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-   -   TA Gewinde,problem beim Eintragen (http://www.golf3.de/showthread.php?t=96695)

-Dom- 08.10.2011 12:05

TA Gewinde,problem beim Eintragen
 
Moin


War heute zum Eintagen vom Ta Technix Gewinde auf dem TÜV.

Fahrwerk ist Eingetragen (mit Vermerk) soll jedoch auf der Va um 15mm und Ha um 20mm höher gedreht werden.
Va hätte ich 15mm restgwinde und an der Ha70mm und das wäre zu tief,punkto lichtaustrittskante wäre ich bei 48cm.

das Gewinde ist jedoch im Tüv Gerprüften bereich auf max. gestellt worden.
( oder es wurde falsch Eingestellt? )
Vorne habe mit 7,5cm platz mit VR6 Lippe.

In den Tüv Papieren steht Tieferlegung ca.50mm.

Ist das so korrekt?
Wieviel restgewinde habt ihr mit dem TA Gewinde?


Grüße

w1cht 08.10.2011 12:15

Also mein Tüvler hat bei mir noch nie die Lichtaustrittkante gemessen. Fakt ist aber wenn dich nen Grüner aufhält, und von dem ganzen Ahnung hat, kannst wennst Pech hast erstmal laufen.

Ich hab auch 47cm, aber deshalb hab ich auch die Linsen verbaut, damit sich das wieder ausgleicht.

Warum drehst es net einfach soweit hoch, das die Kante passt?...es setzt sich eh noch, bzw kannst ja danach immer noch um nen cm runter drehen.

-Dom- 08.10.2011 12:22

Zitat:

Zitat von w1cht (Beitrag 1294639)
Also mein Tüvler hat bei mir noch nie die Lichtaustrittkante gemessen. Fakt ist aber wenn dich nen Grüner aufhält, und von dem ganzen Ahnung hat, kannst wennst Pech hast erstmal laufen.

Ich hab auch 47cm, aber deshalb hab ich auch die Linsen verbaut, damit sich das wieder ausgleicht.

Warum drehst es net einfach soweit hoch, das die Kante passt?...es setzt sich eh noch, bzw kannst ja danach immer noch um nen cm runter drehen.

Das ergibt gerade keinen Sinn... :D
Wenn ich ihn wieder einen cm runter drehe,kann ich es doch gerade so steht lassen...
Ich finde das halt echt merkwürdig,wenn ich vorne das Gewinde um 1,5cm hoch drehe bin ich mit dem Gewinde wie als wenn ich auf der Va um 60mm tiefer wäre.
Ich finde das paßt hinten und vorne nicht,mit der Messung bzw das was in den Papieren steht.

w1cht 08.10.2011 12:24

achso, das ist schon eingetragen...wo ist dann genau das problem?

-Dom- 08.10.2011 12:25

Zitat:

Zitat von w1cht (Beitrag 1294647)
achso, das ist schon eingetragen...wo ist dann genau das problem?

das Problem ist,der Vermerk das auf der Va 30mm und auf der Ha 90mm Restgewinde vorhanden sein muß.
Und er momentan bei Va 15mm und Ha 70mm steht...

w1cht 08.10.2011 12:26

Schreib ma bitte wie das genau eingetragen ist, hab das mitm Vermerk noch nie gehört..

-Dom- 08.10.2011 12:33

Zitat:

Zitat von w1cht (Beitrag 1294652)
Schreib ma bitte wie das genau eingetragen ist, hab das mitm Vermerk noch nie gehört..

Hoehe FZ Tieferlegung um ca 50mm
durch Fahrwerk Herst.Ta Technix. Federn VH. EVO100,EVO 1020/EVO100, EVO1020.
Farbe Rot in Verbindung m Stossdaempfern, Kennz Vorn L./R. GFVW02V und hinten L./R. GFW02H,
Restgewindelänge,Va/Ha 30mm/90mm
Schneeketten nicht zul: O.weit beschraenk.od Auflag**

das steht drin...

w1cht 08.10.2011 12:39

Naja...also hättest es eh auf diese Maße hochdrehen müssen, damit er es einträgt.
Hättest entweder zu nem anderem Tüv fahren können, der das net so kleinlich sieht.
Oder wie gesagt hochdrehen und danach runterdrehen. Aber das ist ja jetzt dasselbe..
Würd mal warten wie weit es sich noch setzt, vllt kommst Du ja wennst es hochdrehst, wieder auf diesselbe Tiefe.
Andernfalls halt so lassen...hast ja den kleinen vorteil das er die Radmitte nicht abgemessen hat, also ist es von aussen nocht messbar. Kommt halt auf die grünen an, ob die unters Auto krabbeln, und die Gewindelänge messen.

