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-   -   Kann man eine UBB eintragen lassen (http://www.golf3.de/showthread.php?t=8622)

Andre 15.07.2006 21:34

Kann man eine UBB eintragen lassen
 
Hi,
mich würde mal interessieren ob man eine Unterbodenbeleuchtung eintragen lassen kann.

Wenn ja wie ???

Silas 15.07.2006 21:49

Also eintragen brauchst du die dinger nich* aber du darfst sie auch nich während der fahrt anhaben.

Nur wenn du irgendwo stehst und nich fährst.

*Falls ich Falsch liege einfach ergänzen

--Matze-- 15.07.2006 22:14

stimmt schon, muss aber über einen türkontakt geschaltet sein!

Golf_Betty 15.07.2006 22:25

Seit kurzem erlischt die Betriebserlaubnis schon dadurch, dass du sie nur ran baust!

--Matze-- 15.07.2006 22:27

wie? auch net mehr im stand und übern türkontakt?

Silas 15.07.2006 22:57

Ich finde die ubb sogar sinvoll man wird einfach besser gesehen.

deswegen versteh ich das nicht das die verboten sind

--Matze-- 15.07.2006 23:03

die nennen das glaube ich ablenkung:stupid:

Silas 15.07.2006 23:18

deutschland gesetzte halt wer versteht die schon :grummel:: :schimpf: ::hammer::

ich sag immer die regirung sollte :abgelehnt: werden

--Matze-- 15.07.2006 23:29

hmm vllt net ganz weg, aber die stvzo könnte ein bisschen aufgelockert werden!!!

Silas 15.07.2006 23:44

ja so meinte ich es ja auch irgendwie ::hammer::

VW175 16.07.2006 00:22

Zitat:

Zitat von --Matze--
hmm vllt net ganz weg, aber die stvzo könnte ein bisschen aufgelockert werden!!!

Das kannst du laut sagen. Schlimm mittlerweile. Und wenn ich mir dann andere delikte anschaue da ist das tunen noch lau gegen. Krank sowas. Ich sag nur ami land da kannste sehr viel was du hier nie dürftest.

zur ubb. Die haben angst das man sie wohl verliert während der fahrt was?!? Es wird alles immer pingelicher ::hammer::

Silas 16.07.2006 00:28

jupp. bald darfst du auch keine alus mehr drauf haben, man müste dann echt sein wagen in amerika anmelden

--Matze-- 16.07.2006 00:41

deutschland und die gesetze...

wo wäre da das problem etwas dran zu ändern? was darf man in amerika alles, was man hier nicht darf? gibt es deshalb mehr unfälle? weil jmd. ne ubb hat oder sonst irgendwas?

achja, wo sollen denn sonst die gelder hekommen?

ich finds einfach nur dumm, bei den amys läuft doch auch alles...

Silas 16.07.2006 01:09

keine ahrnung deutschland ist halt pinibler wenn ich schon höre das man den fernseher in kneipen um 22 uhr (während der wm, also nach dem spiel) sofort ausmachen muss und den leuten sagt jetzt aber nen bisschen leiser da sich nur ein nachbar beschwert hat.

finde ich es schwachsinnig

Andre 16.07.2006 10:02

ich hab irgendwo gelesen das, die UBB weiß sein muss, dann kann man sie als ein- bzw. ausstiegshilfen eintragen lassen. Und sie darf halt nur angehen, wenn man die tür auf macht.

Stimmt das ???

PiAzZa 16.07.2006 12:06

ubb darfste gar nicht dran bauen farbe egal sie muss bei geschlossentüren im innenraumsein das is erlaubt^^

Noplex 16.07.2006 19:11

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Man kann die Unterbodenbeleuchtung auch nicht "retten", indem man sie mit Schaltern versieht oder als Ausstiegshilfe deklariert. Diese muss bei geschlossenen Türen im Innenraum sein, also z.B. an der Unterseite der Türen.

Zum Thema Innenraumbeleuchtung: Hier ist in der StVZO nichts geregelt. Kritisch wird es, wenn aus der Innenraumbeleuchtung eine Außenbeleuchtung wird, also zu viel Licht direkt nach aussen strahlt. Das ist im Einzelfall vom Sachverständigen zu prüfen. Was und in welcher Farbe im Fußraum leuchtet ist demnach egal, wenn es nicht zu stark nach aussen strahlt.

Grundsätzlich gilt: Egal, ob im Stand oder während der Fahrt, ob mit Zündung bzw. Schalter oder ohne, ob im Bereich der StVZO und StVO betrieben: Sobald die unzulässige LTE (lichttechnische Einrichtung) am Fahrzeug verbaut ist, besteht ein Mangel nach StVZO und es erlischt in den meisten Fällen die Betriebserlaubnis für den öffentlichen Straßenverkehr.

McClane 16.07.2006 19:36

Ich find das lustigste an der sache ist das die ubb ablenken soll.Zuviel aufmerksamkeit.
Ein Ferrari F50 auf der strasse erzeugt natürlich auch keine aufmerksamkeit.

Also wenn ich den Text oben richtig verstanden hab kann ich meine innenraumbeleuchtung auch wärend der fahrt anlassen.Sie strahlt nicht nach außen.Sie strahlt nur die Beine bis zur den Knien an.Also darf ich oder nicht??

Silas 16.07.2006 20:07

stimmt oder hübsche frauen sind auch keine ablenkung oder was direkt mal melden dem staat lol

Noplex 16.07.2006 20:10

ich find dass vollkommen richtig!
die dinger lenken nämlich määächtig ab..... selbst schon auf der autobahn son spinner mit blauer ubb hinter mir gehabt.... dacht da kommt n ufo


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