Tuning Felgen & Reifen, Motortuning, Fahrwerke und mehr

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Alt 24.10.2011, 19:23 #1
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Ausrufezeichen Problem bei der Abnahme meines Sportfahrwerks

Hey,

ich wollte mal wissen was ihr zu dem Problem meint und was ihr mir raten könntet.

Also:

ich hatte mir ein Sportfahrwerk von TaTechnix verbaut und habe zusätzlich zum Gutachten als Ergänzung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für höhere Achslasten (alt 785 kg hinten, neu 820 kg hinten) erhalten.
Soweit alles eingebaut, Originalteile wie Federteller und Kugellager am Federbein vorne oben und die Domlager gewechselt, Achsvermessung durchgeführt und dann kam der TÜV-Prüfer und hat mir die Betriebserlaubnis entzogen weil die vom Hersteller mitgelieferte Unbedenklichkeitsbescheinigung für die höheren Achslasten ungültig ist.

Der Hersteller meint es ist OK, der Vertrieb wo ichs her habe sagt auch, ich sei der erste Fall.
Aber der Meister meiner Werstatt (VW) hat bei der GTÜ, der KÜS, dem TÜV und der Dekra nachgefragt und alle sagen es sei ungültig.


Jetzt steh ich ohne Auto da und weiss nicht wie ich weiter verfahren kann.
Bisher hab ich den Vertrieb und den hersteller zusammengestaucht und Ihnen alle Folgekosten inkl. evtl. anfallender Anwaltskosten angedroht, wenn sie mir nicht bis Ende der Woche eine legitime Lösung liefern.

Trotzdem, ich seh keinen Fehler bei mir und doch bin ich am Arsch (sorry wenn ich vulgär werde)


Jemand ne praktikable Idee?

MfG


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Alt 24.10.2011, 19:25 #2
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Warum nicht einfach zu nem anderen Prüfer?^^
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Alt 24.10.2011, 19:30 #3
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bin ja alle prüfer mit dem meister durchgegangen, leider nehmen die es sehr genau. Bei mir in der Region gibts keine mir bekannten Prüfer, die ein Auge zudrücken, da die Polizeistatistik in punkto Fahrwerke leider mal ergab, dass viele Prüfer zu nachlässig sind.

so wie es aussieht bleiben mir nur Federn von nem anderen Hersteller, der an der Hinterachse Stoßdämpfer mit Nutenverstellung erlaubt.

Hätte ich gewusst dass es so scheisse läuft, hätt ich mir gleich ein Fahrwerk von Weitec bestellt. Die ganzen angefallenen Kosten kommen dann auch wieder auf den Preis von dem.

Geändert von neocortex (24.10.2011 um 19:31 Uhr)
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Alt 24.10.2011, 19:32 #4
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Naja ich würde bevor du neue Federn kaufst auf jeden Fall noch weitere Prüfer abfahren.

Ich war bei 8 oder 9 Prüfern bis ich einen gefunden habe der mir meine Reifen einträgt
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Alt 24.10.2011, 19:40 #5
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mal schaun,

der vertrieb wollte sich ausführlich mit der technischen Abt. in Verbindung setzen und nochmal beraten.

Problem ist wirklich, dass die unbedenklichkeitsbescheinigung NICHT vom einem TÜV Institut geprüft wurde. Laut denen hier muss es das gleiche Prüfinstitut sein wie im Gutachten selbst.

Gesetzlich eigentlich falsch. Wenn ich einen Prüfer finde, der sowas abnimmt dann hab ich mehr Glück als Verstand.

Aber dennoch danke ich versuche schon den 6. Prüfer, nur wandern die hier von einer Werkstatt in die nächste und ich weiss nicht, welcher Prüfer denn nun ein neuer ist, oder einer von denen ist, der mein Problem kennt.

Das ist das erste mal dass ich überhaupt was eintragen lasse.

Gruß

P.S.: komischerweise war gerade der Dekra-Prüfer noch am humansten und hätte mir das schon eintragen wollen, nur eben die Polizei kontrolliert hier wie sau.
Das liegt daran, weil wir hier jährlich die SMS (Sonne-Mond-und-Sterne-Party) haben und viele Jüngere Raver schon sehr oft ihr Auto stehen lassen mussten wegen offensichtlichen Mängeln bei der Eintragung.
Deswegen wurden die ganzen Überwachungsstellen scharf gestellt.

Geändert von neocortex (24.10.2011 um 19:46 Uhr)
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Alt 24.10.2011, 19:50 #6
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Ehm, wozu eigentlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für eine höhere Achslast?

Es gibt nur 2 Varianten für den Golf 3... Achslast bis xxxkg ( die kleinen Motoren ) und dann Achslast ab xxxkg zB für VR6.

Eine Änderung in den Fahrzeugpapieren, meist eh eine Ablastung, darf nur der TÜV durchführen.
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Alt 24.10.2011, 20:14 #7
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Unbedenklichkeitsbescheinigung deswegen weil mein 3er (1.6 AFT) ne höhere Achlast hat als das originale Gutachten.

