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Auflagen Gutachten Spurplatten Habe mir ja neue Felgen gegönnt, RH AD Cup, 15" mit ET37. Reifengröße 195/50 R15. Dazu würde ich gerne 30 mm/Achse Spurplatten fahren. ET pro Seite wäre ja dann 22. In dem Gutachten stehen dann schon so Dinge wie Kanten umlegen etc. Ist es so, dass ich das definitiv machen muss um das eingetragen zu bekommen oder entscheidet der TÜV das selber ob es gemacht werden muss oder nicht? Bin da echt ratlos, zumal ich keinerlei Karosseriearbeiten machen werde. Da mein Wagen ja hinten nur 40 tiefer ist, sollte das meiner Meinung nach so passen, aber habe halt Sorgen weil diese Auflagen in dem Gutachten stehen. |
Moin, das entscheidet dann auch der TÜV-Prüfer wenn du dort bist zum Eintragen und es schleift nichts dann muss auch nicht gebördelt werden. Bei dieser Größe, ET und Tieferlegung sollt es keine Probleme geben. Mfg Sven |
Die Felgenbreite wäre noch interessant. ich hatte auf meinem Cabrio 7,5 x 16 mit 195er und Gewindefahrwerk, da brauchte nichts gemacht werden. Der Prüfer kann aber drauf bestehen wenns im Gutachten steht. |
Sind 7J Felgen. Dann werde ich mal zum TÜV fahren morgen und mein Glück versuchen, wenn nicht, dann müssen die Platten eben wieder runter, aber bördeln, etc. kommt für mich nicht in Frage. |
Zitat:
Ist doch feiertag.. |
Genau, da ist was gewesen. Da ich die Felgen dann doch erst noch lackiert habe, fahre ich morgen oder Mittwoch. |
Welche Frabe gibts den? Anthrazit? pepiges Pink - wie euer Bus? oder langweiliges Felgensilber? ;-) |
Es gab ein langweiliges Aluminiumweiß.... :D |
Bilder.... :d |
Sind im Showroom, auf der Startseite ist ein Bild. |
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