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TA Gewinde,problem beim Eintragen Moin War heute zum Eintagen vom Ta Technix Gewinde auf dem TÜV. Fahrwerk ist Eingetragen (mit Vermerk) soll jedoch auf der Va um 15mm und Ha um 20mm höher gedreht werden. Va hätte ich 15mm restgwinde und an der Ha70mm und das wäre zu tief,punkto lichtaustrittskante wäre ich bei 48cm. das Gewinde ist jedoch im Tüv Gerprüften bereich auf max. gestellt worden. ( oder es wurde falsch Eingestellt? ) Vorne habe mit 7,5cm platz mit VR6 Lippe. In den Tüv Papieren steht Tieferlegung ca.50mm. Ist das so korrekt? Wieviel restgewinde habt ihr mit dem TA Gewinde? Grüße |
Also mein Tüvler hat bei mir noch nie die Lichtaustrittkante gemessen. Fakt ist aber wenn dich nen Grüner aufhält, und von dem ganzen Ahnung hat, kannst wennst Pech hast erstmal laufen. Ich hab auch 47cm, aber deshalb hab ich auch die Linsen verbaut, damit sich das wieder ausgleicht. Warum drehst es net einfach soweit hoch, das die Kante passt?...es setzt sich eh noch, bzw kannst ja danach immer noch um nen cm runter drehen. |
Zitat:
Wenn ich ihn wieder einen cm runter drehe,kann ich es doch gerade so steht lassen... Ich finde das halt echt merkwürdig,wenn ich vorne das Gewinde um 1,5cm hoch drehe bin ich mit dem Gewinde wie als wenn ich auf der Va um 60mm tiefer wäre. Ich finde das paßt hinten und vorne nicht,mit der Messung bzw das was in den Papieren steht. |
achso, das ist schon eingetragen...wo ist dann genau das problem? |
Zitat:
Und er momentan bei Va 15mm und Ha 70mm steht... |
Schreib ma bitte wie das genau eingetragen ist, hab das mitm Vermerk noch nie gehört.. |
Zitat:
durch Fahrwerk Herst.Ta Technix. Federn VH. EVO100,EVO 1020/EVO100, EVO1020. Farbe Rot in Verbindung m Stossdaempfern, Kennz Vorn L./R. GFVW02V und hinten L./R. GFW02H, Restgewindelänge,Va/Ha 30mm/90mm Schneeketten nicht zul: O.weit beschraenk.od Auflag** das steht drin... |
Naja...also hättest es eh auf diese Maße hochdrehen müssen, damit er es einträgt. Hättest entweder zu nem anderem Tüv fahren können, der das net so kleinlich sieht. Oder wie gesagt hochdrehen und danach runterdrehen. Aber das ist ja jetzt dasselbe.. Würd mal warten wie weit es sich noch setzt, vllt kommst Du ja wennst es hochdrehst, wieder auf diesselbe Tiefe. Andernfalls halt so lassen...hast ja den kleinen vorteil das er die Radmitte nicht abgemessen hat, also ist es von aussen nocht messbar. Kommt halt auf die grünen an, ob die unters Auto krabbeln, und die Gewindelänge messen. |
Ein wirkliches Problem kann ich nicht erkennen. Die 50 cm bis zur Lichtaustrittskante sind nunmal vorgeschrieben. Wie schon erwähnt wurde kannst du bei einer Polizeikontrolle mit Problemen rechnen wenn du an einen Polizisten kommst der sich mit den Vorschriften auskennt. |
Zitat:
das TA ein Gutachten raus gibt was im Endeffekt total nutzlos ist. Wenn ich das Gewinde vorn und hinten wieder hoch dreh seh ich aus wie ein Bus. Auf der Ha steht der noch dermaßen hoch,dass kann ich nicht begreifen aus welchem Grund der 2cm höher soll an der Ha. Ist doch einfach kacke,dann brauch mal sich auch kein Gewinde holen wenn man eh nicht die Angegebene tiefe fahren darf. :schimpf: Bitte mal ein paar Leute zu Wort melden,wie die das TA Gewinde Eingetragen bekommen haben und mit wieviel Restgewinde... Grüße |
