| Hilfe |
| Kalender |
| | #1 | ||
| |||
| Gast |
Habe mir ja neue Felgen gegönnt, RH AD Cup, 15" mit ET37. Reifengröße 195/50 R15. Dazu würde ich gerne 30 mm/Achse Spurplatten fahren. ET pro Seite wäre ja dann 22. In dem Gutachten stehen dann schon so Dinge wie Kanten umlegen etc. Ist es so, dass ich das definitiv machen muss um das eingetragen zu bekommen oder entscheidet der TÜV das selber ob es gemacht werden muss oder nicht? Bin da echt ratlos, zumal ich keinerlei Karosseriearbeiten machen werde. Da mein Wagen ja hinten nur 40 tiefer ist, sollte das meiner Meinung nach so passen, aber habe halt Sorgen weil diese Auflagen in dem Gutachten stehen. | ||
Mit Zitat antworten |
| |