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| User entfernt |
Der Knackpunkt an der VA dürfte sicher die vorgeschriebene Mindesthöhe der Lichtaustrittskante sein. Was die HA betrifft kann ich dir auch nichts weiter sagen, da dürfte genug Spielraum sein um die Auflagen der StVZO zu erfüllen. Wenn man einen Prüfer erwischt der darauf nicht achtet wird natürlich ein größerer Verstellbereich bzw. ein geringeres Restgewinde eingetragen. Bei einer Kontrolle, Unfall usw. hättest du natürlich die Ar...karte gezogen. Die Gutachten der "Low-Budget" Produkte sind oft Irreführend. Für das Fahrwerk gibt es einen Tüv gepfüften Verstellbereich, ob der Verstellbereich auch am entsprechenden Fahrzeug zu erziehlen ist ist eine andere Geschichte. | ||
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