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ksk-cleaner 12.05.2010 19:23

Hilfe wegen Zulassung von Rad/Reifen
 
Hallo

Ich habe gerade von meiner Werkstatt erfahren, dass ich evtl. meine neuen Felgen nicht für mein Auto eingetragen bekomme. Es handelt sich dabei um die Felge Ronal R38 (38R570) in 15" mit 195/50R15 Reifen (Vredstein Sporttrac 3 und Marangoni Zeta irgendwas...)
Meine Frage: Im Gutachten steht was vom 1HXO, aber nur Limousine und Frontantrieb usw., meiner ist aber ein Variant 1HXO. Ich würde mal einen von euch bitten, in das Gutachten zu schauen, ob ich die nun eingetragen bekomme bzw. ob ich die wegen der ABE überhaupt eintragen lassen muss???:confused:

Das Gutachten gibts hier:
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Danke schon im voraus!mfg

ragnar 12.05.2010 20:19

die bekommst du normalerweise.

ich habs gutachten net angeschaut, aber dein reifen is ne standardgröße und beim TÜV wird das keine (großen) probleme machen.

BlackDragonBS 12.05.2010 20:27

es kommt drauf an was die felgen für eine ET haben????

ragnar 12.05.2010 20:35

gibts bei der felge verschiedene. musst schauen, müsste iwo dran stehen. ET35 oder sowas ;)

BlackDragonBS 12.05.2010 20:37

bis ET 38 dürfte keine probleme geben!

ksk-cleaner 12.05.2010 23:01

Es geht mir darum, ob ich die überhaupt eintragen lassen muss, da ich doch ne ABE habe. ET ist 38. Und die Frage war ja eben, dass im Gutachten ein IHXO steht aber ohne das "Variant", falls ich sie doch eintragen lassen muss. (Könnte auch heißen, dass man beim Variant nix weiter machen muss?!?!?)

BlackDragonBS 13.05.2010 10:45

ja du mußt zum tüv und die eintragenlassen da es keine original VW felgen sind!

Tankdeckel 13.05.2010 12:06

Das dort nur das Coupe steht und nicht der Vari hat meiner Meinung nach nur mit der Traglast der Felgen zu tun. Könnte gut sein, dass die Felgen zu "schwach" für einen Kombi sind und daher nur für den 2 bzw 4 Türer freigegeben sind.

Bremer 13.05.2010 13:03

Fahr zum richtigen Tüv zum eintragen.
Bei dir in der Werkstatt kommt bestimmt nur GTÜ Fuzzi oder so einer der nur einfache Sachen mit Teilegutachten eintragen darf.

Tüv kann sowas eintragen wenn er will!

Alpenranger 13.05.2010 13:12

Servus,
Dann vergleicht doch mal die Achslast der Felgen ( aus dem Gutachten) mit der zul Achslast im Fahrzeugschein.
Wenn da z.B. eine Felge ( mal 2 pro Achse ) eiche Achslast von 400 KG hat darf das Fahrzeug nicht mehr als 800 KG Achlast haben
Nur mal als Beispiel.

Wenn Du mit den Achslasten hinkommst darf es normal keine Probleme geben, zumal 195/50R15 beim Golf eine Serienbereifung ist und eine ET von 38 nahe der Serie ist.

mfg

ksk-cleaner 13.05.2010 20:04

Also hat 650kg Max.-Radlast und die Auflagen würd ich auch alle erfüllen, außer dass die Radläufe nicht gezogen/umgelegt sind; allerdings stand das glaub ich auch in meinen MIM-Gutachten drin und da war es auch nicht notwendig. Kann mir nicht vorstellen, dass es ohne Tieferlegung notwendig werden könnte...

Werde morgen mal mit dem Tüvmann meines Vertrauens reden und dann schreib ichs hier rein. Danke erstmal auf alle Fälle für alle Zuschriften!


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