Das sind ganz einfach die, wo nachtraeglich runter gedreht haben, oder dem Tuevler die Lichtaustrittskante egal war ;) |
Der Knackpunkt an der VA dürfte sicher die vorgeschriebene Mindesthöhe der Lichtaustrittskante sein. Was die HA betrifft kann ich dir auch nichts weiter sagen, da dürfte genug Spielraum sein um die Auflagen der StVZO zu erfüllen. Wenn man einen Prüfer erwischt der darauf nicht achtet wird natürlich ein größerer Verstellbereich bzw. ein geringeres Restgewinde eingetragen. Bei einer Kontrolle, Unfall usw. hättest du natürlich die Ar...karte gezogen. Die Gutachten der "Low-Budget" Produkte sind oft Irreführend. Für das Fahrwerk gibt es einen Tüv gepfüften Verstellbereich, ob der Verstellbereich auch am entsprechenden Fahrzeug zu erziehlen ist ist eine andere Geschichte. |
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mit der Va da gebe ich dir schon recht,nur welches fahrwerk hält die 50cm lichtaustrittskante ein. das ist doch schon bei einem 60mm fahrwerk auf der Va kanpp. von 80mm dann gar nicht zu Sprechen. Und das hat dann auch nichts mit dem Tüv Geprüften bereich mit Low Budget zu tun,siehe Gewinde von KW und H&R die deutlich tiefer gehen vom Gutachten her. Wie gesagt das mit der Va ist irgendwo Verständlich mit der Ha kann ich in keinsterweise nachvollziehen. Prüfer meinte zB auch,dass wenn der Golf vorne am Schweller ohne anheben auf den Hebeklotz von der Bühne paßt die tiefe Inordnung ist auch mit der lichtaustrittskante,so könnte man das immer Erkennen. Ärgert mich halt,dass da so penibel drauf geachtet wurde und kein Wort oder nachfrage wegen dem 28cm Raid Lenkrad... |
Also am KW Gewindefahrwerk das sich ein Bekannter eingebaut hat stand in der Anleitung irgendwas wie: Abstandsmaß Unterkante Sicherungsring zu unterem Gewindeende soll mindestens und soll höchstens, zusätzlich Abstand Radmitte und Börtelkante mindestens und darf höchstens usw... Wenn man das Fahrwerk nach den dort angegebenen Vorgaben einstellt hat man einen Verstellbereich von grade mal 3 cm. Angegeben sind aber 50 oder 60 mm Tüv geprüfter Verstellbereich. Zitat:
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das regt mich noch heute auf... Würde am liebsten zum anderen TÜV fahren,dann wären 44€ fürn Po... :schimpf: |
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Bringt doch eigentlich nichts, warum wurde ja schon geschrieben. |
Also bei mir hat der Prüfer Verstellbereich siehe Gutachten eingetragen. Hat auch zu mir gemeint da kann ich hoch und runter drehen wie ich lustig bin. Ich bin aber sowieso ein ganzes Stück unter dem Gutachten :D |
Wenn man bei den Grünen bzw. Blauen in die Kontrolle kommt und die etwas Ahnung haben und das ganze nachmessen bekommt man eine Mängelkarte oder der Wagen wird vor Ort stillgelegt, egal ob das Fahrwerk eintragung ist oder nicht. So einfach ist das ! Da gibt es absolut kein Diskussionsbedarf. Wie das ganze natürlich bei z.B. einem Unfall aussieht kann man sich sicher denken. Obwohl auch das sicher einigen vollkommen egal ist. Zumindest so lange bis etwas passiert ist, dann wird garantiert rumgeheult. Und auf alles und jeden geschimpft, nur nicht auf die eigene Dummheit. |
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