| Hilfe |
| Kalender |
| | #1 | |||
| ||||
| Beginner |
Hey, ich wollte mal wissen was ihr zu dem Problem meint und was ihr mir raten könntet. Also: ich hatte mir ein Sportfahrwerk von TaTechnix verbaut und habe zusätzlich zum Gutachten als Ergänzung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für höhere Achslasten (alt 785 kg hinten, neu 820 kg hinten) erhalten. Soweit alles eingebaut, Originalteile wie Federteller und Kugellager am Federbein vorne oben und die Domlager gewechselt, Achsvermessung durchgeführt und dann kam der TÜV-Prüfer und hat mir die Betriebserlaubnis entzogen weil die vom Hersteller mitgelieferte Unbedenklichkeitsbescheinigung für die höheren Achslasten ungültig ist. Der Hersteller meint es ist OK, der Vertrieb wo ichs her habe sagt auch, ich sei der erste Fall. Aber der Meister meiner Werstatt (VW) hat bei der GTÜ, der KÜS, dem TÜV und der Dekra nachgefragt und alle sagen es sei ungültig. ![]() Jetzt steh ich ohne Auto da und weiss nicht wie ich weiter verfahren kann. Bisher hab ich den Vertrieb und den hersteller zusammengestaucht und Ihnen alle Folgekosten inkl. evtl. anfallender Anwaltskosten angedroht, wenn sie mir nicht bis Ende der Woche eine legitime Lösung liefern. Trotzdem, ich seh keinen Fehler bei mir und doch bin ich am Arsch (sorry wenn ich vulgär werde) ![]() Jemand ne praktikable Idee? ![]() ![]() MfG | |||
| | Mit Zitat antworten |
| |