Was meinst du mit Ablastung? geht das so ohne weiteres??
Was kostet das dann mit Eintragung??


Gruß
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Alt 26.10.2011, 00:03 #8
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So, Ablastung gestrichen. Will keiner auch aus den angrenzenden Landkreisen machen.

Es hat sich aber doch noch ein Prüfer erbarmt sich morgen alles mal genau anzusehen zusammen mit dem Werkstattmeister und dann beraten wir das was weiter gemacht werden kann.

Wenn ich keine neuen Federn eingetragen bekomme wegen den Stoßdämpfern mit der nutenverstellung, dann hol ich mir entweder ein Fahrwerk von WeiTec, H&R oder Vogtland bei dem die Federn teils sogar mit ABE sind. Aber den Kaufpreis lass ich mir trotzdem erstatten und zahl die Differenz auf das neue Fahrwerk.

Jetzt weiss ich endlich was der Spruch bedeutet mit: wer billig kauft, kauft doppelt. leider.

TaTechnix selbst sagt immer nur es passt, lediglich ist die gesetzliche Lage Ihrer Zusatzgutachten leider nicht legitim und bei mir bisher ohne zusätzliche Bestätigung vom TÜV, was jeder Prüfer so abweist, der seine Arbeit ernst nimmt und nach Gesetz arbeitet. Was TaTechnix so leider nicht macht und wenn ich denen glauben darf, so über 300 3er Golfs in Deutschland ohne legitime Betriebserlaubnis herumfahren.
Ich kann die Prüfer schon verstehen, bin ja selbst Prüüfingenieur, nur nicht im Fahrzeugwesen.

Mein Fazit: schaut lieber nochmal nach, im Endeffekt ist euer Golf im schlimmsten Fall zwangsstillgelegt.

So, das wars aus Thüringen

Gruß

Geändert von neocortex (26.10.2011 um 00:05 Uhr)
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Alt 26.10.2011, 00:48 #9
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ich hatte sowas ähnliches auchmal .... musste dazu zu ner einzelabnahme (75€) fahren
dann war das gegessen .... der erste prüfer wollte nen schreiben zu den stoßdämpfern selber
haben ...... hatte ich i wie nicht nur bei den federn war was bei .....
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Alt 26.10.2011, 00:55 #10
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hmm..komisch ich hab auchn TaTechnix drin un hab mein zeug glei beim 2. mal eingetragen bekomm( beim 1. ma wars zu tief )

kommste freitag nachmittag so halb 4 rum nach Altenburg zur DEKRA in de Poststraße un dann haste das auch eingetragen




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Alt 26.10.2011, 22:19 #11
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Versteh das Problem jetzt nicht dein Golf hat doch hinten 790kg und im Gutachten stehen 785kg ? Also wegen 5kg ? Wo kommst du denn her ? Und wieso wurde es stillgelegt, wenn er es nicht eingetragen hat ist ja gut und schön, dann könntest du es ja wieder ausbauen, so musste ja wieder zu nem Prüfer um deine Betriebserlaubnis wieder zulegangen... Was ist das denn für ein Spinner ?

Geändert von marko1983 (26.10.2011 um 22:21 Uhr)
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Alt 27.10.2011, 12:11 #12
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Zitat:
Zitat von KoKaine Beitrag anzeigen
ich hatte sowas ähnliches auchmal .... musste dazu zu ner einzelabnahme (75€) fahren
dann war das gegessen .... der erste prüfer wollte nen schreiben zu den stoßdämpfern selber
haben ...... hatte ich i wie nicht nur bei den federn war was bei .....

Jepp, da die hinteren Stoßdämpfer höhenverstellbar sind, brauchen die auch ein Gutachten, kriegste aber bei TaTechnix auf Anfrage.

@ marko1983; tja, 4 Prüfer von unterschiedlichen Institutionen (GTÜ, KÜS, TÜV und Dekra) machen das nicht mit. Es sind außerdem 800kg bei mir an der hinterachse und wegen 15 kg will sich keiner in die Nesseln setzen.


Aber egal, ich hab mich heftig beschwert und gefragt was das alles sein soll, und habe auf Erstattung aller angefallenen Kosten geklagt. Was raus kam ist die Erstattung der Achsvermessung und dazu krieg ich das Gewindefahrwerk mit den roten Federn inklusive aller notwendigen Lager an allen Federbeinen als Ersatz für das jetzige Sportfahrwerk.

Nunja, so hab ich ein Gewindefahrwerk und ne neue Achsvermessung bekommen


Problem bei diesen zusätzlichen Gutachten ist halt wirklich, dass sich der Hersteller über die Vorschriften der Gesetzesgrundlagen gestellt hat. Deswegen meckern die Prüfer und ließen es an mir aus.

Egal, jetzt hat sich der Spaß hoffentlich bald geklärt.

Nun denn, machts gut und danke nochmals



Geändert von neocortex (27.10.2011 um 12:20 Uhr)
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