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| Gast |
Also hat 650kg Max.-Radlast und die Auflagen würd ich auch alle erfüllen, außer dass die Radläufe nicht gezogen/umgelegt sind; allerdings stand das glaub ich auch in meinen MIM-Gutachten drin und da war es auch nicht notwendig. Kann mir nicht vorstellen, dass es ohne Tieferlegung notwendig werden könnte... Werde morgen mal mit dem Tüvmann meines Vertrauens reden und dann schreib ichs hier rein. Danke erstmal auf alle Fälle für alle Zuschriften! | ||
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