Peter[OG] 08.10.2011 14:44

Ein wirkliches Problem kann ich nicht erkennen.

Die 50 cm bis zur Lichtaustrittskante sind nunmal vorgeschrieben.

Wie schon erwähnt wurde kannst du bei einer Polizeikontrolle mit Problemen rechnen wenn du an einen Polizisten kommst der sich mit den Vorschriften auskennt.

-Dom- 08.10.2011 18:59

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1294724)
Ein wirkliches Problem kann ich nicht erkennen.

Die 50 cm bis zur Lichtaustrittskante sind nunmal vorgeschrieben.

Wie schon erwähnt wurde kannst du bei einer Polizeikontrolle mit Problemen rechnen wenn du an einen Polizisten kommst der sich mit den Vorschriften auskennt.

das ist mir alles bewußt,nur kann das doch nicht sein...
das TA ein Gutachten raus gibt was im Endeffekt total nutzlos ist.

Wenn ich das Gewinde vorn und hinten wieder hoch dreh seh ich aus wie ein Bus.
Auf der Ha steht der noch dermaßen hoch,dass kann ich nicht begreifen aus welchem Grund der 2cm höher soll an der Ha.

Ist doch einfach kacke,dann brauch mal sich auch kein Gewinde holen wenn man eh nicht die Angegebene tiefe fahren darf.
:schimpf:

Bitte mal ein paar Leute zu Wort melden,wie die das TA Gewinde Eingetragen bekommen haben und mit wieviel Restgewinde...

Grüße

w1cht 08.10.2011 20:46

Das sind ganz einfach die, wo nachtraeglich runter gedreht haben, oder dem Tuevler die Lichtaustrittskante egal war ;)

Peter[OG] 08.10.2011 21:04

Der Knackpunkt an der VA dürfte sicher die vorgeschriebene Mindesthöhe der Lichtaustrittskante sein. Was die HA betrifft kann ich dir auch nichts weiter sagen, da dürfte genug Spielraum sein um die Auflagen der StVZO zu erfüllen.

Wenn man einen Prüfer erwischt der darauf nicht achtet wird natürlich ein größerer Verstellbereich bzw. ein geringeres Restgewinde eingetragen. Bei einer Kontrolle, Unfall usw. hättest du natürlich die Ar...karte gezogen.

Die Gutachten der "Low-Budget" Produkte sind oft Irreführend.
Für das Fahrwerk gibt es einen Tüv gepfüften Verstellbereich, ob der Verstellbereich auch am entsprechenden Fahrzeug zu erziehlen ist ist eine andere Geschichte.

-Dom- 09.10.2011 09:01

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1294915)
Der Knackpunkt an der VA dürfte sicher die vorgeschriebene Mindesthöhe der Lichtaustrittskante sein. Was die HA betrifft kann ich dir auch nichts weiter sagen, da dürfte genug Spielraum sein um die Auflagen der StVZO zu erfüllen.

Wenn man einen Prüfer erwischt der darauf nicht achtet wird natürlich ein größerer Verstellbereich bzw. ein geringeres Restgewinde eingetragen. Bei einer Kontrolle, Unfall usw. hättest du natürlich die Ar...karte gezogen.

Die Gutachten der "Low-Budget" Produkte sind oft Irreführend.
Für das Fahrwerk gibt es einen Tüv gepfüften Verstellbereich, ob der Verstellbereich auch am entsprechenden Fahrzeug zu erziehlen ist ist eine andere Geschichte.

Moin...

mit der Va da gebe ich dir schon recht,nur welches fahrwerk hält die 50cm lichtaustrittskante ein.
das ist doch schon bei einem 60mm fahrwerk auf der Va kanpp.
von 80mm dann gar nicht zu Sprechen.
Und das hat dann auch nichts mit dem Tüv Geprüften bereich mit Low Budget zu tun,siehe Gewinde von KW und H&R die deutlich tiefer gehen vom Gutachten her.

