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Alt 09.10.2011, 10:18 #15
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Zitat:
Zitat von Peter[OG] Beitrag anzeigen
Also am KW Gewindefahrwerk das sich ein Bekannter eingebaut hat stand in der Anleitung irgendwas wie: Abstandsmaß Unterkante Sicherungsring zu unterem Gewindeende soll mindestens und soll höchstens, zusätzlich Abstand Radmitte und Börtelkante mindestens und darf höchstens usw...
Wenn man das Fahrwerk nach den dort angegebenen Vorgaben einstellt hat man einen Verstellbereich von grade mal 3 cm. Angegeben sind aber 50 oder 60 mm Tüv geprüfter Verstellbereich.



Höre ich so zum ersten mal. Meinen Benz bekomme ich ohne zusätzliche Bretter auch nicht auf eine Hebebühne oder einen Standartwagenheber. Beim Golf hingegen habe ich da (bis jetzt noch) keine Probleme.
der hatte das auf den Golf bezogen...

das regt mich noch heute auf...
Würde am liebsten zum anderen TÜV fahren,dann wären 44€ fürn Po...
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