin jetz auch keiner der bei jeder aktion erst mal dass bgb aufschlägt doch irgend einen grund haben gesetzt sonst wären sie net gemacht worden... bin da völlig noplex meinung ich finds zwar schon schön wenn einer rumsteht auf ner messe und hats nur mir is auf der landstrasse mal einer mit regenbogen gegengekommen

ich dacht auch die holen mich... im straßenverkehr kannst es doch gar net laufen lassen es sieht vielleicht geil aus nur glotzt dir jeder drauf und übersieht dass vor ihm einer auf bremse tritt... ich finds richtig was der staat da geregelt hat ganz ehrlich!
Osiris ist offline  
Alt 24.07.2006, 12:51 #18
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also ich finde die bedenken vom tüv berechtigt...... wenn jeder depp irgendetwas an seinem auto schraubt ohne eine ahnung von dem was er tut und ihm fällt das teil bei seiner nächsten autobahnfahrt von seinem fahrzeug..... dann gute nacht für die wo hinter ihnen fahren.....

tüv ist was gutes und sinnvolles.... unsere toten auf den strassen gehen nicht umsonst zurück obwohl die zahl der fahrzeuge zunimmt... will jetzt aber nicht sagen das es nur am tüv liegt aber die tragen ihren teil dazu bei....


der sinn des tüv´s ist eigentlich ganz simpel... die klugen vor den dummen schützen.....

außerdem gehören viel mehr tuning moden grundsätzlich verboten um manche augen zu schützen... aber das tut nicht zur sache
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Alt 24.07.2006, 13:15 #19
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Eine Ausnahme gibts aber, die ist von Folia Tec.

Ist eine Einstiegsbeleuchtung in der Farbe weiß, die auch über Türkontakt geschaltet sien muss.

Das Ganze ist gibts mit Gutachten!

Es gibt zwei Versionen: - LED SPOT Light UnterbodenKit
- SMD Unterbodenkit


Werd mir vermutlich das SMD Unterbodenkit zulegen...

Gruß Joell
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Alt 27.07.2006, 11:52 #20
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Stimmt leider nicht, schon der Anbau einer UBB ist verboten! Egal wie das dann geschaltet ist.

Zur Zeit ist das Teil von Folia Tec die einzige Ausnahme und natürlich nur mit weißem Licht mit TÜV-Gutachten.




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