Wie gesagt das mit der Va ist irgendwo Verständlich mit der Ha kann ich in keinsterweise nachvollziehen.
Prüfer meinte zB auch,dass wenn der Golf vorne am Schweller ohne anheben auf den Hebeklotz von der Bühne paßt die tiefe Inordnung ist auch mit der lichtaustrittskante,so könnte man das immer Erkennen.

Ärgert mich halt,dass da so penibel drauf geachtet wurde und kein Wort oder nachfrage wegen dem 28cm Raid Lenkrad...

Peter[OG] 09.10.2011 09:43

Also am KW Gewindefahrwerk das sich ein Bekannter eingebaut hat stand in der Anleitung irgendwas wie: Abstandsmaß Unterkante Sicherungsring zu unterem Gewindeende soll mindestens und soll höchstens, zusätzlich Abstand Radmitte und Börtelkante mindestens und darf höchstens usw...
Wenn man das Fahrwerk nach den dort angegebenen Vorgaben einstellt hat man einen Verstellbereich von grade mal 3 cm. Angegeben sind aber 50 oder 60 mm Tüv geprüfter Verstellbereich.

Zitat:

Zitat von -Dom- (Beitrag 1295014)
Prüfer meinte zB auch,dass wenn der Golf vorne am Schweller ohne anheben auf den Hebeklotz von der Bühne paßt die tiefe Inordnung ist auch mit der lichtaustrittskante,so könnte man das immer Erkennen.

Höre ich so zum ersten mal. Meinen Benz bekomme ich ohne zusätzliche Bretter auch nicht auf eine Hebebühne oder einen Standartwagenheber. Beim Golf hingegen habe ich da (bis jetzt noch) keine Probleme.

-Dom- 09.10.2011 10:18

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1295026)
Also am KW Gewindefahrwerk das sich ein Bekannter eingebaut hat stand in der Anleitung irgendwas wie: Abstandsmaß Unterkante Sicherungsring zu unterem Gewindeende soll mindestens und soll höchstens, zusätzlich Abstand Radmitte und Börtelkante mindestens und darf höchstens usw...
Wenn man das Fahrwerk nach den dort angegebenen Vorgaben einstellt hat man einen Verstellbereich von grade mal 3 cm. Angegeben sind aber 50 oder 60 mm Tüv geprüfter Verstellbereich.



Höre ich so zum ersten mal. Meinen Benz bekomme ich ohne zusätzliche Bretter auch nicht auf eine Hebebühne oder einen Standartwagenheber. Beim Golf hingegen habe ich da (bis jetzt noch) keine Probleme.

der hatte das auf den Golf bezogen...

das regt mich noch heute auf...
Würde am liebsten zum anderen TÜV fahren,dann wären 44€ fürn Po... :schimpf:

Peter[OG] 09.10.2011 11:06

Zitat:

Zitat von -Dom- (Beitrag 1295035)
Würde am liebsten zum anderen TÜV fahren...

Was soll das bringen ?

-Dom- 09.10.2011 11:10

Zitat:

Zitat von Peter[OG] (Beitrag 1295053)
Was soll das bringen ?

das der das fahrwerk so Einträgt wie es ist...

Peter[OG] 09.10.2011 13:12

Bringt doch eigentlich nichts, warum wurde ja schon geschrieben.

Baui 09.10.2011 13:17

Also bei mir hat der Prüfer Verstellbereich siehe Gutachten eingetragen.

Hat auch zu mir gemeint da kann ich hoch und runter drehen wie ich lustig bin.

Ich bin aber sowieso ein ganzes Stück unter dem Gutachten :D

Peter[OG] 09.10.2011 13:33

Wenn man bei den Grünen bzw. Blauen in die Kontrolle kommt und die etwas Ahnung haben und das ganze nachmessen bekommt man eine Mängelkarte oder der Wagen wird vor Ort stillgelegt, egal ob das Fahrwerk eintragung ist oder nicht. So einfach ist das ! Da gibt es absolut kein Diskussionsbedarf. Wie das ganze natürlich bei z.B. einem Unfall aussieht kann man sich sicher denken. Obwohl auch das sicher einigen vollkommen egal ist. Zumindest so lange bis etwas passiert ist, dann wird garantiert rumgeheult. Und auf alles und jeden geschimpft, nur nicht auf die eigene Dummheit.


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