So ein Quatsch der link. Generell werden alle Zubehörräder per Einzelabnahme nach §21 eingetragen.
Das gleiche hatte ich auch bei meinen Gullideckeln da gibts von Audi auch nur ne Traglastbescheinigung und das wars. War überhaupt kein Problem beim TÜV der hat die ganz normal abgenommen und da gab es auch in keiner Kontrolle Probleme mit.